Hallo,
die so genannte jährliche Sonderzuwendung (jetzt Sonderzahlung genannt, umgangssprachlich Weihnachtsgeld) richtete sich in den Jahren bis 2002 für Beamte aufgrund des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bundeseinheitlich nach den jeweiligen Dezemberbezügen und einem bestimmten Bemessungsfaktor, der nach § 13 des Gesetzes vom Bundesministerium des Innern festgesetzt wird.
Der Bemessungsfaktor betrug nach meinen Informationen im Jahre 2002 86,31 % und im Jahre 2001 88,21 %.
Meine Frage: Wie hoch war der Bemessungsfaktor in den Jahren davor (1999 und 2000)? Wie komme ich evtl. an die Werte heran?
Danke im Voraus!
T.P.
Hu T.P.
Frag doch mal bei der BFD nach, die rechnen das auch schliesslich aus.
Und die haben auch bestimmt noch Innenministeriumsschreiben von 19hundertadolf.
Gruß
Jan