Muß eine ausgelobte Belohnung, die zur Aufklärung einer Straftat gezahlt werden soll nach Ergreifung und Aufklärung der Straftat und Ergreifung der Täter, an den Hiweisgeber ausgezahlt werden? Die Hinweise führten zur Aufklärung.
Auf welcher rechtsgrundlage hat man Anspruch auf die ausgelobte Belohnung?
Bis jetzt habe ich das noch nicht erlebt, dass eine zugesicherte Belohnung bei Erfüllung der Voraussetzung nicht gezahlt wurde. Deshalb kann ich auch nur Vermutungen sagen, bzw. wie ich verfahren würde. Ich würde den Belohnungszusager auf Erfüllung anmahnen, reagiert er darauf nicht, würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid über diese senden. Das Gericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Mahnung. Diese ist allerdings kostenpflichtig. Die Kosten werden dem Schuldner zugeschlagen. Dem gerichtlichen Mahnbescheid müssen ordentliche Mahnungen (per Einschreiben, mit Terminstellung usw.) an den Schuldner voran gegangen sein. Wenn er darauf nicht reagiert, oder die Zahlung verweigert, ist dieser genannte gerichtliche Mahnbescheid angebracht. Darauf muss er innerhalb von zwei Wochen reagieren und sich erklären. Tut er das nicht, wird ein gerichtliches Verfahrung eingeleitet und deine Forderung in einem Gerichtsverfahren erörtert. Wer 100%-ig im Recht ist, sollte sich einen Anwalt nehmen, denn den zahlt letztendlich der Verlierer.
mietrechtlich gesehen würde ich sagen: keine Relevanz
Wir sind keine Rechtsanwälte, können also auf derartige Rechtsfragen nicht antworten!