Benennung einer GbR

Hallo Experten,

wie lautet der neueste Stand der Rechtssprechung zur „Etablissementbezeichnung“ einer GbR ? Konkret:

Wenn die Vertreter Bartholomäus Maier, Karl-Herbert Müller und Ernst-August Schmidt einen Internet-lastigen Versandhandel für medizinische Hilfsprodukte (keine Medikamente) gründen, dürften sie diesen dann

Almeda GbR (ich weiss, Name existiert bereits - unterstellen wir, er täte es nicht)

Maier, Müller und Schmidt

bzw.

Almeda
Maier, Müller und Schmidt GbR

nennen ? Müssen tatsächlich die Vornamen ausgeschrieben werden ?

Welche Möglichkeiten gibt es, die Domain bzw. den „Kunstnamen“ mit in die Gesellschaftsbezeichnung zu nehmen, da ein GbR-Name aus 3 Gesellschaftern unpraktikabel, aus 5 schon etwas lächerlich wirkt.

Besten Dank,
HF

antworten sh. rechtsbrett! o.w.T.

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