Beliebig viele Mieter in einer Wohnung?

In unserer unmittelbaren Nachbarschaft steht ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen (2 unten 2 oben). In jeder dieser 4 Wohnungen leben bis zu 8 polnische Saison-Arbeiter die für eine Firma in der Nähe arbeiten, und sich die Miete zu teilen. An langen Wochenende und in den Ferien fahren die meisten nach Polen zu Ihren Familien. Leider finden dort regelmäßige Alkoholexzesse statt, die z.B. darin Gipfeln das am hellichten Tag volltrunken vom Balkon uriniert wird (während einige Meter entfernt Kinder spielen, die Nachbarn lautstark beschimpft werden und ca. 1x in der Woche einige „Damen“ gegen bezahlung das Haus betreten. Insgesamt wohnen in dem Haus zur Zeit 26 Polen. Ist diese Art „Wohngemeinschaft“ überhaupt legal? Müsste es nicht Grenzen oder Richtlinien geben an die sich der Vermieter halten muss? Bin gespannt ob sich jemand mit sowas hier auskennt.

Eigentlich darf man Wohnung an so viele Personen vermieten, wie man will. Es bleiben aus meiner Sicht nur zwei Angriffspunkte:

  1. Die Gesamtmiete überschreitet das ortsübliche Maß und ist damit wucher und kann angezeigt werden.

  2. Es handelt sich um ein Übernachtungsgewerbe und das ist in Wohngebieten nur begrenzt zulässig. Da kann die Gewerbeaufsicht Auskunft geben.

Sonst bleibt nur die Polizei wegen Belästigung, Ruhestörung etc.

Dieses Problem können sie so nicht nur den Vermieter lösen. Der Ansprechpartner in dem Fall wäre das Ordnungsamt, welches eine gegebenenfalls vorhandene Überbelegung prüfen müsste.

Das Ordnungsamt ist auch zuständig für die von Ihnen beschriebenen Alkoholexzesse, insbesondere, wenn es um spielende Kinder geht. Sie sollten eine Liste führen, in der genau Datum und Uhrzeit steht und diese von Zeugen unterschreiben lassen. Möglichst mit Fotos. Diese Liste und die Fotos geben sie dann im Rahmen einer Anzeige an das Ordnungsamt weiter.

Handelt es sich um Lärm während der Ruhezeiten (ab 22:00 Uhr) dann ist die Polizei nicht zuständig. Sie sollten unbedingt die Polizei rufen und immer eine Anzeige machen. Mit dem polizeilichen Aktenzeichen können sie dann zivilrechtlich gegen den Vermieter vorgehen. Der Vermieter braucht diese polizeilichen Aktenzeichen auch, wenn er seinerseits gegen seinen Mieter vorgehen möchte.

tut mir leid, weiß da auch keine antwort. wende dich an den mieterverein oder auch an die stadtverwaltung.
viele grüße
maria

Da sollten Sie mal beim Mieterverein oder Fachanwalt nachfragen…
MfG USKO

Ich glaube nicht das dies konform ist,dies müßte man eventuell abklären lassen(Mieterschutzbund oder Mietrecht)

Hallo duetti,

ich gehe mal davon aus, dass die Exzesse im Nachbarhaus stattfinden. Das ist grundsätzlich nicht verboten.Das mit dem Urinieren sollten Sie der Polizei melden - öffentliches Ärgernis.
Das mit den Damen müssen Sie nachweisen (Prostitution?)
Falls ja geht das auch die Polizei an. Die Anzahl der Bewohner ist Sache des dortigen Eigentümers.
Sollte der Lärm über das Maß des Erträglichen hinaus gehen, kommt ebenso die Polizei zum Einsatz- Ruhestöhrung!!

Ihren Vermieter würde ich als Unterstützung mit ins Boot nehmen. Falls nichts hilft sollte ein Wohnungswechsel überdacht werden.

Gruß Fred

Hallo,

da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, gibt es hier keine Obergrenzen.
Übrige ist es in anderen Ländern durchaus üblich mit 5-6 Personen in einer Wohnung zu leben.

Sollten Sie weiterhin Probleme haben, wenden Sie sich doch an die Polizei.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo,

das ist ein umfangreiches Thema. Ich rate zum Mieterverein.

  1. liegt bei derartigem Verhalten die dauerhafte Störung des Hausfriedens vor. Der Vermieter muss sich darum kümmern. Kümmert er sich nicht, kann man die Miete kürzen. Das besser in Absprache mit einem Fachmann _ Mieterverein /und oder Anwalt

  2. Überbelegung ist Ansichtssache. Es wurden schon urteile gefällt, das 5 Personen in einer 60 qm² Wohnung zulässig sind.
    Schau mal hier - da gibt es Richtwerte:

http://www.vermieterschutz-trier.de/?p=293

Diese beziehen sich aber oft aus dem recht des Vermieters und nicht auf die der übrigen Mieter, die ja durch die Horden gestört werden.

  1. jetzt kommt das aber
    Nebenkosten!!!
    Ich hoffe ihr habt eine eigene Wasseruhr - denn viele Vermieter rechenen den Verbrauch um die Quadratmeter ab. das ist solange zulässig, wie andere Mieter nicht erheblich (um die 50 % zusätzlich) benachteiligt werden. Gerade wenn nach Wohnungsgröße abgerechnet wird, zahlen oft die anderen Mieter für die Wohngemeinschaft mit.
    Lass dir nicht vom Vermieter einreden das nur die abgerechnet werden müssen, die auch dort gemeldet sind.

  2. das Verhalten der polnischen Arbeiter mußt du nicht dulden. Bei derartigen Ausschweifungen sollte man zwecks Beweisaufnahme ruhig oft die Politei kommen lassen. Dann ist das belegt, das es dort zu erheblicher Beeinträchtigung der Mieter kommt.

Zuerst würde ich dem Vermieter auf die derartige Situation schriftlich hin weisen und eine sofortiges Handeln/Abstellen
von dem abartigen Verhalten der „Wohngemeinschaft“ fordern.

Das ohne Frist - und unverzüglich,da menschen ihr Verhalten mit sofortiger Wirkung ändern können.
Zeitgleich kündigst du die Mietminderung an, wegen massiven Störungen des Hausfriedens. Sollte der Vermieter dem nich nachkommen minderst du - wenn das erst nach dem Ersten wieder los geht, mindere im Februar für Januar rückwirkend.
Je nachdem wie hoch der Grad der Belästigung /Störung ist, kann man bis zu 50 % mindern. Dann muss das aber schon extrem sein.

Ich rate vorerst 20 - 35 % anzudrohen - auch da besser absichern durch Mieterverein.

Sollte der Vermieter sich nicht zuständig fühlen oder nicht reagieren kann man auch fristlos kündigen. Hierfür bedarf es aber einer nachweislichen Abmahnung durch den Mieter.

So traurig das ist, aber ich würde mir eine neue Wohnung suchen und versuchen eine fristlose Kündigung durch zu bekommen.
Mittlwerweile wird das „Polenmodell“ auch schon auf Campingplätze angewendet, wo die Mobilhausbesitzer auch verdrängt, sowie von Polen belästigt werden und dann vor der Wahl stehen, das Haus für ein Appel und Ei dem Platzbesitzer zu überlassen oder mit großem Kostenaufwand auf einen neuen Platz versetzen zu lassen.

Meist ist das gewollt um die Bestandsmieter zu vergraulen.

LG und denoch frohes Fest
tina

Solche Wohngemeinschaften halte ich trotz dieser Vorkommnisse für legal.
Es könnte sich nämlich theoretisch dabei auch um eine Familie mit 6 Kindern handeln.
Was die Ruhestörung und das Urinieren angeht;
das ist wiederum ein Fall für die Polizei.
Gruß
Mike-Lohfelden

nee, tut mir leid, von sowas weiß ich nichts. aber für ruhestörungen ist ja auch eher die polizei zuständig als der vermieter, und das mit den damen -na ja, solang die nicht weiter stören, sondern nur ihrem beruf nachgehen…
viele grüße
salomo

Sie ist legal. Der Vermieter kann sein Eigentum nutzen wie er es möchte. Sofern die Mietverträge nicht sittenwidrig sind und direkt aus dem Grundstück keine Belästigungen für die Nachbarn entstehen. Was die Mieter dann außerhalb der Mietsache tun und lassen ist nicht des Vermieters Sache.

In unserer unmittelbaren Nachbarschaft steht ein
Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen (2 unten 2 oben). In jeder
dieser 4 Wohnungen leben bis zu 8 polnische Saison-Arbeiter
die für eine Firma in der Nähe arbeiten, und sich die Miete zu
teilen. An langen Wochenende und in den Ferien fahren die

Hallo duetti,
nach dieser Schilderung liegen hier für jeden gesunden Menschenverstand klare Verstöße gegen mehrere Aspekte der Hausordnung, nachbarschaftlichen Rücksichtnahme etc. vor, wenn sich diese poln. Arbeitnehmer derart daneben benehmen!
Diese Vorfälle, auch der bezahlten Prostitution,
sofern nachweisbar, können gegenüber dem Vermieter des Mehrfam.Hauses, dem zuständigen Ordnungsamt als auch der örtlich zuständigen Polizeistation möglichst von mehreren sich durch diese Vorkommnisse gestörte Nachbarschaften im ersten Handlungsschritt gemeldet werden mit der Bitte um Hilfe u. Unterstützung. Was diese überbelegte Wohngemeinschaft betrifft, wäre es das Beste, einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen, in wie fern hier der Vermieter gegen geltendes Mietrecht hinsichtlich dieser „überbelegten Wohngemeinschaft“ mit für die Nachbarschaft unzumutbarem Verhalten verstößt. Er könnte sich als Rechtsperson auch rechtlich umfassend an den Vermieter wenden.

Viel Glück und ein frohes Fest!

Diese Auskunft dient lediglich als Empfehlung, basiert jedoch nicht einer rechtlichen Grundlage!

Hallo! Der Vermieter kann pro Pole noch einen Hund drinn leben lassen wenn er will. Wenn die Hunde allerdings auf die Strasse kacken und es nicht wegreumen, dürfen Sie Verärgerte Nachbarin, die Polizei rufen und eine Anzeige machen. Aber niemand kann den Hunden verbieten sich mit den Nachbarskötern zu paaren.

Hallo,

so viel ich weiß, kann ein Vermieter so viele Menschen in seinen Wohnungen unterbringen wie er möchte!

So lange diese legal in Deutschland wohnen und die Hygiene gewährleistet ist und keiner dazu gezwungen wird.
Wichtig - Haben die alle eine Arbeitserlaubnis? Bzw. einen Handwerkerausweis?
Vielleicht weiß er ja gar nicht wie viele dort wohnen?
Allerdings ich an Ihrer Stelle würde den Vermieter einmal anrufen, ob er nicht einmal mit seinen Mietern reden kann. Was anderes fällt mit leider auch nicht ein. Ich glaube wenn es zu schlimm wird, würde ich sogar die Polizei anrufen. Das ist ja wirklich eine blöde Situation. Viel Erfolg