Beleuchtung

Firma A existiert seit einem Jahr. Um eine Gasse zu beleuchten wurden Leuchtstoffröhren an die Wand angeschraubt (Höhe ca. 3Meter). Diese werfen ihr Licht 180Grad um sich, über eine Mauer (welche die beiden Grundstücke trennt)und somit in den Personenhaushalt von Person F. Bislang seit eintritt der Dunkelheit bis ca. 2300 Uhr. Seit einiger Zeit aber länger ca. bis 100 Uhr. Person F möchte aber früher schlafen und will nicht neue Vorhänge kaufen, da bevor Firma A sich niederliess, es dunkel genug war.

Bevor Firma A diese Räumlichkeiten nutzte, gab es eine Firma C, welche Öffnungszeiten bis ca. 1900Uhr hatte und deshalb keine Beleuchtung brauchte. Firma A hat Öffnungszeten bis 2300Uhr.

Kann Person F die alten Zeiten wieder zurück bekommen? Oder muß sie neue Vorhänge kaufen?

Hallo,

das fällt unter die „Lichtverschmutzung“. Geregelt wird das im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mehr darüber findest Du unter http://de.wikipedia.org/wiki/Licht-Richtlinie oder unter http://www.lichtverschmutzung.de

Gruss Sebastian