Hi!
Ich bin Österreicher.
Gilt für die Bemessung der LSt, bzw. SV oder anderer Abgaben der Zahlungseingang am Bankkonto oder der Monat, für den der Gehalt bezogen wurde?
Beispiel:
Im Mai verdiene ich 500,- €. Im Juni bekomme ich die 500,- € gutgeschrieben.
Wovon bemesse ich, wenn ichs selbst mache, für die SV-Anstalt die Sozialversicherung. Bzw. fürs FA die LSt.
lg Johnny