Bemessungsgrenze und das Krankengeld 2004

Hallo Zusammen!
Ich möchte in die PKV zum Januar 2005. Bin seit Jahren als freiwilliges Mitglied in der GKV und damit regelmäßig über den Bemessungsgrenzen (zwar knapp, aber es hat immer gereicht!). Leider bin ich Anfang 2004 erkrankt und habe Krankengeld bekommen.
Dadurch werde ich für 2004 zwar die Grenze für die KV übersteigen, aber nicht die Grenze für Wechsel zur PKV (die 46.350).
Wenn ich kein Krankengeld bekommen hätte, wär die Grenze kein Problem geworden! Für 2005 kann ich sagen (sofern nicht wieder krank…) die Grenze von 46.800 werde ich schaffen.

Nun endlich die Frage: Kann ich trotzdem Wechseln, oder muß ich wg. nichterreichen der Grenze das Vorhaben 1 Jahr verschieben?
Wie gesagt, ohne Krankengeld wäre es kein Problem gewesen!
Wer prüft wie die Angaben (keine Angst, ich bin ehrlich - aber manchmal vergesslich…)?

Vielen Dank!

mfg Thorsten

Hallo Thorsten,

das spielt keine Rolle. Dein Arbeitgeber hatte Dich 2004 als versicherungsfrei gemeldet und wird es auch 2005 wieder tun.

Sprich doch die personalabteilung an wie Du über die SV - Meldungen gemeldet bist und wie sie Dich 2005 einstufen werden.

Das Krankengeld ist ja Lohnersatzleistung. Es erhöht auch Deine Steuerprogression.

Ich denke, dass Du versicherungsfrei bist und bleibst.

Was viel wichtiger ist - weswegen hattest Du Krankengeldbezug? Was war die Diagnose? hast Du Behandlungs- und Befundberichte? In Abhängigkeit von der Vorerkrankung kommt es zu untersciedlichen Annahmeentscheidungen bis hin zur Ablehnung?

Hast Du Dir schon Gedanken gemacht wo und wie Du Dich versichern willst? Was sind Deine Erwartungen in Bezug auf Leistung, Beitrag und Beitragsstabilität? Welche Informationen benötigst Du noch zusätzlich?

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo,
da bezogene Arbeitsentgelt stellt zwar eine Lohnersatzleistung da,ist aber kein Arbeitsentgelt - das nur zur Klarstellung.
Aber es ist schon so, das dies die Krankenversicherungsfreiheit nicht
beeinträchtigt. Wenn dies so wäre, muessten ja alle Dauerarbeits-
unfähigen nach der Erkrankung wieder in die GKV - und da bewahre
uns Gott davor.

Gruss

Günter Czauderna

Was viel wichtiger ist - weswegen hattest Du Krankengeldbezug?
Was war die Diagnose? hast Du Behandlungs- und Befundberichte?
In Abhängigkeit von der Vorerkrankung kommt es zu
untersciedlichen Annahmeentscheidungen bis hin zur Ablehnung?

Danke Thorulf, für die schnelle Antwort!
Mich hatte Ende 2003 das Pfeiffersche Drüsenfieber erwischt. Ein echt übler gemeiner Virus… Ist aber alles wieder im „grünen“ Bereich.
Ich denke, das sollte keine Probleme geben. Hoffe ich zumindest!
mfg
Thorsten

Schade! *g* o.w.T.
.

hallo Thorsten,
das wird vermutlich Probleme geben!
Ich könnte mir vorstellen, dass die Private hier einen risikozuschlag verlangt.
Mein Tipp: las´ Dir von Deinem Arzt ein Attest austellen, dass die Krankheit vollständig ausgeheilt ist.
Zwar fragt die Privaten mit absoluter Sicherheit bei Deinem Arzt an, doch aus Erfahrung weiß ich, dass ein solches eigenens Attest oft zu geringeren oder gar keinen risikozuschlägen führt.
Grüße
Raimund

Hallo Thorsten,
hallo Raimund,

es fällt i.d.R. besser aus. Wenn die Versicherungen anfragen wird die Akte von den Helferinnen abgetippt. Wenn der Arzt einen Attestbogen ausfüllt wird er sich auf Diagnose, Therapie und Prognose festlegen und nie wieder etwas anderes behaupten.

Das wir djedoch zu Zuschlägen führen. Bitte bereite die Unterlagen vernünftig vor und geh zu einem Versicherungsmakler in der Nähe oder wende Dich an einen der Experten.

Ich würde, als Versicherungsmakler, das Risiko ersteinmal anonym ausschreiben um ein Bild über mögliche Annahmeentscheidungen zu erhalten.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler