Benachteiligung von Radfahrern verfassungswidrig?

Hallo,

jemand fühlt sich durch die heutzutage allgemein übliche Verkehrsführung auf deutschen Straßen als Radfahrer klar benachteiligt, obgleich diese doch die eindeutig umweltfreundlicheren Verkehrsteilnehmer sind. Seine Kritikpunkte:

  1. Radwege sind häufig so schmal, daß ein Radfahrer einen anderen nicht überholen kann.
  2. Der Radwegebelag ist in den allermeisten Fällen von schlechterer Qualität oder unebener als die Straße und wird außerdem von Absenkungen im Bereich von Grundstücksein-/-ausfahrten gekreuzt, was dazu führt, daß Radfahrer ausgebremst werden.
  3. Radwege werden im Bereich größerer Straßenkreuzungen und Einmündungen SO um den Kreuzungsbereich herumgeleitet, daß Radfahrer, obwohl sie geradeaus fahren wollen, dies nicht können, sondern zunächst rechts abbiegen müssen um dann die Rechtsabbiegespuren des Kraftverkehrs kreuzen zu müssen. Auch hier wird der Fahrradverkehr ausgebremst; Radfahrer, die eigentlich geradeaus weiterfahren wollen, müssen in der Regel absteigen und den rechtsabbiegenden Kraftverkehr vorbeilassen. Eine derartige Verkehrsführung stellt für Radfahrer eine klare Benachteiligung gegenüber dem Kraftverkehr dar.

Der oben Genannte möchte die Benachteiligung von Radfahrern durch die Verkehrsführung nicht länger hinnehmen und erwägt eine Klage vor dem Verfassungsgericht.

Hätte er damit Aussicht auf Erfolg?

Beste Grüße
Uwe

Hallo

Der oben Genannte möchte die Benachteiligung von Radfahrern
durch die Verkehrsführung nicht länger hinnehmen und erwägt
eine Klage vor dem Verfassungsgericht.

Hätte er damit Aussicht auf Erfolg?

Ob die Klage einer Privatperson vor dem BVerfG in dem Fall überhaupt zulässig ist, weiß ich jetzt nicht, aber wenn, dann hat man prinzipiell vor jedem Gericht mit allem möglichen eine gewisse Erfolgsaussicht. Ob sich diese verwirklicht, weiß ich nicht, dafür gibt es ja eben die Gerichte. :smile:

Zwar ist zweifellos eine Benachteiligung von Radfahrern (und Fußängern!) im Straßenverkehr gegeben, da die geschilderten Zustände bestehen, jedoch würde dem wohl entgegen gehalten, dass diese beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern im Gegensatz zu Kraftfahrern auch keine zweckgebundenen Steuern für den Ausbau und Erhalt des Verkehrswegenetzes zahlen. (Ob jene Steuern auch nur annähernd ausreichen, das Staßennetz zu finanzierne, steht wieder auf einem anderen interessanten Blatt.)

Gruß
smalbop

Hallo,

also zunächst einmal möchte ich erhebliche Zweifel an der „Umweltfreundlichkeit“ der Radfahrer hegen…schließlich produzieren sie genauso C02 wie auch jedes andere Verkehrsmittel…

Und auch an der angeblichen „Benachteiligung“ habe ich berechtigte Zweifel…Beispiel Unfallflucht
Jeder Pkw-Fahrer landet dafür vor Gericht (weil man ihn über das Kennzeichen ermitteln kann)…Radfahrer kommen ungestraft davon…
trotz schwerer Unfälle wie zum B. vor 3 Monaten in Münster (W)
Radfahrer fährt verbotswidrig im Fußgängertunnel und dabei einen Fußgänger um…Fußgänger im Krankenhaus…Radfahrer flüchtig…
und das ist kein Einzelfall…

Nächstes Beipiel Geschwindigkeitsübertretungen…
Warum gibt es noch keine Pflichtversicherung für Radfahrer ???
Jedes dämliche Mofa mit 25 Km/h muß eine Haftpflichtversicherung haben…jedes Mountain-Bike schlägt diese locker…

Nahc meiner Ansicht sind die Radfahrer schon Privelligiert genug…

*oherrschmeißhirnvomhimmel*

also zunächst einmal möchte ich erhebliche Zweifel an der
„Umweltfreundlichkeit“ der Radfahrer hegen…schließlich
produzieren sie genauso C02 wie auch jedes andere
Verkehrsmittel…

Denkfehler deinerseits: Radfahrer sind VERKEHRSTEILNEHMER und KEINE VERKEHRSMITTEL, wie du behauptest. Ihr Verkehrsmittel, ein Fahrrad, produziert weder CO2 (nicht „C02“, wie du schreibst!), noch Feinstaub, noch sonstige toxischen Exkremente! Also: was Du schreibst, ist schlicht „Humbug“! :smile:

Nach meiner Ansicht sind die Radfahrer schon Privelligiert
genug…

Übrigens: es heißt korrekt „privilegiert“ und nicht „privelligiert“. Aber es ist halt nicht jeder so privilegiert, mit ein wenig Bildung aufwarten zu können! :wink:

2 „Gefällt mir“

Hi,

ich weiß ja nicht ob ich das so ganz ernst nehmen soll, aber Du bringst mich auf eine Idee.

1 Ich fordere breitere Straßen, manche Straßen sind so schmal das Autofahrer Radfahrer nicht überholen können, und man gezwungen ist, hinter denen herzufahren.

2 Abschaffen das Radfahrer sich rechts an der Ampel an der Kolonne vorbeifahren dürfen. So das sie die ganze Kolonne wieder aufhalten weil die Radfahrer wegen schmaler Straßen nicht überholt werden können.

3 Vorhandene Radwege, die Radfahrer nicht benutzen müssen, als Parkfläche freizugeben. Wenn Radfahrer die Straße benutzen dürfen, dürfen auch Autos Radwege benutzen.

4 Verbot des rechts überholen und vorbeifahren an Kreuzungen. Es ist nicht einzusehen das wenn ich nach rechts abbiegen will, auch noch auf Radfahrer achten soll die sich rechts vorbei drängeln.
Die Radfahrer haben sich so zu verhalten wie sie es auch im Kreisverkehr machen müssen wenn jemand vor ihnen nach rechts abbiegen will. ( Wie war das noch :wink: )

5 Die Schilder Radfahrer Frei an Einbahnstraßen gelten auch für Kfz.

6 Angleichung der Bußgelder für Kfz an die für Radfahrer, einschließlich der 1,6‰ Grenze.

7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und Kfz-Führer.

8 Gleiches Fahrerlaubnisrecht für Radfahrer und Kfz-Führer.

9 Als Kfz-Fahrer muss ich Steuern und Abgaben zahlen die weit über den Unterhalt des Verkehrs gehen. Energiesteuer und Kfz-Steuern dürfen nicht höher sein als für den Verkehr Steuern benötigt werden. Schluss mit Subventionierung von andern Verkekehrsteilnehmer, die keine Steuern zahlen.

Für eine Klage müsste ich schon noch einige Punkte aufzählen.

Der oben Genannte möchte die Benachteiligung von Radfahrern
durch die Verkehrsführung nicht länger hinnehmen und erwägt
eine Klage vor dem Verfassungsgericht.

Dann sind wir schon Zwei, allerdings haben wir leicht andere Ansichten was die Benachteiligung angeht.

Hätte er damit Aussicht auf Erfolg?

Sagen wir mal so, den Juristen traue ich alles zu. Dennoch sehe ich keine Chance.

Q-Gruß

Na-na-na
Hallo Uwe

Nach meiner Ansicht sind die Radfahrer schon Privelligiert
genug…

Übrigens: es heißt korrekt „privilegiert“ und nicht
„privelligiert“. Aber es ist halt nicht jeder so privilegiert,
mit ein wenig Bildung aufwarten zu können! :wink:

Indes heben partielle Bildungslücken nicht das Recht auf eine eigene Meinung auf, auch wenn man diese nicht teilt oder sie sogar nachweislich falsch ist. Oder wie es Churchill formulierte: „Das stärkste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem Durchschnittswähler.“ Und trotzdem war für ihn „die Demokratie die schlechteste aller Staatsformen - mit Ausnahme aller anderen“.

Gruß
smalbop

5 „Gefällt mir“

Hallo

1 Ich fordere breitere Straßen, manche Straßen sind so schmal
das Autofahrer Radfahrer nicht überholen können, und man
gezwungen ist, hinter denen herzufahren.

Da wäre die richtige Forderung eher die an die Autoindustrie nach schmaleren Autos.

2 Abschaffen das Radfahrer sich rechts an der Ampel an der
Kolonne vorbeifahren dürfen. So das sie die ganze Kolonne
wieder aufhalten weil die Radfahrer wegen schmaler Straßen
nicht überholt werden können.

Mein Fahrlehrer hat mich an der roten Ampel immer dicht auf den Vordermann auffahren lassen und ganz nach rechts ziehen bis an den Bordstein.

3 Vorhandene Radwege, die Radfahrer nicht benutzen müssen,
als Parkfläche freizugeben. Wenn Radfahrer die Straße benutzen
dürfen, dürfen auch Autos Radwege benutzen.

Das darf aber weder der eine noch der andere. Wenn ein Radweg vorhanden ist, dann besteht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für Radfahrer.

4 Verbot des rechts überholen und vorbeifahren an Kreuzungen.
Es ist nicht einzusehen das wenn ich nach rechts abbiegen
will, auch noch auf Radfahrer achten soll die sich rechts
vorbei drängeln.

Siehe 2.

Die Radfahrer haben sich so zu verhalten wie sie es auch im
Kreisverkehr machen müssen wenn jemand vor ihnen nach rechts
abbiegen will. ( Wie war das noch :wink: )

Wäre mir nicht präsent, dass die im Kreisverkehr verbleibenden Radler warten müssen, wenn jemand rausfahren will…

5 Die Schilder Radfahrer Frei an Einbahnstraßen gelten auch
für Kfz.

Kein Problem für Radler, denn die sind schmal genug, sich zwischen zwei einander gegenüber stehenden Autos durchzuschlängeln (vgl. 1.)

6 Angleichung der Bußgelder für Kfz an die für Radfahrer,
einschließlich der 1,6‰ Grenze.

Fahr mal betrunken Rad und lass dich erwischen. Du wirst dein blaues (sic!) Wunder erleben. Und das, obwohl die Lebenserfahrung lehrt, dass Betrunkenheitsfahrten von Radlern in der Regel für unbeteiligte Dritte wesentlich glimpflicher enden als solche von Autojunkies.

7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und
Kfz-Führer.

Die hat bereits die selbe (nicht: gleiche) Bedeutung.

8 Gleiches Fahrerlaubnisrecht für Radfahrer und Kfz-Führer.

Bin ich dafür, so bald es auch ein gleiches Untersuchungsrecht gibt für Fahrzeugführer und Fahrzeuge. Das heißt: Alle 2 Jahre nicht nur das Fahrzeug zur HU, sondern auch die Fahrer zum Arzt und zur (nur im Fall des Bestehens kostenlosen) Wiederholung der Fahrprüfung (in Theorie + Praxis). Wie entleert auf einmal die Straßen vor allem von Autos wären!

…Und typisch auch, dass jeder mir zustimmen wird, weil er in typisch deutscher automobiler Selbstüberschätzung fälschlich davon ausgeht, dass er dort ja bestimmt nie durchfallen würde! :smiley:

9 Als Kfz-Fahrer muss ich Steuern und Abgaben zahlen die weit
über den Unterhalt des Verkehrs gehen.
Energiesteuer und
Kfz-Steuern dürfen nicht höher sein als für den Verkehr
Steuern benötigt werden. Schluss mit Subventionierung von
andern Verkekehrsteilnehmer, die keine Steuern zahlen.

Das ist eine unausrottbare Legende. Die Gestehungs- und Unterhaltungskosten für das örtliche und überörtliche Straßennetz in Deutschland liegen seit Jahrzehnten konstant um Größenordnungen über den Einnahmen aus Kfz- und Mineralölsteuer und sonstigen Einnahmen aus Maut, Bußgeldern usw. Dabei sind die volkswirtschaftlichen Schäden durch Abgase und 1 Million Verkehrstote seit 5. August 1888 noch nicht einmal eingepreist. Das sagen die unabhängigen Wissenschaftler. Die tendenziös verfälschten, interessengesteuerten Statistiken der Lobbyisten des ADAC sind da kein geeigneter Gegenbeweis.

Gruß
smalbop

Moin,

also zunächst einmal möchte ich erhebliche Zweifel an der
„Umweltfreundlichkeit“ der Radfahrer hegen…schließlich
produzieren sie genauso C02 wie auch jedes andere
Verkehrsmittel…

Wenn Radler das so täten, müssten sie morgens zum Frühstück ein halbes Brikett und ein paar Eierkohlen essen und das alles mit einem halben Liter Mineralöl runterspülen.:wink:

CU

Axel

Hallo,

1 Ich fordere breitere Straßen, manche Straßen sind so schmal
das Autofahrer Radfahrer nicht überholen können, und man
gezwungen ist, hinter denen herzufahren.

Da wäre die richtige Forderung eher die an die Autoindustrie
nach schmaleren Autos.

Gefolgt von der Forderung nach kalorienärmerer Nahrung an die Lebensmittelindustrie.

2 Abschaffen das Radfahrer sich rechts an der Ampel an der
Kolonne vorbeifahren dürfen. So das sie die ganze Kolonne
wieder aufhalten weil die Radfahrer wegen schmaler Straßen
nicht überholt werden können.

Mein Fahrlehrer hat mich an der roten Ampel immer dicht auf
den Vordermann auffahren lassen und ganz nach rechts ziehen
bis an den Bordstein.

Genau so macht mans!

7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und
Kfz-Führer.

Die hat bereits die selbe (nicht: gleiche) Bedeutung.

Erstaunlicherweise nicht ganz - die Höchstgeschwindigkeit 50 gilt tatsächlich explizit nur für Kraftfahrzeuge.

Gruß
Markus

Hallo smalbop,

3 Vorhandene Radwege, die Radfahrer nicht benutzen müssen,
als Parkfläche freizugeben. Wenn Radfahrer die Straße benutzen
dürfen, dürfen auch Autos Radwege benutzen.

Das darf aber weder der eine noch der andere. Wenn ein Radweg
vorhanden ist, dann besteht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für
Radfahrer.

StVO-„Novelle“ von 1997 nicht gelesen?

6 Angleichung der Bußgelder für Kfz an die für Radfahrer,
einschließlich der 1,6‰ Grenze.

Fahr mal betrunken Rad und lass dich erwischen. Du wirst dein
blaues (sic!) Wunder erleben. Und das, obwohl die
Lebenserfahrung lehrt, dass Betrunkenheitsfahrten von Radlern
in der Regel für unbeteiligte Dritte wesentlich glimpflicher
enden als solche von Autojunkies.

Da wundern sich tatsächlich viele Autofahrer, die wegen des Führerscheins mit dem Rad zum Saufen fahren.

NB: Für mich gilt im Sinne meiner eigenen Sicherheit 0‰ auf dem Fahrrad.

7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und
Kfz-Führer.

Die hat bereits die selbe (nicht: gleiche) Bedeutung.

Nö, die 50 km/h innerorts gelten nur für Kraftfahrzeuge. Da ist sogar die Radlerlobby ADFC beim BMVBS gescheitert. Die wollten die Forderung nicht ernst nehmen, weil Radfahrer eh nicht so schnell werden.

Ansonsten kann ich mich Deiner Argumentation voll und ganz anschließen.

Gruß, Karin

Da wäre die richtige Forderung eher die an die Autoindustrie
nach schmaleren Autos.

Hi,

mein Auto ist schon schmal, oder ich breit.

Das darf aber weder der eine noch der andere. Wenn ein Radweg
vorhanden ist, dann besteht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für
Radfahrer.

Zumutbar muss der Radweg sein, und was das ist kann gestritten werden. Die Oma mit Einkaufstasche am Lenker sieht es anders als der im T-Online Hemdchen.

Die Radfahrer haben sich so zu verhalten wie sie es auch im
Kreisverkehr machen müssen wenn jemand vor ihnen nach rechts
abbiegen will. ( Wie war das noch :wink: )

Wäre mir nicht präsent, dass die im Kreisverkehr verbleibenden
Radler warten müssen, wenn jemand rausfahren will…

Die Regel kennen 0,1% der Radfahrer. Es darf nicht rechts überholt werden, folglich muss der Radfahrer links vorbei fahren.
§ 5 StVO
Überholen
(1)Es ist links zu überholen.

Und jetzt die Ausnahme

(8)Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Trifft im Kreisverkehr nicht zu, also muss der Radfahrer links vorbei.

Fahr mal betrunken Rad und lass dich erwischen.

Muss nicht sein, bei mir würden für sturzbetrunken 0,3‰ ausreichen, und da wäre ich den Schein los.

7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und
Kfz-Führer.

Die hat bereits die selbe (nicht: gleiche) Bedeutung.

50km/h für Kfz, keine Beschränkung für Radfahrer.

…Und typisch auch, dass jeder mir zustimmen wird, weil er in
typisch deutscher automobiler Selbstüberschätzung fälschlich
davon ausgeht, dass er dort ja bestimmt nie durchfallen
würde! :smiley:

Kommt doch bald, mit der neuen 3. Führerscheinrichtlinie wird eine Befristung der Fahrerlaubnis kommen, und noch mehr Unsinn.
Vor der Praktischen Prüfung hätte ich keine Angst, aber von der Theorie habe ich keine Ahnung.
Nein, halte ich für Unsinn, Prüfungsergebnisse sind nichtssagend. Mir wäre mal fast ein sehr guter Prüfling durchgefallen weil er den Prüfungsstress nicht verkraftet hat.
In der Praxis muss man sich bewähren, nicht in Prüfungen.

Ich könnte ja mal paar Fragen zusammenstellen, so als kleiner Test. :wink:

Das ist eine unausrottbare Legende. Die Gestehungs- und
Unterhaltungskosten für das örtliche und überörtliche
Straßennetz in Deutschland liegen seit Jahrzehnten konstant
um Größenordnungen über den Einnahmen aus Kfz- und
Mineralölsteuer und sonstigen Einnahmen aus Maut, Bußgeldern
usw. Dabei sind die volkswirtschaftlichen Schäden durch Abgase
und 1 Million Verkehrstote seit 5. August 1888 noch nicht
einmal eingepreist. Das sagen die unabhängigen
Wissenschaftler. Die tendenziös verfälschten,
interessengesteuerten Statistiken der Lobbyisten des ADAC sind
da kein geeigneter Gegenbeweis.

Es werden immer nur die Schäden den Steuern gegenüber gestellt.

Um es kurz zu machen.
Lkw zahlen unheimlich viele Steuern, verursachen aber auch viele Schäden.
Schaffen wir den Lkw-Verkehr ab, verzichten auf die Einnahmen und die Schäden.
Was würde das für die Volkswirtschaft bedeuten?

Es muss also mehr in die Kosten-Nutzenrechnung einfließen.

Q-Gruß

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Hallo,

also zunächst einmal möchte ich erhebliche Zweifel an der „Umweltfreundlichkeit“ der Radfahrer hegen…schließlich produzieren sie genauso C02 wie auch jedes andere Verkehrsmittel…

Zweifel bleiben dir unbenommen, aber…ein Radfahrer ist, genau wie ein Autofahrer, eine natürliche Person und produziert sicher auch eine geringe Menge CO2. Wie allerdings ein Fahrrad alleine durch seine Bewegung CO2 erzeugen soll, ist sicher dein Geheimnis.

Und auch an der angeblichen „Benachteiligung“ habe ich berechtigte Zweifel…Beispiel Unfallflucht…

Auch hier kannst du gerne zweifeln. Aber es sind nur Zweifel und zeigen, dass du noch nie mit einem Fahrrad in einer deutschen Großstadt unterwegs warst.

Nächstes Beipiel Geschwindigkeitsübertretungen…

mit einem Fahrrad kann man keine Geschwindigkeitsübertretung begehen, weil es kein KRAFTFAHRZEUG ist.

Warum gibt es noch keine Pflichtversicherung für Radfahrer ???
Jedes dämliche Mofa mit 25 Km/h muß eine Haftpflichtversicherung haben…jedes Mountain-Bike schlägt diese locker…

Frage den Gesetzgeber. Aber die normale Haftpflicht tritt ja für die durch Fahrräder verursachten Schäden ein. Warum sollte es also eine spezielle Fahrradhaftpflicht geben?

Nahc meiner Ansicht sind die Radfahrer schon Privelligiert genug.

Nach meiner Ansicht stimmt dein Beitrag auch mit anderen von dir verfassten überein – er ist frei von jeglicher Fachkenntnis.

Gruss

Iru

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Hallo

Erstaunlicherweise nicht ganz - die Höchstgeschwindigkeit 50
gilt tatsächlich explizit nur für Kraftfahrzeuge.

Das macht ja in der Praxis glücklicherweise keinen nennenswerten Unterschied.

Gruß
smalbop

Hallo Karin

3 Vorhandene Radwege, die Radfahrer nicht benutzen müssen,
als Parkfläche freizugeben. Wenn Radfahrer die Straße benutzen
dürfen, dürfen auch Autos Radwege benutzen.

Das darf aber weder der eine noch der andere. Wenn ein Radweg
vorhanden ist, dann besteht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für
Radfahrer.

StVO-„Novelle“ von 1997 nicht gelesen?

Radwege, die als solche gekennzeichnet sind, sind auch zu benutzen (§ 2 IV StVO). (Aber ohne Kennzeichnung würde ich einem bestehenden Weg abseits der Fahrbahn die Eigenschaft, ein Radweg zu sein, sowieso nicht ansehen und also nicht zuerkennen. Regelungslücke?)

Gruß
smalbop

Wie allerdings
ein Fahrrad alleine durch seine Bewegung CO2 erzeugen soll,
ist sicher dein Geheimnis.

Hi,

wegen dem Fahrrad meiner Frau wird genügend CO² produziert. Die fährt in die Stadt, und dann ruft sie mich an ich soll sie und ihr Fahrrad mit dem Auto holen.
Und dann noch diejenigen die ihr Fahrrad ins Grüne fahren.

mit einem Fahrrad kann man keine Geschwindigkeitsübertretung
begehen, weil es kein KRAFTFAHRZEUG ist.

Es wird nur bei der Ortstafel zwischen Kfz und Fahrrad unterschieden. Natürlich gelten auch für Radfahrer die Sätze aus dem Bußgeldkatalog, gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen, sei es Schrittgeschwindigkeit oder die runden Täfelchen.

Frage den Gesetzgeber. Aber die normale Haftpflicht tritt ja
für die durch Fahrräder verursachten Schäden ein. Warum sollte
es also eine spezielle Fahrradhaftpflicht geben?

Die Betonung liegt auf PFLICHT, und wäre als Schutz für die Unfallgegner auch sinnvoll.

Q-Gruß

3 „Gefällt mir“

Hallo

Die Radfahrer haben sich so zu verhalten wie sie es auch im
Kreisverkehr machen müssen wenn jemand vor ihnen nach rechts
abbiegen will. ( Wie war das noch :wink: )

Wäre mir nicht präsent, dass die im Kreisverkehr verbleibenden
Radler warten müssen, wenn jemand rausfahren will…

Die Regel kennen 0,1% der Radfahrer. Es darf nicht rechts
überholt werden, folglich muss der Radfahrer links vorbei
fahren.
§ 5 StVO
Überholen
(1)Es ist links zu überholen.

Und jetzt die Ausnahme

(8)Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und
Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen
warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht
rechts überholen.

Trifft im Kreisverkehr nicht zu, also muss der Radfahrer links
vorbei.

Es gilt aber auch § 9:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. […]

Fahr mal betrunken Rad und lass dich erwischen.

Muss nicht sein, bei mir würden für sturzbetrunken 0,3‰
ausreichen, und da wäre ich den Schein los.

Dann bezieht sich „breit“ (s.o.) nicht auf deine Abmessungen, sondern auf deinen Zustand nach einem Bier? :smile:

7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und
Kfz-Führer.

Die hat bereits die selbe (nicht: gleiche) Bedeutung.

50km/h für Kfz, keine Beschränkung für Radfahrer.

Praktisch irrelevant.

…Und typisch auch, dass jeder mir zustimmen wird, weil er in
typisch deutscher automobiler Selbstüberschätzung fälschlich
davon ausgeht, dass er dort ja bestimmt nie durchfallen
würde! :smiley:

Kommt doch bald, mit der neuen 3. Führerscheinrichtlinie wird
eine Befristung der Fahrerlaubnis kommen, und noch mehr
Unsinn.
Vor der Praktischen Prüfung hätte ich keine Angst, aber von
der Theorie habe ich keine Ahnung.
Nein, halte ich für Unsinn, Prüfungsergebnisse sind
nichtssagend. Mir wäre mal fast ein sehr guter Prüfling
durchgefallen weil er den Prüfungsstress nicht verkraftet hat.
In der Praxis muss man sich bewähren, nicht in Prüfungen.

Also Führerscheinprüfungen abschaffen?!

Ich könnte ja mal paar Fragen zusammenstellen, so als kleiner
Test. :wink:

Gern!

Das ist eine unausrottbare Legende. Die Gestehungs- und
Unterhaltungskosten für das örtliche und überörtliche
Straßennetz in Deutschland liegen seit Jahrzehnten konstant
um Größenordnungen über den Einnahmen aus Kfz- und
Mineralölsteuer und sonstigen Einnahmen aus Maut, Bußgeldern
usw. Dabei sind die volkswirtschaftlichen Schäden durch Abgase
und 1 Million Verkehrstote seit 5. August 1888 noch nicht
einmal eingepreist. Das sagen die unabhängigen
Wissenschaftler. Die tendenziös verfälschten,
interessengesteuerten Statistiken der Lobbyisten des ADAC sind
da kein geeigneter Gegenbeweis.

Es werden immer nur die Schäden den Steuern gegenüber
gestellt.
Um es kurz zu machen.
Lkw zahlen unheimlich viele Steuern, verursachen aber auch
viele Schäden.
Schaffen wir den Lkw-Verkehr ab, verzichten auf die Einnahmen
und die Schäden.
Was würde das für die Volkswirtschaft bedeuten?
Es muss also mehr in die Kosten-Nutzenrechnung einfließen.

Fraglos. Nur ist das Argument, die Straßen würden bereits aus den direkten Abgaben der Kfz-Halter und -Nutzer überfinanziert, halt schlichtweg Unsinn. Es ist für die Volkswirtschaft richtig und wichtig, dass Verkehrswege gebaut und unterhalten werden, doch wäre es noch richtiger, die Verkehrsträger dann mit den wahren Kosten zu belasten. Es geht also nicht etwa darum, den LKW-Verkehr abzuschaffen (diese Reaktion ist pure Polemik), sondern darum, die wahren Kosten verursachergerecht zu belasten. Werden LKW-Fahrten pro Tonnenkilometer und PKW-Fahrten pro Personenkilometer dann wesentlich teurer als z.B. Zugfahrten, ist das durchaus ein willkommenes Regulativ, da damit der volkswirtschaftlich günstigere Verkehrsträger bevorteilt wird. Wer trotzdem mit dem LKW transportieren/PKW fahren will, soll oder muss, muss halt auch bereit sein, die wahren Kosten dafür zu tragen. So und nur so kann eine nachhaltige Volkswirtschaft funktionieren.

Gruß
smalbop

2 „Gefällt mir“

Es gilt aber auch § 9:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit
Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben
der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. […]

Das trifft nur zu wenn sie im Kreisverkehr nicht weit hinter einem sind, oder es neben dem Kreisverkehr ein Radweg vorhanden ist. Dann ist meist der Radweg so beschildert das der Radfahrer warten muss.
Die meisten Radfahrer übernehmen einfach die gewohnte Regel und versuchen vorbei zu fahren.

Also Führerscheinprüfungen abschaffen?!

Wäre für mich kein Problem. Was zählt ist eine solide Ausbildung, und wenn dann der Ausbilder sagt, jetzt kannst Du auf die Menschheit losgelassen werden, sollte das genügen.

Ist aber in unserem System nicht durchsetzbar.

Ich könnte ja mal paar Fragen zusammenstellen, so als kleiner
Test. :wink:

Gern!

Führe mich nicht in Versuchung :wink:

Fraglos. Nur ist das Argument, die Straßen würden bereits aus
den direkten Abgaben der Kfz-Halter und -Nutzer
überfinanziert, halt schlichtweg Unsinn. Es ist für die
Volkswirtschaft richtig und wichtig, dass Verkehrswege gebaut
und unterhalten werden, doch wäre es noch richtiger, die
Verkehrsträger dann mit den wahren Kosten zu belasten.

An welcher Stelle jetzt die Mittel für die Kosten erwirtschaftet werden ist belanglos. Das Transportkosten zu niedrig sind, und es deshalb zu viel unnötiger Verkehr gibt, da kann ich sogar zustimmen. Aber andere Verkehrsmittel sind entweder zu unflexibel oder zu teuer, zu umständlich.
Führt jetzt aber weit vom Thema weg.

Q-Gruß

Hallo Q,

Es wird nur bei der Ortstafel zwischen Kfz und Fahrrad
unterschieden. Natürlich gelten auch für Radfahrer die Sätze
aus dem Bußgeldkatalog, gelten die
Geschwindigkeitsbegrenzungen, sei es Schrittgeschwindigkeit
oder die runden Täfelchen.

ich weiss nicht so recht, aber ich finde nirgendwo in der StVO oder im Bußgeldkatalog eine Bussgeldandrohung für Radfahrer, wenn sie gegen das Zeichen 274 zuwiderhandeln. Kannst du mir deine Fundstelle mal nennen?

Gruss

Iru

Hallo smalbop,

3 Vorhandene Radwege, die Radfahrer nicht benutzen müssen,
als Parkfläche freizugeben. Wenn Radfahrer die Straße benutzen
dürfen, dürfen auch Autos Radwege benutzen.

Das darf aber weder der eine noch der andere. Wenn ein Radweg
vorhanden ist, dann besteht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für
Radfahrer.

StVO-„Novelle“ von 1997 nicht gelesen?

Radwege, die als solche gekennzeichnet sind, sind auch zu
benutzen (§ 2 IV StVO). (Aber ohne Kennzeichnung würde ich
einem bestehenden Weg abseits der Fahrbahn die Eigenschaft,
ein Radweg zu sein, sowieso nicht ansehen und also nicht
zuerkennen. Regelungslücke?)

nö, da ist keine Regelungslücke: „Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.“ siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

Der Satz bezieht sich ausdrücklich auf die sogenannten „anderen Radwege“.

Grüße,

Karin

ich weiss nicht so recht, aber ich finde nirgendwo in der StVO
oder im Bußgeldkatalog eine Bussgeldandrohung für Radfahrer,
wenn sie gegen das Zeichen 274 zuwiderhandeln. Kannst du mir
deine Fundstelle mal nennen?

Hi,

das Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit
ist nicht beschränkt auf Kfz.

Auch im Bußgeldkatalog wird nicht unterschieden, ich zitiere mal wahllos einen Tatbestand

142119 Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1) 30,00
geschlossener Ortschaften um … (von 11 - 15) km/h in einem
verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2).
Zulässige Geschwindigkeit: *)… km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)… km/h.
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.2 BKat

Sonst wäre es wie z.B. bei Rotlicht unterschieden
Fußgänger, Radfahrer, Kfz

Bei Geschwindigkeit wird nur unterschieden zwischen zu schnell, und mit Anhänger oder Lkw zu schnell in Bußgeldhöhe. Eine Unterscheidung Radfahrer Pkw/Motorradfahrer gibt es nicht.

Q-Gruß