Ich bin mir mit dem Brett unsicher aber vielleicht sind hier auch einige Ärzte die Näheres dazu sagen können -aus Erfahrung.
Also, der Raum ist selbst tagsüber immer sehr abgedunkelt, fast ganz dunkel aufgrund der Sonneneinstrahlung wird auch tagsüber das Rollo runtergelassen und nachts ist es sowieso dunkel.
Licht kann nur von zwei Lampen kommen. Entweder einer Großen die direkt neben dem Bildschirm hängt und deshlab direkt ins Auge scheint und von einer kleinen LED am anderen Ende des Raumes die schwummriges Licht verursacht.
Da beide Lampen den Augen nicht sehr verträglich sind - Augenschmerzen sind die Folge - soll eine Beleuchtete Tastatur angeschafft werden.
Ist es möglich diese bei der Krankenkasse geltend zu machen, in Form von Präventativer Maßnahme zum Erhalt des Augenlichts?
Ist dafür vielleicht das Attest eines Arztes nötig oder das Ganze von vornerein ausgeschlossen?
Ist es möglich diese bei der Krankenkasse geltend zu machen,
in Form von Präventativer Maßnahme zum Erhalt des Augenlichts?
ich bin sehr skeptisch, dass die Krankenkasse dies übernimmt - denn dann müssten auch Produkte wie Rollos (die man als „Blendschutz zum zum Erhalt des Augenlichts“ interpretieren kann) übernommen werden.
Licht kann nur von zwei Lampen kommen. Entweder einer Großen
die direkt neben dem Bildschirm hängt und deshlab direkt ins
Auge scheint und von einer kleinen LED am anderen Ende des
Raumes die schwummriges Licht verursacht.
Kann diese Lampe neben dem Bildschirm nicht umplatziert werden, notfalls mittels eines Verlängerungskabels?
Ist es nicht möglich, auch z.B. mittels eines Verlängerungskabels, eine zweite Lampe aufzustellen, die die Situation erträglicher macht?
Da beide Lampen den Augen nicht sehr verträglich sind -
Augenschmerzen sind die Folge - soll eine Beleuchtete Tastatur
angeschafft werden.
Ich verwende selbst eine - augenfreundlich ist diese aber nicht, auch reicht sie nicht als Beleuchtung aus. Ist eher ein optischer Gag, mehr nicht.
Hallo,
kauf Dir ne anstaendige Lampe, und stell sie optimal am Schreibtisch hin. Wenns jemand stoert, soll er eine bessere / firmeneigene beischaffen.
Gruss Helmut
Licht kann nur von zwei Lampen kommen. Entweder einer Großen
die direkt neben dem Bildschirm hängt und deshlab direkt ins
Auge scheint und von einer kleinen LED am anderen Ende des
Raumes die schwummriges Licht verursacht.
Mehr bzw. besser geeignete Lampen gibt’s jederzeit zu kaufen.
Ist es möglich diese bei der Krankenkasse geltend zu machen,
in Form von Präventativer Maßnahme zum Erhalt des Augenlichts?
Ist dafür vielleicht das Attest eines Arztes nötig oder das
Ganze von vornerein ausgeschlossen?
So ein Schmarrn. Wozu muss man eine Tastatur überhaupt sehen? Kann man doch fühlen, wenn’s zu dunkel ist
ein Sternchen von mir für den besten Witz des Tages.
Das war kein Witz. Wie kommst du darauf?
Vielleicht habe ich die Forenregeln nicht korrekt gelesen aber ich dachte für Witze oder Scherze gibt es ein eigenes Brett.
Schade, ich hatte gedacht das wäre möglich. Gut das ich nochmal gefragt habe bevor ich den Antrag ausfüllte.
Klang/Klingt aus meiner Sicht nämlich nicht so abwegig.
Aber gut.
das muss ein Witz gewesen sein. Wenn du das bei deiner Krankenkasse durchbekommst, schicke ich meiner die nächste Rechnung vom Supermarkt zwecks vorbeugender Maßnahmen gegen Mangelernährung.
Man kann gewisse Stühle geltend machen, als Prävention für den Rücken -wenn der Arzt das attestiert. Und Raucher bekommen Belohnungen wenn sie mit dem Rauchen aufhören - von der Krankenkasse. Nichtraucher übrigens nicht.
Ich lag falsch aber rein vom Logischen ist eine beleuchtete Tastatur als präventative Maßnahme zum Erhalt des Augenlichts nicht so weit entfernt.