Nehmen wir an es gibt jemanden der unter seinen angeheirateten Namen und deutschem Ausweis eine Insolvenz laufen hat und derjenige hat aber, während der Insolvenz, dann mit seinem ausländischen Ausweis, welcher auf den Mädchennamen läuft, noch ein Konto eröffnet, würde man dann Rückschlüsse auf dessen Insolvenz nehmen können oder wäre dieser jemand in der Lage neue Kredite genehmigt zu bekommen?
Hallo,
Nehmen wir an es gibt jemanden der unter seinen angeheirateten
Namen und deutschem Ausweis eine Insolvenz laufen hat und
derjenige hat aber, während der Insolvenz, dann mit seinem
ausländischen Ausweis, welcher auf den Mädchennamen läuft,
noch ein Konto eröffnet,
***Mit Heirat ist das Konto umzuschreiben, andernfalls sind alle ab Heirat getätigten Kontobewegungen evtl. strafrechtlich relevant, denn dann wurden offensichtlich Geschäfte mit „falschen Namen geführt“.
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würde man dann Rückschlüsse auf
dessen Insolvenz nehmen können oder wäre dieser jemand in der
Lage neue Kredite genehmigt zu bekommen?
***Hier dann Kredite zu beantragen erfüllt bereits den Straftatbestand des (versuchten)Betruges, denn der Bank wird die Zahlungsunfähigkeit arglistig verschwiegen und aufgrund der Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit nicht zu bestreiten.
si