Mal rein fiktiver Fall:
Ein junger Mann fährt mit 1,4 Promille durch Belgien. Baut einen Unfall, verliert dabei sein Kennzeichen, schafft es aber noch unbemerkt nach Hause in Deutschland.
Er hat ein schlechtes Gewissen und informiert die Polizei in Belgien. Die finden Unfallstelle und nehmen Personalien auf. Alkoholtest: 1,4 Promille.
Auto ist Totalschaden und in Deutschland. Unfallverursacher auch.
Wie sieht das mit dem Bussgeld in Belgien aus? Kosten, Fahrverbot oder Gefängniss?
Die belgische Polizei hat den Fahrer „eingeladen“ nach Belgien. Soll er da wirklich nochmal hin? Und warum überhaupt? Daten haben die ja schon alle. Ein Geständniss auch.
Kann ich einfach (nur mal so als Idee) das Busgeld nicht zahlen und mich die nächsten 5 Jahre nicht mehr dort blicken lassen? Ich weiss in den Niederlanden war das mal möglich.
Gruss DL
Hallo Daniel
An Deinem „fiktiven“ Fall ist fogendes bemerkenswert:
Der Unfallverursacher spielt nicht nur mit seinem Leben und dem anderer indem er besoffen Auto fährt, er setzt seine Fehlhandlungen auch noch durch Flucht und Ausweichen fort.
Die zwischenzeitliche Reue ist nicht echt, eher eine Furcht vor berechtigter, harter Strafe.
Hier gibt es nur eine brauchbare Lösung, hinfahren, aufklären, die Folgen auf sich nehmen und nie wieder tun.
Gruß
Rochus
Hallo :
Die belgische Polizei hat den Fahrer „eingeladen“ nach
Belgien. Soll er da wirklich nochmal hin? Und warum überhaupt?
Daten haben die ja schon alle. Ein Geständniss auch.
Ob du dahin gehst oder nicht, ist eigentlich egal. Das wird gaaanz cool durch die belgischen Behörden geregelt.
Kann ich einfach (nur mal so als Idee) das Busgeld nicht
zahlen und mich die nächsten 5 Jahre nicht mehr dort blicken
lassen?
Ja,kannst du machen, nutzt aber nichts, denn der belgische Staatsanwalt wendet sich an seinen deutschen Kollegen mit einem Rechtshilfeersuchen und ratz-fatz hast du in Deutschland ein Strafverfahren am A… wegen der in Belgien begangenen Taten und bist ganz schnell auch den Führerschein in Deutschland los. Wenn du Pech hast, weiss der deutsche StA das schon, wartet gar kein Rechtshilfeersuchen ab, sondern leitet sofort ein.
Schau mal hier den Abs. 2 Nr. 1: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html
Wie man es dreht und wendet… da kommt man nicht raus.
Gruss
Iru
Hi,
auf gut gemeinte Ratschläge kann ich verzichten. Der Fall ist nicht rein fiktiv, aber es wurden Tatsachen dazu erfunden, um in fiktiver zu machen. Lediglich ging es sich hier um einen normalen Unfall.
Drama, Baby, Drama!!!