Benachrichtigung [..] schriftlich zu erfolgen

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur Bedeutung von „Die Benachrichtigung […] hat schriftlich zu erfolgen.“

Zur Info: sie steht in der Satzung eines Wassersportvereins unter §10
1. Gibt es dafür eine festgeschriebene Interpretatio…

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur Bedeutung von „Die
Benachrichtigung […] hat schriftlich zu erfolgen.“

Zur Info: sie steht in der Satzung eines Wassersportvereins

dort wird der Begriff häufiger verwendet und ich würde das so auslegen, dass damit die Formerfordernis, wonach bestimmte Schriftstücke, schriftlich abgefasst sein müssen sowie vom Aussteller eigenhändig zu unterzeichnen sind , gemeint ist.

Ungeachtet dessen besteht natürlich Empfangsbedürftigkeit, sofern nichts anderes geregelt ist. Hierbei gelten die allgemeinen Regeln über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Wenn „irgendwo“ ein Aushang gemacht wird, sehe ich die o.g. Kriterien als nicht erfüllt. Wenn das von Vereinsseite so gewünscht wird, muss das ganz konkret in der Satzung festgelegt werden (wird am 3ten Montag eines Monats im Schaukasten vor dem Vereinsheim ausgehängt etc.).

Gruß

S.J.