Da wäre die richtige Forderung eher die an die Autoindustrie
nach schmaleren Autos.
Hi,
mein Auto ist schon schmal, oder ich breit.
Das darf aber weder der eine noch der andere. Wenn ein Radweg
vorhanden ist, dann besteht ein Fahrbahnbenutzungsverbot für
Radfahrer.
Zumutbar muss der Radweg sein, und was das ist kann gestritten werden. Die Oma mit Einkaufstasche am Lenker sieht es anders als der im T-Online Hemdchen.
Die Radfahrer haben sich so zu verhalten wie sie es auch im
Kreisverkehr machen müssen wenn jemand vor ihnen nach rechts
abbiegen will. ( Wie war das noch
)
Wäre mir nicht präsent, dass die im Kreisverkehr verbleibenden
Radler warten müssen, wenn jemand rausfahren will…
Die Regel kennen 0,1% der Radfahrer. Es darf nicht rechts überholt werden, folglich muss der Radfahrer links vorbei fahren.
§ 5 StVO
Überholen
(1)Es ist links zu überholen.
Und jetzt die Ausnahme
(8)Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Trifft im Kreisverkehr nicht zu, also muss der Radfahrer links vorbei.
Fahr mal betrunken Rad und lass dich erwischen.
Muss nicht sein, bei mir würden für sturzbetrunken 0,3‰ ausreichen, und da wäre ich den Schein los.
7 Gleiche Bedeutung der Ortseingangstafel für Radfahrer und
Kfz-Führer.
Die hat bereits die selbe (nicht: gleiche) Bedeutung.
50km/h für Kfz, keine Beschränkung für Radfahrer.
…Und typisch auch, dass jeder mir zustimmen wird, weil er in
typisch deutscher automobiler Selbstüberschätzung fälschlich
davon ausgeht, dass er dort ja bestimmt nie durchfallen
würde! 
Kommt doch bald, mit der neuen 3. Führerscheinrichtlinie wird eine Befristung der Fahrerlaubnis kommen, und noch mehr Unsinn.
Vor der Praktischen Prüfung hätte ich keine Angst, aber von der Theorie habe ich keine Ahnung.
Nein, halte ich für Unsinn, Prüfungsergebnisse sind nichtssagend. Mir wäre mal fast ein sehr guter Prüfling durchgefallen weil er den Prüfungsstress nicht verkraftet hat.
In der Praxis muss man sich bewähren, nicht in Prüfungen.
Ich könnte ja mal paar Fragen zusammenstellen, so als kleiner Test. 
Das ist eine unausrottbare Legende. Die Gestehungs- und
Unterhaltungskosten für das örtliche und überörtliche
Straßennetz in Deutschland liegen seit Jahrzehnten konstant
um Größenordnungen über den Einnahmen aus Kfz- und
Mineralölsteuer und sonstigen Einnahmen aus Maut, Bußgeldern
usw. Dabei sind die volkswirtschaftlichen Schäden durch Abgase
und 1 Million Verkehrstote seit 5. August 1888 noch nicht
einmal eingepreist. Das sagen die unabhängigen
Wissenschaftler. Die tendenziös verfälschten,
interessengesteuerten Statistiken der Lobbyisten des ADAC sind
da kein geeigneter Gegenbeweis.
Es werden immer nur die Schäden den Steuern gegenüber gestellt.
Um es kurz zu machen.
Lkw zahlen unheimlich viele Steuern, verursachen aber auch viele Schäden.
Schaffen wir den Lkw-Verkehr ab, verzichten auf die Einnahmen und die Schäden.
Was würde das für die Volkswirtschaft bedeuten?
Es muss also mehr in die Kosten-Nutzenrechnung einfließen.
Q-Gruß