Hallo Leute,
nehmen wir einmal an, Mr. X hat sich auf der Seite
99downloads.de mit falscher Identität angemeldet. (einfach
irgendwelche Buchstabenkombinationen, kein Name, keine
Anschrift).
Habe ich auch schon gemacht, mache ich eigentlich immer wenn ich was runterlade, aber eben als Anmeldung für nicht kostenpflichtige Dienste
Dass diese Seite kostenpflichtig ist, wurde nicht bemerkt,
daher auch kein Widerruf.
Allerdings stehen die 60 € schon auf der Startseite, eigentlich kaum zu übersehen. Ebenfalls auf der Anmeldeseite rechts.
Zitat:
Durch Drücken des Buttons „Jetzt Anmelden“ entstehen Ihnen Kosten von 60 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 5 Euro), zahlbar im Voraus.
Hab übrigens „draufgedrückt“ 
Ob irgendwas herunter geladen wurde, ist nicht (mehr) bekannt.
Wundert mich dass sich da überhaupt jemand anmeldet, auf der ganzen Seite ist kein einziger Hinweis auf irgendeine Software zu finden. Weshalb also anmelden wenn man nicht weiss was überhaupt im Angebot ist.?
Nun kommen immer wieder per eMail Mahnungen, zuerst von
Belleros Premium Media Limited, dann von einem Rechtsanwalt
Sven Schulze. auf diese wurde bisher nie reagiert, z. T. - da
ja mittlerweile der Absender bekannt war, die Mails nicht
einmal mehr gelesen bzw. später als Spam gekennzeichnet.
Nehmen wir weiter an, Mr. X hat sich nun im www kundig gemacht
und versteht schon, dass es sich bei dieser Seite um eine
Internet-Abzocke handelt. Allerdings findet Mr. X in allen
entsprechenden Foren den Hinweis, dass der „Vertrag“ (?) hätte
widerrufen werden müssen. Ein solcher Widerruf ist eben nicht
erfolgt.
Auch egal
Zitat von 99…de
Das Widerrufsrecht des Nutzers bezüglich der Dienstleistung entfällt vorzeitig, wenn die B… Premium Media Limited mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzern begonnen hat, oder wenn der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat.
Das Widerrufsrecht entfällt sowieso wenn man einen Link zu einer frei verfügbaren Software angeklickt hat.(Dienstleistung in Anspruch genommen) Wahrscheinlich schon mit Zusendung der Zugangsdaten (Dienstleistung begonnen)
Kann Mr. X sich trotzdem beruhigt zurücklehnen und abwarten?
Mr. X möchte eigentlich mit diesem Rechtsanwalt nicht in
Verbindung treten, da er dann ja seine wahre Identität bekannt
geben muss.
Wäre eine Rückverfolgung über die IP-Adresse möglich bzw.
zulässig?
Wenn das Delikt verfolgungswürdig ist (also Leistungen in Anspruch genommen und eine Rechnungsstellung durch falsche Angaben verhindert, wäre Betrug) und nicht eingestellt wird kommt es zu einer Anklage. Über die Akteneinsicht kann der Leistungserbringer an die Adresse kommen. Bei Einstellung des evtl. Verfahrens allerdings nicht.
Gruss vonsales