Benachteiligungsverbot Teilzeitbeschäftigte

Hallo,

ich soll zukünftig mehr Mittagsschichten als vertraglich vereinbart übernehmen und kann daher die Betreuung meines Sohnes nicht mehr sicherstellen, weshalb ich mich ja eigentlich für Teilzeitarbeit mit allen negativen finanziellen Folgen entschieden habe.

Wo kann ich das Urteil vom Bundesarbeitsgericht nachlesen und wer hat noch weitere Informationen in dieser Sache für mich?
BAG vom 24.04.97 2 AZR 352/96, ArbuR97, 372

Das Bundesarbeitsgericht hat bezüglich einer Änderungskündigung entschieden - mit diem Ziel, mehr Arbeitstage und andere Arbeitszeiten, insbesondere Einteilung einer Teilzeitbeschäftigten zur Samstagsarbeit zu erreichen, dass diese nicht häufiger zum Dienst zu ungünstigen bzw. unbeliebten Zeiten wie am Samstag eingeteilt werden kann, als es ihrer Relation zur Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten entspricht.

Vielen Dank für euere Hilfe.

Gruß Isolde

Hallo

ich soll zukünftig mehr Mittagsschichten als vertraglich
vereinbart übernehmen

Was ist denn genau vertraglich vereinbart und was soll geändert werden?

Wo kann ich das Urteil vom Bundesarbeitsgericht nachlesen und
wer hat noch weitere Informationen in dieser Sache für mich?
BAG vom 24.04.97 2 AZR 352/96, ArbuR97, 372

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/c…

Gruß,
LeoLo

Hallo,
es ist vereinbart, dass mein Kollege überwiegend die Mittagsschichten übernimmt und weitgehend berücksichtigt wird, dass ich mittags nicht zur Verfügung stehe. Ein Jahr wurde ein Schichtplan praktiziert, bei dem ich monatlich nur 1 Woche Mittagsschicht (= 3 im Quartal) übernommen habe. Nun soll ich plötzlich 5 im Quartal übernehmen.

Alles also sehr schwammig. Man möchte mir nach dem o. g. Absatz im Quartal genau eine Frühschicht mehr gewähren, um der Sache „gerecht“ zu werden. Also 7 Frühschichten zu 5 Mittagsschichten. Bisher 9 Früh zu 3 Mittag.

Gruß Isolde

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Hallo

es ist vereinbart, dass mein Kollege überwiegend die
Mittagsschichten übernimmt und weitgehend berücksichtigt wird,
dass ich mittags nicht zur Verfügung stehe. Ein Jahr wurde ein
Schichtplan praktiziert, bei dem ich monatlich nur 1 Woche
Mittagsschicht (= 3 im Quartal) übernommen habe. Nun soll ich
plötzlich 5 im Quartal übernehmen.

Den vertraglichen Wortlaut bleibst Du weiter schuldig. Anhand Deiner Schilderung sehe ich eigentlich weniger Möglichkeiten für Dich, dagegen anzugehen. Natürlich kannst Du im Streitfalle klagen. Ob der Richter dann der Meinung ist, daß der AG nicht nach billigem Ermessen gehandelt hat, sei dahingestellt. Ich denke, daß Du eher weniger Chancen hast, aber ich kenne auch nur das, was Du schreibst.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

in meinem Vertrag sind 20 Stunden pro Woche an 5 Tagen vereinbart.

Das unten ist ein Zusatz, ein Kompromiss, den ich bereits im letzten Jahr in einer Besprechung mit meinem Arbeitgeber und besagtem Kollegen geschlossen habe, da ich nur 1 Woche monatlich Mittagsschicht übernehmen kann - und da ist eine Betreuung schon schwierig.

Der genaue Wortlaut, der auch so von der Geschäftsführung bestätigt wurde lautet:

Weitgehende Berücksichtigung, dass Fr. X nachmittags nicht zur Verfügung steht und Hr. Y überwiegend von 9-17.00 eingesetzt wird.

Die Werkleitung hat unterschrieben. Möchte aber jetzt, dass ich mehr Mittagsschichten übernehme, da Hr. Y mehr Freizeit haben möchte und aus diesem Grund die vereinbarten Mittagsschichten nicht mehr übernehmen will. Ich dagegen habe ein Kind zu betreuen. Glaubst du wirklich, dass ich mit einer Klage keinen Erfolg habe?

Gruß Isolde

Hallo

Weitgehende Berücksichtigung, dass Fr. X nachmittags nicht zur
Verfügung steht und Hr. Y überwiegend von 9-17.00 eingesetzt
wird.

„Weitergehende Berücksichtigung“ und „überwiegend“… fehlt nur noch „vielleicht“ dann könnte man es schwammiger gar nicht ausdrücken…

Glaubst du wirklich, dass ich mit einer
Klage keinen Erfolg habe?

Wenn ich jetzt sage:
„Du wirst erfolgreich sein!“ wäre ich ein Scharlatan, denn das kann ich von hier ganz sicher nicht mutmaßen.

Wenn ich jetzt sage:
„Du wirst nicht erfolgreich sein!“ wäre ich ein Scharlatan, denn das kann ich von hier ebensowenig mutmaßen.

Mein Gefühl sagt mir anhand Deiner Schilderung, daß Dein AG sich im Rahmen des Erlaubten bewegt. Aber die Antwort, ob dies auch tatsächlich so der Fall ist, gibt Dir ausschließlich der Richter. Hier kann das keiner machen. Also geh zu einem Fachanwalt vor Ort. Wenn dieser alle notwendigen Details erfragt hat, kann er sicher etwas besser abschätzen, ob eine Chance besteht.

Gruß,
LeoLo