Benachteiligungsverbot bei 850€ gleitzeitjob

ich habe schon viel von diesem Benachteiligungsverbot gehört. so habe ich aber nie eine richtige zusammenfassung gefunden, oder nur angaben für 400€ job´s.
nun zu meinen fragen:
gilt das Benachteiligungsverbot auch bei einem 850€ job in gleitzeit?
betrift es wie ich es gelesen habe folgende punkte:
angleichung des lohn´s zu vollzeitkräften bei gleicher Qualifikation?
angleichung des urlaub gegenüber den vollzeitkräften?
zahlung von urlaubs- u. weihnachtsgeld?

wenn die punkte zuteffen und bisher nicht eingehalten wurden - wie lange könnte man das rückwirkend verlangen?

zu dem noch eine weitere frage:
eine vollzeitstelle wurde ausgeschrieben und ich hatte mich beworben. es hat mit mir kein vorstellungsgespräch gegeben. eine abgsage habe ich später mit der begründung erhalten, ich könne die aufgaben nicht - musste aber 2 wochen später diese stelle in urlaubsvertretung machen.
gäbe es da noch eine möglichkeit gegen die entscheidung und wie lange sind die fristen?

FAQ:1129

ich habe schon viel von diesem Benachteiligungsverbot gehört.

… aber keine Lust gehabt, den Vorschalttext (FAQ:1129) zu lesen bzw. zu beachten ?

ebenfalls grußlos