Benachteiligung von Radfahrern verfassungswidrig?

Hallo,

Mindestens die körperliche Unversehrtheit ist bei der
Benutzung vieler Radwegen nicht mehr gewährleistet. Und
dennoch ordnet der Staat in Form der örtlichen Verkehrsbehörde
reihenweise dort die Benutzung an.

a) da steht doch, von Dir zitiert, dass man das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch ein Gesetz einschränken kann. Wo siehst Du also das Problem? :wink:
b) Ist der schlechte Zustand per Gesetz vorgeschrieben? Oder ist es nicht eher doch so, dass da die örtliche Verwaltung sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält und man als Betroffener selbstverständlich das Recht hat, dagegen juristisch vor zu gehen (das aber, vielleicht aus Bequemlichkeit, unterlässt)?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

könnte es sein, dass Du den falschen Artikel erwischt hast?

Uwe hat ARt. 3 erwähnt, darauf habe ich mich bezogen.

Gruß
Elke

Mindestens die körperliche Unversehrtheit ist bei der
Benutzung vieler Radwegen nicht mehr gewährleistet. Und
dennoch ordnet der Staat in Form der örtlichen Verkehrsbehörde
reihenweise dort die Benutzung an.

Schon gewusst, es besteht kein Anspruch darauf das alle Verkehrswege zu 100% optimal sind?

Dafür gibt es auch den für Radfahrer gültigen § 3 StVO

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Zudem wäre ich dafür noch zum Artikel 2 Folgendes anzufügen

(3) Jeder hat die Pflicht für sein handeln einzustehen, und nicht die Verantwortung bei anderen zu suchen.

Q-Gruß

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DARAN!
Was du da von Dir gibst, ist zynisch-polemischer Unsinn! Autofahrer und Mofafahrer kommen aus Ausfahrten herausgeschossen und überqueren den Radweg ohne zu schauen, ob da ein schneller Radfahrer kommt und… ZACK! Radfahrer fahren auf zu schmalen Radwegen ineinander…ZACK! Autofahrer kommen von links und übersehen einfach den von rechs kommenden Radfahrer… ZACK! Autofahrer biegen rechts ab auf eine Auffahrt und mangeln dabei den Radfahrer unter, den sie kurz zuvor meinten, noch überholen zu müssen… ZACK!

Das ist gelebte Praxis auf deutschen Straßen.

könnte es sein, dass Du den falschen Artikel erwischt hast?

Ja, sorry, gebe zu, das war mein Fehler. Artikel 2 ist viel besser geeignet, das was ich meine zu begründen.

Hallo!

Ja nur, dass die Gestaltung eines Radweges nicht dadurch verfassungswidrig wird, dass irgendein Autofahrer nicht schaut.

Ich halte im Übrigen nichts davon, dauernd gegeneinander aufzurechnen. Ich könnte jetzt als Radfahrer und Autofahrer genügend Beispiele aufzählen, wie und wie oft Radfahrer die simpelsten Verkehrsregeln ignorieren (Beleuchtung in der Nacht, rote Ampeln, Fließverkehrsregel beim Verlassen einer Radfahranlage, Vorbeischlängeln an Autoschlangen nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand blablabla) - mach ich aber nicht.

Ich fahre auch Rad, in der Stadt und am Land und mir ist das alles noch nicht so passiert, wie du beschreibst, weil ich nicht völlig bescheuert bin, sondern aufpasse. Ich hatte einmal mit 16 einen schwereren Radunfall und da war das mein eigener Fahrfehler. In unserern Rechtsordnungen ist es nicht vorgesehen, andere für eigene Blödheiten verantwortlich zu machen.

Gruß
Tom

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Nein,nur die Wahrheit,die du anscheinend nicht veträgst.
Wie dein Posting beweisst,sind dir die Gefahrstellen ja wohl ausreichnd bekannt.Also richtet man sein Verhalten doch auch entsprechend ein.
Meinen einzigen schweren Radfahrunfall hatte ich als Jugendlicher und seit dem nie wieder,weil ich daraus gelernt habe.

Hallo Elke,

könnte es sein, dass Du den falschen Artikel erwischt hast?

Uwe hat ARt. 3 erwähnt, darauf habe ich mich bezogen.

ja, das ist mir nach dem Absenden auch wieder eingefallen. Aber eine Verfassungsklage ist nach meiner Ansicht sowieso der falsche Weg. Erst muss (leider) jede gefährliche Stelle erst mal in der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandet und geprüft werden.

Grüße,

Karin

Die Wahrheit:
Und? Was machst du also? Entweder du „schleichst“ über den schlechten Radweg oder du benutzt die Auto-Fahrbahn. Und selbst dort lebt man als Radfahrer noch gefährlich. Außerdem suggerierst du, man könne sich vor derartigen Unfällen als Radfahrer schützen. Wenn Dir als Radfahrer nur 1x was passiert ist, so vermute ich, fährst du sehr wenig Rad und zudem meistens sehr langsam (unter 20 km/h). Wie soll man als Radfahrer ahnen, daß ein Autofahrer einen zuerst überholt, um als nächstes rechts auf eine Auffahrt abzubiegen??? Wie soll man wissen, daß man als-von-rechts-Kommender übersehen wird?

Du verlangst, daß man als Radfahrer GANZ vorsichtig fährt. Die von Dir geforderte Vorsicht wird aber nur wegen der schlechten Radwege und der für Radfahrer nachteilhaften Verkehrsführung so nötig. Ansonsten hätten Radfahrer mehr freie Fahrt und würden zügiger vorwärtskommen statt allüberall ausgebremst zu werden.

weil ich nicht völlig bescheuert bin, sondern aufpasse. Ich hatte
einmal mit 16 einen schwereren Radunfall und da war das mein
eigener Fahrfehler. In unserern Rechtsordnungen ist es nicht
vorgesehen, andere für eigene Blödheiten verantwortlich zu
machen.

Das will hier keiner. Es ist deinerseits schlicht böswillige Polemik, hier so etwas zu sagen.

Mit dem Thema hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits befasst: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2003/01/13/a0051

Meines Wissens wurde die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.

Gruß
Ultra

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Besser hätte auch ich es nicht ausdrücken können! :smile:
Dafür auch von mir ein Stern!!

Hallo,

und du bist unbelehrbar…ich würde an deiner Stelle mal wirklich SEHR ernsthaft darüber nachdenken,warum DU immer wieder in Schwere Unfälle verwickelt wirst.
Eigentlich müsste man das Straßenverkehrsamt deines Wohnsitzes informieren und Antrag auf Überprüfung deiner Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr stellen.Denn daran hege ich nach deinen ganzen Postings hier berechtigte Zweifel…siehe dazu mal
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

und:
Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

Das betrifft auch Radfahrer…

und du bist unbelehrbar

Na prima. Sag ich: „Schwachsinn, bin ich nicht“ geb ich Dir dadurch Recht, daß ich mich von Dir nicht mit obigem Satz belehren lasse. Plumper gehts kaum!

…ich würde an deiner Stelle mal

wirklich SEHR ernsthaft darüber nachdenken,warum DU immer
wieder in Schwere Unfälle verwickelt wirst.

Ganz einfach: Weil ich viel und auch manchmal schnell radfahre in einem Straßenverkehrsambiente, das Radfahrer als solche stark gefährdet. Diese Gefährdung der Radfahrer müßte nicht sein, weshalb ich gegen sie plädiere!

Eigentlich müßte man das Straßenverkehrsamt deines Wohnsitzes
informieren und Antrag auf Überprüfung deiner Eignung für die
Teilnahme am Straßenverkehr stellen.

Was hält Dich ab? :smiley:

Denn daran hege ich nach
deinen ganzen Postings hier berechtigte Zweifel…siehe
dazu mal Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Weil ich für bessere Verkehrsbedingungen für Radfahrer plädiere? Weil ich als Radfahrer Opfer (!!!) mehrerer Verkehrsunfälle geworden bin, die ich nicht zu verantworten hatte?

Wenn ich als Radfahrer mit ca. 25 km/h einen Radweg befahre, kann ich doch beispielsweise nicht ahnen, daß mir im nächsten Moment ein Mofafahrer aus einer Ausfahrt direkt vors Rad fährt… Der Mofafahrer hat dabei, übrigens, im Gegensatz zu mir und meinem Fahrrad gar nichts abbekommen. Allermeistens ist ja der Radfahrer, auch wenn völlig schuldlos, leider der Geschädigte.

Dazu gibt es glücklicherweise ja eine eindeutige Jurisdiktion.

Mit deinen Sätzen möchtes du allerdings suggerieren, daß ein Radfahrer, der in einen Unfall verwickelt wird, immer zumindest AUCH eigene Schuld hat, denn er hätte ja „besser aufpassen“ können bzw. müssen. Dir zufolge dürfte es gar keine Rechtsprechung im Straßenverkehr geben, denn es sind die Schwächeren (Radfahrer) ja selbst schuld, wenn sie angefahren werden. Und wenn ihnen das nicht paßt, sind sie unbelehrbar.

Dein Denken ist zynisch und faschistoid. Dich sollte man nicht nur aus dem Straßenverkehr ziehen!

Mit diesem plump-perfiden Beispiel möchtest du suggerieren, daß Radfahrer sich - ihre Anonymität ausnutzend - über Verkehrsregeln hinwegsetzen und andere Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall Fußgänger, gefährden. Daß so etwas in Einzelfällen vorkommt, streite ich gar nicht ab. Aber typisch ist das keineswegs.

Leider sieht die Wirklichkeit allzu häufig nämlich ganz anders aus. Radfahrer sind nun mal fast immer die Schwächeren, die aus nicht selbstverschuldeten Unfällen als Geschädigte hervorgehen, nicht selten mit dauerhaften Schäden an ihrer Gesundheit.

Da könnte ich auch noch diverse Beispiele aus meinem Verwandschafts-, Freundes- und Bekanntenkreis aufzählen. Das würde hier aber eindeutig den Rahmen sprengen. Bestimmte Adressaten lassen sich aber auch von noch-so-vielen Beispielen nicht beeindrucken, da für selbige Adressaten die Opfer die eigentlichen Täter sind. Sie denken, wird jemand plattgemacht, hätte er eben nur besser aufpassen müssen. (Das ist übrigens die gleiche perverse „Denkweise“, mit der Vergewaltiger und deren Sympathisanten Frauen für die ihnen widerfahrene Vergewaltigung verantwortlichsprechen). So etwas ist Zynismus pur. Wahrscheinlich wissen jene Zyniker aber leider noch nicht einmal, was der Begriff „Zynismus“ überhaupt bedeutet.

So manche Radfahrer verzichten nach schweren Unfall-Erfahrungen völlig auf diese eigentlich doch so intelligente Art der Fortbewegung. Andere wiederum lassen sich davon nicht einschüchtern und fahren weiter Rad - und dies auch mal etwas schneller als 15 km/h. Fakt dabei ist und bleibt: unsere Straßen und die gesamte Verkehrsführung müssen radfahrerfreundlicher werden!

OT-Ergänzung
Hier aus aktuellem Anlaß noch meine Standard-Literaturempfehlung zum Thema „Zynismus“:

Peter Sloterdijk
„Kritik der zynischen Vernunft“ (erschienen 1983)

Spannend geschrieben und dabei sehr lehrreich.

Und? Was machst du also? Entweder du „schleichst“ über den schlechten Radweg oder du benutzt die Auto-Fahrbahn. Und selbst dort lebt man als Radfahrer noch gefährlich.
Genau das nache ich…

Außerdem suggerierst du, man könne sich vor derartigen Unfällen als Radfahrer schützen.
Das ist keine Suggestion,sondern eine Tatsache…

Wenn Dir als Radfahrer nur 1x was passiert ist, so vermute ich, fährst du sehr wenig Rad und zudem meistens sehr langsam (unter 20 km/h).
Also ich fahre jeden Tag Rad und keineswegs langsam…

Wie soll man als Radfahrer ahnen, daß ein Autofahrer einen zuerst überholt, um als nächstes rechts auf eine Auffahrt abzubiegen??? Wie soll man wissen, daß man als-von-rechts-Kommender übersehen wird?
In dem man die Augen offenhält ???..

Du verlangst, daß man als Radfahrer GANZ vorsichtig fährt.
Nein,das ist nur gesunder Menschenverstand…

Die von Dir geforderte Vorsicht wird aber nur wegen der schlechten Radwege und der für Radfahrer nachteilhaften Verkehrsführung so nötig. Ansonsten hätten Radfahrer mehr freie Fahrt und würden zügiger vorwärtskommen statt allüberall ausgebremst zu werden.

NEIN,das Leben an sich verlangt,das man vorsichtig ist.
Falls es dir noch nicht aufgefallen ist,Gefahren lauern überall im Leben,selbst im Bett…denn da sterben die meistens.

Tach,

Weil ich für bessere Verkehrsbedingungen für Radfahrer
plädiere?

Das ist schön, es besteht IMHO wirklich Handlungsbedarf, wobei ja ein Fahrrad nicht nur Verkehrsmittel sondern auch Freizeitgestaltungsmittel ist und man diese nicht unbedingt gleich behandeln kann.

Weil ich als Radfahrer Opfer (!!!) mehrerer
Verkehrsunfälle geworden bin, die ich nicht zu verantworten
hatte?

Zusammen mit Deinen restlichen Ausführungen klingt das aber eher nach ziemlich aggressivem Fahrstil. Da darf man sich dann wirklich nicht wundern.

Wenn ich als Radfahrer mit ca. 25 km/h einen Radweg befahre,
kann ich doch beispielsweise nicht ahnen,

Doch. Man muss immer und überall mit allem rechnen, jederzeit anhalten können und seine Geschwindigkeit ggfs. anpassen.

daß mir im nächsten
Moment ein Mofafahrer aus einer Ausfahrt direkt vors Rad
fährt.

Wenn man irgendwo fährt, wo Ausfahrten sind, dann darf man halt nicht mit 25 km/h über einen Radweg brettern. Wenn da nebendran noch ein Fußweg war, dann ist diese Geschwindigkeit sowieso nicht den Gegebenheiten angepasst, denn Fußgänger können im Bruchteil einer Sekunde auf die Fahrbahn springen. Und 25 km/h sind da zu schnell, um rechtzeitig zu bremsen.

Liebe Grüße,
-Efchen

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Hoi,

2 Abschaffen das Radfahrer sich rechts an der Ampel an der
Kolonne vorbeifahren dürfen. So das sie die ganze Kolonne
wieder aufhalten weil die Radfahrer wegen schmaler Straßen
nicht überholt werden können.

Mein Fahrlehrer hat mich an der roten Ampel immer dicht auf
den Vordermann auffahren lassen und ganz nach rechts ziehen
bis an den Bordstein.

Genau so macht mans!

Das ist rücksichtslos.

Man bedenke, dass all die braven Autofahrer, wenn sie aufs Rad umsteigen, zu schrecklichen Monstern werden, und Autofahrer, die das tun, wüst beschimpfen (obwohl sie sich als Autofahrer auch selbst so verhalten).

Gruß,
-Efchen

Das ist schön, es besteht IMHO wirklich Handlungsbedarf, wobei
ja ein Fahrrad nicht nur Verkehrsmittel sondern auch
Freizeitgestaltungsmittel ist

womit es dem Automobil in nichts nachsteht, übrigens.

Zusammen mit Deinen restlichen Ausführungen klingt das aber
eher nach ziemlich aggressivem Fahrstil.

Wie kommst Du darauf? Woran machst Du das fest? Oder entspringt dies deiner ideologisch geprägten Phantasie?

Da darf man sich dann wirklich nicht wundern.

Ah ja. Genau wie die Frauen, die sich sexy gekleidet auf die Straße „wagen“ und dann vergewaltigt werden. Die eigentlich Schuldigen sind immer die Opfer. Denn sie hätten ja alles im Vorfeld bereits ahnen können. Die Drecksfaschisten haben in gleicher Weise übrigens auch die Juden für deren Verfolgung, Folterungen und Ermordungen selbst verantwortlich gemacht. Diese Art zynische „Denke“ ist leider offenbar immer noch in den Köpfen der Menschen hierzulande massiv angesiedelt, offenbar auch in deinem.

Wenn ich als Radfahrer mit ca. 25 km/h einen Radweg befahre,
kann ich doch beispielsweise nicht ahnen,

Doch. Man muss immer und überall mit allem rechnen, jederzeit
anhalten können und seine Geschwindigkeit ggfs. anpassen.

Erwartest du das auch von einem Autofahrer?

daß mir im nächsten Moment ein Mofafahrer aus einer Ausfahrt direkt vors Rad
fährt.

Wenn man irgendwo fährt, wo Ausfahrten sind, dann darf man
halt nicht mit 25 km/h über einen Radweg brettern. Wenn da
nebendran noch ein Fußweg war, dann ist diese Geschwindigkeit
sowieso nicht den Gegebenheiten angepasst, denn Fußgänger
können im Bruchteil einer Sekunde auf die Fahrbahn springen.
Und 25 km/h sind da zu schnell, um rechtzeitig zu bremsen.

Also doch: Radfahrer, zumindest ab einer gefahrenen Geschwindigkeit über 15 km/h, gehören nicht auf den Radweg sondern auf die Straße (solange es keine besseren, breiteren Radwege gibt)! Wenn Du das meinst, hast du meine Zustimmung.