Bemessung der Neubaugebietsgröße

Hallo zusammen,

konstruieren wir einmal den Fall, dass in einer Gemeinde ein Neubaugebiet geplant werden soll.

Gibt es zu diesem Thema einen Prozentwert, der besagt, dass das Neubaugebiet und der dadurch eintretende Einwohnerzuwachs zB. nicht mehr als 10% der bisherigen Einwohnerzahl betragen darf?

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Hallo,
da wäre sicher noch wichtig in welchem Bundesland das virtuelle Neubaugebiet wäre.
Die Planung soll in Bayern imo so sein, daß sie nicht „sofort“ wieder erweitert/geändert werden muß und außerdem sind möglichst zuerst Baulücken zu schließen, bevor überhaupt neue Baugebiete ausgewiesen werden.

Cu Rene

Stimmt. Diese Angabe fehlt bei dem Szenario. Als Bundesland könnte man hier Niedersachsen ansetzen.

Handelt es sich bei der Vorgehensweise mit Baulücken, um ein rein länderspezifisches Thema?

Vielen Dank schon einmal.

Hallo,

Stimmt. Diese Angabe fehlt bei dem Szenario. Als Bundesland
könnte man hier Niedersachsen ansetzen.

Handelt es sich bei der Vorgehensweise mit Baulücken, um ein
rein länderspezifisches Thema?

Erstmal dürfte auch in Niedersachsen die Bauleitplanung Sache der Gemeinde/Stadt sein. Möglicherweise gibts da irgendwelche (allgemeine) Regelungen. Und je nachdem, wie die Kommune an die Sache herangeht, könnte es auch spezielle Notwendigkeiten geben.

Außerdem ist damit zu rechnen, daß die Kommune sich an übergeordnete Planungen (Regional-, Landesplanung) halten muß. Hierzu gibt es eigene Regelungen.

Es ist ein weites Feld und Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
von so einer Einschränkung habe ich noch nie gehört.

Grundsätzlich dürfte sich die Fragestellung innerhalb des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes bewegen, eine typische Landesbauordnung dürfte davon kaum betroffen sein.

Grundsätzlich sollte man sich die ersten §§ des BauGB dazu mal ansehen eine Neuansiedlung von erheblicher Größe wird in der Regel immer auch ein erheblicher Eingriff in die Landschaft bzw. in die Natur sein. Außerdem sollte sowas in der Regel eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren haben und damit mindestens Bestandteil einer regionalen Bauleitplanung sein, also zB in einem Flächennutzungsplan angekündigt werden. Die Neuansiedlung einer Stadt oder einer Siedlung kann aber grundsätzlich nicht nach Einwohnerzahl abhandeln, das ist bestenfalls ein Indiz.

Gruß vom
Schnabel