Benachrichtigung Erbsache

Hallo liebe Experten,

ich habe bewusst keinen Kontakt zu meinrm Großvater. Ich bin das einzige Familienmitglied,  dass noch existiert. Wie würde ich jetzt über das Ableben meines Großvaters informiert werden? Ein Testament existiertvvermutlich nicht und wenn, nicht zu meinen Gunsten, spekuliere hier auf meinen Pflichtteil! Kann ich mich hier behördlich schlau machen oder mich „registrieren“ lassen? Man entschuldige jetzt bitte den makaberen Unterton, der sich wahrscheinlich rausliest! 

Vielen lieben Dank für Rückmeldungen.

Hallo,

es gibt zunächst keine Möglichkeit sich irgendwo „registrieren“ zu lassen.

Wenn der Großvater (Ejefrau nicht mehr vorhanden) stibt, er kein Testament hat, und du der einzig noch lebende Abkömmling wärst, bist du Alleinerbe. In Bundesländern mit amtlicher Erbenermittlungspflicht würdest du angeschrieben werden und zu Annahme der erbschaft befragt werden z.B. in Bayern.
In Bundesländern die keine Erbenermittlungspflicht haben, wird man eben nicht angeschrieben und muss selbst gegenüber dem Nachlassgericht tätig werden.

Wenn der Großvater unter vorgenannten Voraussetzungen verstibt und ein Testament hat in dem du nicht bedacht bist, bist du zumindest Pflichtteilsberechtigt. Die Pflichteilsbeerchtigten sind - soweit ermittelbar - von Amts wegen zu informieren. Eine Abschrift des Testaments wird zugesandt.

ml.

Ach, wenn Opa dann gestorben ist, möchtest du aber doch … Kontakt?

Hallo,

die Wahrscheinlichkeit,das dieser Beitrag gelöscht wird,da nicht FAQ konform ist
sehr hoch.

Trotzdem ein paar Anmerkungen:

ich habe bewusst keinen Kontakt zu meinem Großvater.

Du weisst aber trotz alledem das er noch am Leben ist und verfolgst seinen Lebensablauf.Wartest Du jetzt auf eine Erbschaft oder wie die Frage zu verstehen?

Wie würde ich jetzt über das Ableben meines Großvaters informiert werden?

Vielleicht so wie hier beschrieben:

http://www.erbenermittlung.de/deutsch/definition.php…

Warum und weshalb es zu dem Verwürfniss mit dem Großvater geführt hat sollte man
hier nicht bewerten und eventuell den Moralapostel heraus hängen lassen.

Wenn der Erbfall eintritt wird das Nachlassgericht schon die Erben aufindig machen.
Man sollte nur immer daran denken,das zum Nachlass auch Schulden und Verbindlichkeiten gehören.

LG Bollfried

Vielen Dank!

Auf ein Pflichteilsrecht braucht man nicht zu spekulieren, dass besteht für Enkel schlicht nicht: § 2303 BGB

Dass bei den Verhaltensweisen ein Erbe überhaupt in Betracht kommt, ist nicht sehr wahrscheinlich.

Sollte nach der gesetzlichen Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung tatsächlich Erbe zufallen, würde das Nachlassgericht darüber informieren.

Ob der Nachlass abzüglich der Verpflichtungen und Bestattungskosten dann überhaupt noch werthaltig genug wäre, bliebe noch nachzuprüfen.

G imager