Benötige dringend hilfe! Nachzahlung

Hi !

Ihm geht es anscheinend nur um die Spesen.

Ihm ist übrigens ne Sie (Andrea, wie sich aus der email-Addi ergibt)

Ansonsten ist deine Feststellung natürlich richtig. Aber wie wir alle wissen, ist die Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben ausschließlich in dem Verfahren der „einheitlich/gesonderten“ möglich. Da aber offensichtlich sämtliche Feststellungsbescheide aufgehoben wurde (?) oder auf € 0,00 festgesetzt wurden (?), wird wohl auch der Ansatz dieser Sonderbetriebsausgaben nicht gelingen.

BARUL76