Hallo,
meine Oma ist letzten Monat gestorben. Sie lebte bei meiner Tante, die nicht wollte dass ich und mein Bruder zu ihr Kontakt hatten. Nun meine Frage: wir wissen nicht ob es ein Testament gibt es war zwar mal die Sprache von einem, aber das war vor über 10 Jahren. Im Falle dass es keins gibt werden wir automatisch von Nachlassgericht angeschrieben, so dass wir unseren rechtmäßigen Pflichtteil bekommen? Unter Vater ist schon Tod also treten wir an seine Stelle. Oder müssen wir uns darum kümmern. Falls wir enterbt wurden steht uns ja ebenfalls der Pflichtteil zu, oder? Wie sieht es mit Schenkungen aus, den sie hatte mehrere Grundstücke die wahrscheinlich ebenfalls meine Geldgierige Tante unter den Nagel gerissen hat.
Ihre mehreren Fragen erfassen fast das gesamte Erbrecht, obwohl es offenbar noch nicht festzustehen scheint, welchen erbrechtlichen Status Sie haben… Ich müßte Ihnen ein halbes Buch schreiben für alle Eventualitäten, die vielleicht gar nicht für Sie eintreten… Da erwarten Sie wohl etwas zu viel.
Aber folgendes für´s Erste: Das für den Wohnsitz der Oma zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) kann Ihnen sagen, ob dort oder anderswo ein Testament vorliegt, benötigt aber die Sterbeurkunde, die Sie beim Standesamt beschaffen können. Ihre erst danach definierbaren Rechte sind verschiedener Natur. Als Miterbin müssen Sie zum Beispiel selbst den Nachlaß recherchieren, haben aber einen Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer. Den gleichen Anspruch haben Sie, falls Sie nur Pflichtteilsber. sein sollten, wozu auch die Frage nach erfolgten Schenkungen gehört. Als Laie sollten Sie diese komplizierten Dinge einem Anwalt überlassen. Es sei denn, Sie können sich friedlich einigen und können ehrliche „Offenlegungen“ erwarten.
Falls Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie erneut, aber bitte alle Infos mit möglichst allen Fakten wiederholen.
Grüße von der Unteren Weser
H. Gintemann
(Seit 2003 Mitglied und 1993 Fragen beantwortet)