Benachtiligung der ehelichen Kinder seit 2009?

Ich bin fast 60 und mein Vater ist vor kurzemgestorben. Meine Mutter ist 1997 gestorben und meine Eltern hatten ein Testament, welches dem Überlebendem (Berliner Testament) alles zukommen lässt, solange die Kinder kein Pflichtteil verlangen. Dies haben wir auch nicht gemacht.
Jetzt zu den Familienverhältnissen. Mein Vater hat eine nichteheliche Tochter, die im ersten Halbjahr 1949 geboren wurde. Aus der Ehe gingen 4 Kinder hervor.
Meine Eltern fanden es ungerecht, daß die uneheliche Tochter nach dem Gesetz ohne Erbanspruch war und haben ihr deshalb 1986 ca. 120000 DM gegeben, damit Sie mit ihrem Ehemann ihren Traum von einem Haus in Italien verwirklichen konnten. (Traum und Ehe gingen schief und das Geld war versenkt.) 1990 haben meine Eltern ihre Immobilien per Schenkung uns so vermacht, daß jeder sich gerecht behandelt fühlte. Die Verfügungsgewalt behielten Sie bis zum Tod.
Auch meine Halbschwester bekam die Dachwohnung, die ca. der Hälfte des Wertes von unserem Teil entspricht. Wir alle sind an Gerechtigkeit interessiert und finden die Gleichstellung, die mein Vater mit seiner eigentlich nicht erbberechtigen Tochter gemacht hat richtig.
Jetzt komme ich langsam zu meinem Anliegen. Unser Vater hat ein Geldvermögen von 320000 Euro. Durch die Gleichstellung seit 2009 der unehelichen Kinder mit den ehelichen Kindern führt dies zu einem Problem.
Nach meiner Meinung haben meine Eltern im Wissen um die Gesetzeslage 1990 alles gerecht Verfügt, weil damals klar war, daß meine Halbschwester nichts weiter erbt.
Durch die Gesetzesänderung 2009 ist meine Halbschwester plötzlich stark bevorzugt. Ihr stehen jetzt wohl ebenfalls 1/5 vom Barvermögen zu. Ich halte dies für ungerecht. Zum einen hat Sie von ihrer Mutter alles geerbt und jetzt bekommt sie noch den Anteil von unserer Mutter wg. Berliner Testament und den Vateranteil. So haben dies meine Eltern nicht gewollt. Diese Gesetzesänderung benachteiligt die ehelichen Kinder!
Der letzte Absatz ist das Resultat meiner Recherchen, doch vielleicht weißt du mehr Details.
Wie siehst du das?
Ich möchte ausdrücklich keine Rechtsberatung von dir, die nur Anwälten zusteht und dich wegen dieser Hilfe in Probleme mit Abzockanwälten bringen könnte, die über Abmahnungen reich werden wollen.
Also schreibe möglichst über dich und deine Erfahrungen. Ich werden die Hilfen wohl trotzdem verstehen. Ich danke dir, für deine Hilfe.

Hallo, auch ich kann hier juristisch nicht helfen, sehe aber die Angelegenheit wie Du. Da die nichteheliche Tochter vom Vater schon Geld bekommen hat, sollte die Angelegenheit damit erledigt sein. Übrigens, ich würde mal gar nichts freiwillig machen. Vielleicht will sie sich ja einen Anteil gerichtlich erstreiten. MfG Löwenkind

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Leider muss ich Ihnen dennoch empfehlen, sich mit einem Fachanwalt für Erbrecht in Verbindung zu setzen.

Eine Gleichbehandlung könnte ggf. durch die Berücksichtigung der „Vorschenkungen“ erreicht. Das wäre hier m.E. zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

http://www.dr-erbrecht.de

kann da leider nich helfen LG