Hallo an alle Wissenden,
jetzt wird es wieder schneller dunkel und am Nachbarhaus ist mir etwas aufgefallen, welches ich in dieser Runde gerne beantwortet haben möchte.
Angenommen bei einem Mietshaus ist die Eingangshaustür hinter dem Haus, soll heißen man muss wenn man vor dem Haus auf der Strasse parkt, um das Haus herum gehen um dort zum Eingang zu gelangen.
Angenommen dieser Weg wäre nicht beleuchtet. In den Abend- und Nachtstunden also vollkommen düster, man sieht nicht wo man hintritt. Es gibt keinen anderen Weg zur Hauseingangstür.
Wäre der Vermieter verpflichtet dort eine Außenlampe oder sonstige Beleuchtung anzubringen? Und wenn er verpflichtet wäre, unter welcher Begründung??
Vielen Dank!!
Grüße
Jasmin