Benötige dringend Hilfe?

Liebe/-r Experte/-in,

Habe unsere Wohnung schriftlich fristgerecht zum 31.01.12 gekündigt. Nach ein paar Wochen bekam ich die Nachricht von dem Vormieter der neuen Wohnung mit- geteilt das wir nicht zu dem genannten Termin einziehen können. Habe daraufhin unsere Vermieterin dies mitgeteilt das wir erst Ende Febr.dort erst einziehen können also unsere alte Wohnung zum 29.2.12 kündigen möchten. Und das der Vormieter auch nicht ausziehen kann da seine Wohnung noch nicht Bezugsfertig ist.( Neubau)
Unsere Vermieterin hat uns durch ihren Anwalt mit geteilt das Sie die Entscheidung wegen der Verlängerung noch aussteht.
Aber nun meine Frage: Wie ist das wenn die Vermieterin uns nicht Bescheid gibt ob Sie mit der Verlängerung ein verstanden ist müßen wir dann zum 31.1.12 raus aus der Wohnung oder wie mein Mann sagt ist das wie ein stilles Einverständnis oder so…?

Hoffe auf schnelle Antwort.
Vielen Dank in voraus.
G.V.

Eine einmal ausgesprochene Kündigung Gilt und lässt sich nicht zurücknehmen. Alles andere ist Kulanz des Vermieters. Ein stillschweigendes Einverständnis kann es hier nicht geben. Wenn der Vermieter nein sagt oder gar nichts sagt, müssen Sie zum 31. Januar ausziehen. Gegebenenfalls müssen Sie in einer Pension, ein Hotel oder Ähnliches ziehen. Die Kosten dafür muss der neue Vermieter zahlen, sofern sie mit ihm einen Mietvertrag zum 1. Februar abgeschlossen haben.

Das Problem liegt beim neuen Vermieter, der ist in der Pflicht Ihnen den gemieteten Wohnraum fristgerecht bereitzustellen oder Ihre Hotelkosten bis zur Bereitstellung zu übernehmen!