Belly art als Gewerbe anmelden?

Hallo,

Ich wäre wahnsinnig froh, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte…

Hauptberuflich bin ich Erzieherin in VollZeit und möchte jetzt nebenher Kinderschminken und Belly Painting/Belly Art ( Babybauchbemalung) machen.
Ich werde damit keinen riesen Gewinn rausholen, möchte mir allerdings dadurch etwas dazuverdienen.
Um das alles in Gange zu bringen, würde ich gerne Flyer verteilen und allgemein Werbung machen.
Um das aber wiederrum machen zu dürfen, muss ich Gewerbe angemeldet haben oder?
Habe auch gelesen es gibt wohl Unterschiede , wie Klein - oder Nebengewerbe…

Mein Problem: Wie ist meine Arbeit einzustufen? Kleingewerbe? Nebengewerbe oder doch freiberuflich?
Was für Kosten/ Steuern werden wohl auf mich zukommen?

Kann mir einer für meinen konkreten Fall ein paar Info´´s ( bitte nicht auf fach-chinesich) geben???

Lg Tanja

Hallo,

Ich wäre wahnsinnig froh, wenn mir jemand von euch
weiterhelfen könnte…

Ich versuche mein Bestes!

Um das aber wiederrum machen zu dürfen, muss ich :Gewerbe
angemeldet haben oder?

Ja, das musst du!

Habe auch gelesen es gibt wohl Unterschiede , wie :Klein - oder
Nebengewerbe…

Gewerbe ist Gewerbe! Jedenfalls für das Gewerbeamt.
Wie das nachher mit den Steuern abgerechnet wird, ist ein andere Sache.

Mein Problem: Wie ist meine Arbeit einzustufen? :Kleingewerbe?

Siehe Oben. Du meldest erstmal das Gewerbe ganz normal an. Da wird nicht nach Klein-, Haupt-, Neben- oder sonst irgend ein Gewerbe gefragt.

Nebengewerbe oder doch freiberuflich?

Hört sich Künslerisch an, dann wohl Freiberuf.
Schau mal hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Was für Kosten/ Steuern werden wohl auf mich zukommen?

Die Kosten solltest du anhand eines Businessplanes ermitteln. Die Steuern richten sich nach deiner Steuerklasse und können hier nicht vorhergesagt werden. Machst du mehr Gewinn (ACHTUNG: Gewinn = Einnahmen abzüglich Ausgaben), zahlst du natürlich auch mehr Steuern. Man rechnet aber so mit ca. 20% vom Gewinn.

Kann mir einer für meinen konkreten Fall ein paar Info´´s (
bitte nicht auf fach-chinesich) geben???

Du solltest einen entsprechenden Kurs bei der VHS besuchen, da das Thema zu komplex ist, um es hier in 2 bis drei Sätzen zu erklären.

Viele Grüße

Sascha

Guten Abend,

meine erste ausführliche Antwort ist leider verloren gegangen, daher kurz und knapp:

Gewerbe - NEBENgewerbe - „KLEINgewerbe“(unschönes Wort, da nicht definiert)

Wenn ich die Tätigkeit richtig verstanden habe, als Dienstleistung zur Unterhaltung auf Kindergeburtstagen und sonstigen Festen, dann wie folgt:

Also sie müssen bei der Kommune ein Gewerbeanzeigen.
Dazu gibt es dort ein Formular GewerbeAnmeldung.

Dort können sie angeben, dass das Gewerbe ein NEBENgewerbe ist.

Hallo,

Für was willst du Werbung machen? Für dein Schminken bzw. Bodypainting?

Wenn ja, brauchst du dafür eigentlich kein Gewerbe anmelden, da es sich hierbei um eine Künstlerische Tätigkeit handelt.

Du musst nur dem Finanzamt bescheidgeben, das du nebenberuflich noch als Künstler tätig bist, und das sollte es gewesen sein.

Du musst natürlich für die Einahmen dann auch jedes Jahr eine Steuererklärung machen, da du ja dein Einkommen durch die Künstlerische Tätigkeit versteuern musst!

Ich empfehle dir einfach mal beim Finanzamt anrufen!
Die können dir da weiterhelfen!

Gruß
Sascha

Hallo,
da Du dann künstlerisch tätig bist, hilft Dir vermutlich dieser Link weiter, ich finde ihn sehr strukturiert und verständlich:
http://www.ratgeber-steuer24.de/Kuenstler_und_Steuer…
LG
Monika

Hallo Diamond86,

„Nebengewerbe“ ist im Endeffekt ein Hinweis darauf dass du Hauptberuflich (als Angestellte), oder auch mit einer Firma etwas „zusätzliches“ machst. Dies ist jedoch keine juristische Definition (bzw. Dokument). Hier ist das alles detailliert erklärt: http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe

Als Erzieherin unterliegen Sie auch der Freiberufler-Gruppe, wenn Sie dafür aber ein Diplom haben. Sie müssen lediglich eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragen und auch angeben dass Sie als Freiberuflerin tätig sein möchten (dafür bekommen Sie ein Formular zum ausfüllen).
Hier noch genauer beschrieben: http://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich-arbeite…

Was vielleicht später als Nachteil werden könnte ist, dass sie beide Einkommen (als Angestellte und als Freiberuflerin) beim Finanzamt angeben müssen (wenn die Einkommenssteuererklärung und Lohnsteuererklärung machen) müssten eventuell beide versteuert werden (je nach Höhe). Darüber sollten Sie lieber einen Steuerberater konsultieren.

Mfg
foxy_soxy

Ganz locker bleiben Madame. Meine Gedanken:
Malen? -> Kuenstler = Freiberufler.
Das FA faxen/Mailen was Sie vorhaben mit einem kleinen business-plan (Ein/Ausgaben).
Und legen Sie los.
Die Steuererklärung nicht vergessen!

Hallo Diamond86

Das mit dem Gewerbe ist schon ne gute frage. da kannst du besser mal im Rathaus fragen, was für dich Besser ist. Was problematisch sein kann, das die dir am Rathaus einen Reisegewerbeschein verkaufen wollen (Sehr Teuer).
Du hast z.B. beim Kinderschminken verschiedene Standorte, aber kein fahrendes Gewerbe, das musst du denen schon klar machen. Das mit der Babybauchbemalung wird warscheinlich nur von frauen Privat genutzt (nicht jeder möchte seinen Babybauch in der Öffentlichkeit zeigen.
Flyer kannst du z.B. an einen Stand mit Kinderschminken auf nen Trödelmarkt oder Stadtfest machen.
Kosten für einen Gewerbeschein (keinen Reisegewerbeschein (ca.200€)) liegen je nach Stadt bei 20-25 €.
Steuer richten sich nach deinen Gewinn, da gibbet auch untergrenzen, frag dazu mal einen Steuerberater (erste Gespräch meist Kostenlos).

Levitron
www.kopisoft.de

Genau dieses Problem habe ich auch, auf dem Gewerbeamt haben die gesagt, dass ich einen Reisegewerbeschein brauche, da ich dann ja auch mal in den Zoo, auf Strassenfeste oder sonstige Veranstaltungen einen Schminkstand machen möchte. Das ist ein Reisegewerbe, wenn mich Personen oder Firmen buchen, dann ist es ein stehendes Gewerbe. So wurde mir das erklärt…