BEM - krankgeschrieben - Betriebsarzt - Arbeitszeit - Fahrzeit /-geld

Hallo zusammen,

vor 2 Wochen wurde ein BEM von meinem AG angestoßen.
Der Vorschlag kam, mich vom Betriebsarzt anschauen zu lassen um eine Prognose zu erhalten.

Kurz darauf hatte ich einen Arbeitsunfall, bin aktuell noch krankgeschrieben.
Der Termin beim Betriebsarzt war am Montag, ich bin mit dem Privatauto 22km hin- und wieder zurückgefahren und ich war 1h beim Arzt, und insgesamt 1h unterwegs.

Nun meinen Fragen:

  1. Diese Zeit ist Arbeitszeit, obwohl ich AU geschrieben bin, richtig?

  2. Ich habe doch Kilometergeld vom AG zu erhalten, da dieser den Termin angeordnet hat, richtig?

Der Arbeitsvertrag ist nicht Tarifgebunden, er „…lehnt sich an den Tarifvertrag Elektro- und Metall … an.“

Sollte die Punkte 1. und 2. beim AG ansprechen, oder abwarten und erst dann ansprechen, falls nichts gutgeschrieben bzw. überwiesen wird?

Danke für eure Meinung dazu.

Viele Grüße

Ich würde gefühlshalber beide Fragen verneinen, meine aber, dass eine Verpflichtung zum Gespräch nicht besteht.

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Hallo,

die Rechtslage ist da eindeutig:

  1. Nein, es ist keine Arbeitszeit, da AU besteht. Die Zeit wird bereits vergütet durch Entgeltfortzahlung bzw. Lohnersatzleistung.

  2. Nein, der Weg ist Privatsache, da die Teilnahme einschlisßlich der Termingestaltung freiwillig ist.

&tschüß
Wolfgang

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Überstunden werden auch nicht gegeben? Aber dann hab ich in meiner Freizeit etwas für den AG gemacht und auch noch alles selbst bezahlt!?

Es war ja keine Vorsorgeuntersuchung, es war eine vom AG bestimmter Termin. Dann hab ich also die 44km umsonst für mein Privatvergnügen gemacht? Die Stunde beim Betriebsarzt war nämlich auch ziemlich sinnlos und vertan.
Das kann ich nicht glauben …

Gibt´s dazu §, wenn es eine eindeutige Rechtslage ist?

Dann macht das BEM ja überhaupt gar keinen Sinn und ist nur dazu da, in einem Prozess den AG völlig rauszunehmen, indem „er ja alles mögliche versucht hat“.

Hallo,

hier hast Du einen Denkfehler:

Du hast keine „Freizeit“, da es keine freie (= unvergütete) Zeit ist. Du bekommst entweder bereits eine Vergütung (Entgeltfortzahlung)oder aber eine Lohnersatzleistung (= Krankengeld, ALG 1 wegen „Aussteuerung“)

Und auch hier

liegst Du falsch. Denn nach Deiner Schilderung war die Untersuchung im Rahmen eines BEM. Die Teilnahme an einem BEM ist aber immer freiwillig. Damit hat diese Untersuchung einen anderen Charakter als zB eine vorgeschriebene Pflichtuntersuchung - zB nach UVV.

Sory, aber das ist falsch herum gedacht. Wenn Du einen Anspruch auf Fahrtkosten geltend machst, mußt Du selbst ggfs. die Anspruchsgrundlage nachweisen. Für diese spezielle Fallkonstellation fällt mir keine belastbare gesetzliche Anspruchsgrundlage ein. Evtl. kann es dazu was geben im TV oder aber in einer Betriebsvereinbarung zum BEM.

&tschüß
Wolfgang

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Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich schau mal im TV oder in einer möglichen Betriebsvereinbarung nach.

Aber alles in allem ist das sehr ernüchternd für mich …

Trotzdem nochmals Danke für die Mühe.

Schönen Tag @all

Eigentlich würdest du zur Arbeit fahren, dort vielleicht acht Stunden arbeiten und diese acht Stunden bezahlt bekommen.
Nun fährst du zum Betriebsarzt, verbringst dort vielleicht zwei Stunden und bekommst immer noch über die Entgeltfortzahlung die volle Arbeitszeit bezahlt.

Ernüchternd?
Hattest du erwartet, dass man die Zeit doppelt bezahlt?

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Hi

Ernüchternd wäre es, wenn dir dein Arbeitgeber wegen der langen Erkrankung gekündigt hätte

Ernüchternd wäre es, wenn dein Arbeitgeber der BEM Maßnahme nicht zugestimmt hätte und du von null auf 100 wieder voll arbeiten müsstest

Ist alles relativ …

Gruß h

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