Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte benachrichtigt werden, wenn ein in Deutschland lebender, (betagter) sehr naher Verwandter von mir stirbt, zu dem ich seit Jahren keinerlei Kontakt mehr habe. Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich zeitnah und zuverlässig über sein Ableben informiert werden kann? Zu anderen Familienangehörigen habe ich auch keinen Kontakt mehr.
Ich bin um jeden Hinweis dankbar…
Vielen Dank!
derseegeist
Mit Erbrecht hat diese Frage sicher nichts zu tun. - Es gibt viele Ideen zu Ihrer ausgefallenen Frage. Z.B.: Ein Detektivbüro wäre geeignet, wird sich diesen Dienst aber sicher gut bezahlen lassen. Ferner: Eine benachbarte und geeignete Person finden. Dagegen wird kein Amt dazu bereit sein.
Hallo,
dann stellen Sie den Kontakt doch wieder her. Etwas anderes fällt mir leider nicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo,
hier stellt sich die Frage, ob Sie sofort oder nur wegen einer etwaigen Erbfrage benachrichtigt werden wollen.
Wenn Sie z.B. zur Beerdigung fahren wollen, geht das nur, wenn Sie Kontakt zu den Verwandten suchen, die mit dem Besagten in Verbindung steht.
Wenn uns um Erbfolgefragen geht, frage ich, ob Sie zu den gesetzlichen Erben zählen (Tochter, Sohn, Enkelkind) oder wenn solche Personen nicht vorhanden ist und Sie dadurch zu den gesetzlichen Erben zählen. Dann bekommen Sie (irgendwann) vom Nachlassgericht Bescheid, wenn ein Testament vorhanden ist oder ein Erbschein beantragt wird. Entfällt solches, hören Sie auch in diesem Falle nicht.
Eine Idee hätte ich noch: Setzen Sie sich mit dem zuständigen Friedhofsamt in Verbindung und bitten um Bescheid, wenn ein Todesfall eintritt.
MfG
PB
Hallo,
erst euinaml, ein habe keine durchWissen gesicherte ahnung. Solltest Du ein Pflichtteilberechtigter sein (Kind bzw. Enkebei vorverstorbenem Vater bzw. Mutter), könnte Dir ev. das Standesmat des verwandten weiter helfen. Ich würde dort anrufen und fragen, ob Du ggf. gegen Hinterlegungung einer Kopie Deiner Geburtsurkunde benachrichtigt werden kannst.
Sollte das klappen, wäre ich über eine kurze Nachricht dankba, auch ich lerne nie aus.
Die andere Alternative, wenn Du kein Pflichtteilberechtigter, aber der nächste gesetzliche Erbe bist, ist ev. das künftige Nachlassgericht des Verstorbenen, d.h. anrufen und fragen.
Ingeborg
Guten Tag derseegeist,
das ist eine sehr ungewöhnliche Frage. Aber Sie werden schon wissen, wieso Sie diese stellen.
Es gibt keine Möglichkeit. Wenn Sie als Erbe eingesetzt werden, werden Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen benachrichtigt. Aber eine Art „Meldesystem“ gibt es nicht, dass Angehörige benachrichtigt werden, wenn ein Verwandter von ihnen stirbt.
LG aus Stuttgart
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich hoffe, jetzt eine Lösung gefunden zu haben…
Nochmals Danke für die Unterstützung!
der seegeist
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der seegeist.
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der seegeist…
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der seegeist
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der seegeist:
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.
als gesetzlicher Erbe oder als am Nachlass unmittelbar beteiligter würden Sie möglicherweise vom Nachlassgericht, wenn eine letztwillige Verfügung eröffnet wird, informiert.
Das muss aber nicht sein.
Weiter Hinweise zum Erbrecht finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de