Gesetzt sei hier einmal der Fall, eine Person A (Firma und zugleich Geschäftsführer (1 Bruder von 2 eines Familienunternehmens)) besitze ein großes Grundstück. A verkauft das Grundstück an einen Bauträger, der darauf mehrere Einfamilienhäuser (Reihenhäuser u. Doppelhaushälften) setzt. 2 dieser Häuser kauft besagte Person A selber und vermietet sie.
Der einzige zu diesen Häusern führende „Privatweg“ gehört weiterhin Person A, er räumt lediglich ein gemeinsames Nutzungsrecht ein. Auch gelangt man allein über diesen Weg zu den zugehörigen Garagen der Häuser.
Ein kleiner Park links dieses Weges bleibt von der Bebauung und auch vom Kauf unberührt, gehört also weiterhin Person A und wir von ihm auch akribisch gepflegt.
Um nun also zu den Häusern zu gelangen, müssen sowohl die Mieter der Häuser der Person A, als auch die Eigentümer der anderen Häuser über o. a. Weg gehen.
Person A geht nun her und befestigt am Beginn des Weges ein Schild: Privatweg - Nutzung auf eigene Gefahr - kein Winterdienst.
Dass jeder Bewohner Schnee vor seinem Haus schippt und hierzu auch verpflichtet ist, ist klar und wird auch so gehandhabt. Wie aber verhält es sich auf dem zu den Häusern führenden Weg (ca. 25 m lang)? Kann sich Person A einfach so aus der Verantwortung stehlen?
Ein weiteres, m. E. noch viel gravierendes Problem ist die fehlende Beleuchtung. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es auf diesem Weg bis auf wenige Meter stockfinster. Kommt dann noch rutschiger Boden dazu (Frost, Eis oder Schnee), sind Stürze quasi vorprogrammiert (im letzten Jahr bereits zahlreich geschehen).
Besteht hier nicht eine Verpflichtung für Person A als alleinigem Eigentümer, für eine ausreichend Beleuchtung zu sorgen? Eine Leuchte (auch geraumer Vorzeit) steht bereits im anliegenden Park, ist aber nie angeschaltet.
Person A ist einer der Marke „Mach ich nicht, sobald es mehr als 1 Cent kostet!“ - welche Vorgehensweise würde sich hier empfehlen?
Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten