Benachrichtigung bei pflichtanteil erben

Hallo Wissende,
ich habe folgende Frage:
aktueller Stand
Der Vater ist verstorben und hat ein Testament hinterlassen. In diesem wird die Ehefrau (Zugewinngemeinschaft) als Alleinerbin eingesetzt, bis auf die Ausnahme eines Hauses, welches der Enkel (10J.) erbt.
Die Tochter wird im Testament nicht erwähnt.
Muss die Tochter durch die Anwälte (hier wurde das Testament hinterlegt) benachrichtigt werden?

  1. bzgl. des Pflichtanteils
  2. bzgl. der Vormundschaft ihres Kindes

Sobald das Nachlaßgericht durch Vorlage der Sterbeurkunde von dem Erbfall erfährt und dort das Testament hinterlegt ist, fragt das Gericht nach den Adressen und verschickt nach der Testamentseröffnung die Kopien.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Wesertal
H.G.
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