hallo olaf,
das stimmt schon, nur leider sind laut StVZO nicht mehr als 6 watt zugelassen. …und das bei rennrädern unter 11kg und mountainbikes bis…ähm, 13kg waren es glaub ich…
ich frage mich natürlich wieso mopeds die auch nicht schneller fahren als man es auf einem rad könnte, deutlich mehr lichtausbeute HABEN MÜSSEN!!! nur weil sie direkter im strassenverkehr einzuordnen sind als radfahrer?! als radfahrer muss man nix sehen, sondern MUSS gesehen werden…
ja, die bekannten blinklichter für die sattelstütze. es ist selbst redend, das blinkende signale deutlich früher wahrgenommen werden als stehend leuchtende… was ist also gegen blinkende leuchten einzuwenden, da sie somit die gefahren für JEDEN verkehrsteilnehmer minimieren könnten?!
genauso frage ich mich wieso die 6 watt max. leistung ausschlaggebend sein soll. durch andere reflexionstechniken, leuchtmittelmaterialien etc. ergeben sich spezifische lux werte für jede lampe, die doch nicht aussagekräftig anhand der leistung klassifiziert werden kann…
halogen leuchten sind bei 5 watt beispielsweise heller als normale „glimmlampen“.
ich weiss schon das jeder strahler eine tüv-abnahme erfährt, und somit sicher gestellt wird, das nur zugelassene strahler verwendet werden… NUR, an meinem mirage z.b. sehe ich nirgends ein prüfsiegel. entnehmen z.b. polizeibeamte ihr wissen ob es nun zulässig ist oder nicht, einer liste die sie immer am mann/frau haben?! glaube kaum
ausserdem möchte ich wissen wie z.b. das 12kg limit für ein rennrad in der praxis nachgeprüft werden können…
denke schon das, wie so vieles, ermessungs sache des jeweiligen beamten ist… nur wie würde es jemand machen, der wirklich pedantisch solchen delikten nachgehen möchte?!
möchte hier keine diskussion entfachen, somal ich mich frage ob es jemand lesen wird, ausser dir olaf… ich verstehe sowas nur einfach nicht so ganz 
ach ja… kann ich belangt werden, nur weil ich den nicht zugelassenen 20watt strahler auf meinem lenker montiert habe, ohne ihn jedoch benutzt zu haben!!! 
mfg mario