Beleuchtungs- und/oder Schneeräumpflicht?

Gesetzt sei hier einmal der Fall, eine Person A (Firma und zugleich Geschäftsführer (1 Bruder von 2 eines Familienunternehmens)) besitze ein großes Grundstück. A verkauft das Grundstück an einen Bauträger, der darauf mehrere Einfamilienhäuser (Reihenhäuser u. Doppelhaushälften) setzt. 2 dieser Häuser kauft besagte Person A selber und vermietet sie.

Der einzige zu diesen Häusern führende „Privatweg“ gehört weiterhin Person A, er räumt lediglich ein gemeinsames Nutzungsrecht ein. Auch gelangt man allein über diesen Weg zu den zugehörigen Garagen der Häuser.

Ein kleiner Park links dieses Weges bleibt von der Bebauung und auch vom Kauf unberührt, gehört also weiterhin Person A und wir von ihm auch akribisch gepflegt.

Um nun also zu den Häusern zu gelangen, müssen sowohl die Mieter der Häuser der Person A, als auch die Eigentümer der anderen Häuser über o. a. Weg gehen.

Person A geht nun her und befestigt am Beginn des Weges ein Schild: Privatweg - Nutzung auf eigene Gefahr - kein Winterdienst.

Dass jeder Bewohner Schnee vor seinem Haus schippt und hierzu auch verpflichtet ist, ist klar und wird auch so gehandhabt. Wie aber verhält es sich auf dem zu den Häusern führenden Weg (ca. 25 m lang)? Kann sich Person A einfach so aus der Verantwortung stehlen?

Ein weiteres, m. E. noch viel gravierendes Problem ist die fehlende Beleuchtung. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es auf diesem Weg bis auf wenige Meter stockfinster. Kommt dann noch rutschiger Boden dazu (Frost, Eis oder Schnee), sind Stürze quasi vorprogrammiert (im letzten Jahr bereits zahlreich geschehen).

Besteht hier nicht eine Verpflichtung für Person A als alleinigem Eigentümer, für eine ausreichend Beleuchtung zu sorgen? Eine Leuchte (auch geraumer Vorzeit) steht bereits im anliegenden Park, ist aber nie angeschaltet.

Person A ist einer der Marke „Mach ich nicht, sobald es mehr als 1 Cent kostet!“ - welche Vorgehensweise würde sich hier empfehlen?

Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten

Person A ist einer der Marke „Mach ich nicht, sobald es mehr als 1 Cent kostet!“ - welche Vorgehensweise würde sich hier empfehlen?

Ggfs. wäre zu klären ob Person A als Eigentümer/Vermieter des bebauten Grundstücks oder als Eigentümer des Nachbargrundstücks, das das Wegerecht gewährt, in der Haftungs-/Verkehrssicherungs-Pflicht steht.
Z.B. ist es üblich, das im Rahmen einer Wegerecht-Einräumung auch die Verkehrssicherungspflicht auf das Begünstigte Grundstück bzw. dessen jeweiligen Eigentümer übergeht. Dies müsste entweder bei der damaligen Grundstücksteilung oder im Baugenehmigungsverfahren geregelt worden sein (Grundbuchamt/Bauamt/Baulastenverzeichnis).

Praktisch wird das aber letztendlich auf’s gleiche hinauslaufen, da A ja nun Eigentümer beider Grundstücke ist.

Angenommen also A kümmert sich um Schneeräumen + Beleuchtung.
Dann kann A die dadurch entstehenden Kosten im Rahmen der Betriebskosten-Abrechung auf die Mieter umlegen.

Von daher wäre es m.E. der beste/kürzeste/effektivste Weg, die Mieter kümmern sich gleich selbst auf eigene Kosten darum, anstatt ihre als Mieter bestehenden Rechte bei Vermieter A ggfs. auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

In jedem Fall bleibt aber die Hauptpflicht beim jeweiligen Grundstückseigentümer. Spätestens dann, wenn tatsächlich jemand zu Schaden kommt, würde ggfs. geklärt werden müssen, ob Person A als Eigentümer des Wegerechtgebenden oder als Eigentümer des Wegerechtnehmenden Grundstücks haftet.

Das ist meine rein persönliche Meinung.
Ggfs. bitte anwaltlichen Rat einholen.

siehe z.B.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-auf-Grunds…

Hallo Rudi,

zuerst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Es verhält sich doch aber so, dass die Häuser, über die man über besagten Privatweg gehen muss, nicht allesamt zu vermieteten Häusern führen. Lediglich 2 der Häuser sind vermietet und noch im Besitz/Eigentum der Person A, alle anderen (nämlich 5) wurden verkauft. Und da könnte Person A doch wohl nicht so einfach hergehen, und die durch die Kosten der Beleuchtung entstehenden Gebühren umlegen oder? Und dass diese Kosten allein an den beiden Mietparteien hängen bleiben, kann m. E. auch nicht sein.

Leider habe ich keine Kenntnis, welche Vereinbarung zur Haftungs-/Verkehrssicherungs-Pflicht in den Kaufverträgen getroffen wurden. Ich weiß lediglich, was in den Mietverträgen steht ;o), und darin ist dieser Punkt nicht erwähnt. Logisch, denn der Weg gehört ja auch nicht zur Mietsache.

Ich stoße mich auch weniger daran, dass auf diesem Weg kein Winterdienst besteht als vielmehr an der Tatsache, dass man durch riesige Bäume in der Dunkelheit wirklich die Hand vor Augen nicht sieht. Wie sollte ich als Mieter hier Abhilfe schaffen? Ich denke, dass auch die Eigentümer der anderen Häuser hier Probleme sehen. Man kann doch nicht einfach auf fremden Grund und Boden Leuchtmittel setzen???!

Wird einem Mieter eigentlich Einsicht in die zugehörigen Akten beim Grundbuchamt gewährt? Oder würde es Sinn machen, mal einen der Eigentümer zu fragen, welche Regelung hier getroffen wurde?

Viele Grüße
Kirsten

Hallo Kirsten

Dass das Zugangsweg-Problem nicht nur die 2 vermieteten Häuser sondern auch weitere 5 Häuser betrifft, hat sich mir aus deiner Eingangsfrage nicht erschlossen.
I.Ü. wird es auch kaum möglich sein, den „Beispiel“-Fall komplett in einem Forum rechtlich auszuleuchten.
Hier nochmal ein weiterer Hilfe-Versuch - ggfs solltest du dir aber rechtsanwaltlichen Rat einholen (evtl. mögen sich ja alle Betroffenen die Kosten teilen).

Man kann doch nicht einfach auf fremden Grund und Boden Leuchtmittel setzen???!

Nun der Mieter/Eigentümer des direkt an den Weg angrenzenden Hauses könnte doch den Weg beleuchten und mit allen anderen Nutznießern direkt abrechnen.

Wird einem Mieter eigentlich Einsicht in die zugehörigen Akten beim Grundbuchamt gewährt?

M.E. dürfte das im Baulastenverzeichnis stehen; bei berechtigtem Interesse (z.B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche > siehe Haftungsfrage) müssen die Ämter (eigentlich) Auskunft gewähren.

Oder würde es Sinn machen, maleinen der Eigentümer zu fragen, welche Regelung hier getroffen wurde?

Macht m.E. beides Sinn - evtl. sind die anderen Hauseigentümer ja kooperativer, weil sie selbst Interesse an der Klärung haben.

Gruß

Hallo,

zur Beleuchtung…
In immer mehr Gemeinden (kleinere und größere) wird aus Sparsamkeitsgründen die Straßenbeleuchtung nicht nur reduziert, sondern auch ab einer bestimmten Uhrzeit abgestellt.

Da die Geminden ja auch eine Verkehrssicherungspflicht (oder wie das sonst heißen mag) haben, scheint es ja irgendwo eine Regelung dazu geben, dass die Gemeinde im Unfall-Fall nicht zahlen muss.
Sonst würden die ja mit Klagen eingedeckt werden… oder sind deshalb die Stadtsäckel immer leerer ? *g*

Diese „Privatweg“-Schilder sieht man doch sehr häufig.
Ich habe immer wieder von 25 Meter gelesen… war das korrekt ?
25 Meter sind doch eigentlich im Dunkeln noch akzeptabel… wenn man den Weg sowieso öfters geht.

Kann es vielleicht sein, dass A die anwohnenden Mieter auch mit diversen anderen „Kleinigkeiten“ drangsaliert und schikaniert, so dass sich im Laufe der Zeit einfach eine Menge Wut angestaut hat ?

Vielleicht kann man ja eine „Luftschaukelbeleuchtung“ installieren:
Hoher Mast an Grundstücksanfang. Ein Stabilisierungskabel aus Stahl trägt das Stromkabel an dem ein große Röhrenlampe baumelt.
(im Ausland oft als Straßenbeleuchtung zu sehen)
Das Kabel würden dann bis zum ersten Mietshaus reichen. Dort wird ein Zwischenzähler angebracht. Tag/Nacht-Sensorschalter für die automatische Aktivierung/Deaktivierung.
Wenn sich alle die Kosten teilen, wirds billig für jeden. Und die Stromkosten wären pro Haushalt wohl eher marginal.

Meine Meinung zur geschilderten Annahme

BigJohn