Benötige Hilef zu einem Ausbietungsvertrag

hallo leute,
hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.
meine freundin und ich interessieren uns für ein objekt, welches zu versteigern ist, bzw. war.
es waren schon zwei termine zur versteigerung, in denen aber niemand geboten hat. nach dem zweiten termin haben wir uns mit der bank in verbindung gesetzt und sagten ihr, das wir interesse an diesem objekt hätten. diese wollte dann einen erneuten termin mit dem amtsgericht vereinbaren, angeblich aber erst für ende nächsten jahres, da es so viele andere termine geben würde. einem direkten verkauf wollte der schuldner nicht zustimmen. die bank hat uns dann gesagt, sie würden versuchen eine privatinsolvenz einzuleiten. aus irgend einem gurnd ging dies jedoch nicht.

ABER, jetzt kommt das große ABER, die bank hat noch einmal mit dem amtsgericht gesprochen und dieses würde einen früheren termin, anfang nächsten jahres zustimmen, wenn wir einen ausbietungsvertrag unterschreiben würden. die bank hat uns diesen zugeschickt und bittet bei interesse diesen bis ende dieser woche unterschrieben und notariell beglaubigt zurück zu schicken.

in diesem ausbietungsvertrag steht, dass im grundbuch zu gunsten der bank zwei grundschulden eingetragen sind.(Abt. III unter Nr.2 und Nr.3, 131T€ und 22T€)
die bank hat wegen ihrer ansprüche das zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet.
Gemäß Ausbietungsgarantie soll sich der ausbietungsgarant verpflichten bei allem zwangsversterigerungsterminen gebote bis zu einem betrag von 120T€ abzugeben.
wenn und soweit der ausbietungsgarant den hiermit übernommenen verpflichtungen nicht nachkommt, haftet er der bank für jeden ihr hieraus entstehenden schaden.
Der Witz ist aber, dass die bank keine verpflichtung zur durchführung des zwangsversteigerungsverfahren übernimmt.

was haltet ihr davon?
kann man diesen individuell ändern? wenn ja, was sollten wir aufnehmen?
haben hier schon einmal von einem ausbietungsvertrag gelesen, indem man sich verpflichtete 150000 zu bezahlen, aber bis 300000 bieten konnte. am ende aber nur 150000 bezahlen würde. wie müsste so etwas formuliert werden?

für hilfreiche und vor allem schnelle antwort danken wir euch schon jetzt im voraus

Hallo Ilsasch,
das scheint wirklich ein Problem für eine Rechtsberatung bei einem Notar oder RA zu sein.

Rein instinktiv würde ich von dererlei Ersuchen die Finger lassen.
Die Bank ist das Objekt in zwei Versteigerungsterminen nicht losgeworden.
Beim zweiten Termin wurde also entweder der bankseitige gewünschte Preis bzw. die Gerichtskosten erzielt. Das Objekt verursacht jetzt dem Betreiber der Zwangsversteigerung weitere Kosten. Der nächste Weg für die Bank wäre der Versuch eines 3. Versteigerungstermins oder die Übergabe an einen Makler - alles weitere Kostenfaktoren.

Mir scheint, hier will sich die Bank an potentiell wirklich Interessierten schadlos halten und vielleicht so noch einen Gegenwert für die bereits aufgelaufenen Kosten erhalten.

MfG M.P.

Hallo Ilsasch,

Finger weg von diesem Angebot!!!
Das einzige was Ihr damit erreicht, ist, daß Ihr Euch jetzt schon verpflichtet, zu einem späteren Zeitpunkt ein Gebot in bestimmter Höhe abzugeben. Damit habt Ihr aber keinerlei Sicherheit oder Vorteil erlangt.
Ihr würdet auch nichts beschleunigen, da die Bank sich nicht verpflichtet, schnellstmöglich einen weiteren Termin zu erlangen. Die Bank hat vielmehr die Gelegenheit, in Ruhe weitere Interessenten zu suchen, da sie ja einen hat, der TEURO 120 bezahlen muß. Wenn sie jemanden findet, der mehr bezahlen will, müßt Ihr auch höher bieten. Ihr habt keinen Vorteil, nur Nachteile. Wenn man ganz böse denkt, könnte ein Strohmann bei einem weiteren Termin den Preis in die Höhe treiben, um zu sehen, wo Eure absolute Schmerzgrenze ist. Dann läßt man den Termin platzen (Bank verweigert Zuschlag) und bei einem weiteren Termin könnte man dann bis kurz vor Eure Schmerzgrenze gehen (Ihr habt Euch ja verpflichtet, auch bei weiteren Terminen wenigstens TEURO 120 zu bieten.)
Wenn schon zwei Termine waren und keiner geboten hat, dann gebt doch mal ganz lässig ein Gebot bei 30 oder 35 % ab. Mal sehen, wie die Bank reagiert. Ich habe schon Immobilien für 20% des Verkehrswertes ersteigert. Ist zwar nicht die Regel und von Region zu Region verschieden, aber die Zeiten sind gut für Ersteigerer und schlecht für Gläubiger. Interessant wäre es auch, wenn Du mal sagen würdest, wie hoch der Verkehrswert ist und von wann das Gutachten ist.
Viele Grüße

Andreas

hallo andreas,

vielen dank für deinen beitrag.

der verkehrswert von diesem objekt beträgt 220.000,00 €. das gutachten ist von 09.11.2004. das objekt wurde nur von außen begutachtet.

haben heute mit der bank gesprochen. sie ist auf sachen wie z.b.: der ausbietungsvertrag ist nur für den nächsten versteigerungstermin gültig, die bank darf mit keinem dritten einen ausbietungsvertrag abschließen eingegangen aber auf unsere hauptklausel leider nicht. Für den Fall, dass andere Bieter ein Gebot über € 120.000,00 aber unter € XXX abgeben und der Ausbietungsgarant der Meistbietender bleibt; wird sich die Bank hinsichtlich des über € 120.000,00 hinausgehenden Betrages für befriedigt erklären.

gruß
sasch

Hallo Sasch,

die Bank kann Euch nicht garantieren, dass sie sich für den über TEURO 120 hinaus gehenden Betrag für befriedigt erklärt. Dann hätte doch die Bank das Risiko, dass sie dem Eigentümer gegenüber haften müßte. Es ist schließlich noch das Eigentum eines Dritten. Es könnte doch einer ankommen und bis TEURO 220 bieten. Ihr bietet dann TEURO 221. Was soll die Bank dann machen? Ihr bekommt den Zuschlag. Dem Eigentümer stehen TEURO 220 minus Schuldbetrag bei der Bank und minus Kosten zu. Angenommen er schuldet der Bank TEURO 200. Dann müßte die Bank dem Eigentümer noch TEURO 20 geben und würde von Euch nur TEURO 120 bekommen.
Man könnte das auch mit größeren Beträgen durchspielen.
Laß die Finger von dieser Ausbietungsgarantie, sitz die ganze Sache aus, bis zum nächsten Termin und dann biete doch mal 30%. Ihr habt in dieser Angelegenheit den längeren Atem, glaubt mir. Außerdem gibt es sicherlich noch andere, schöne und günstige Objekte in Eurer Gegend. Ihr müßt nicht, die Bank muß irgendwann. Laßt Euch nicht von den Bankern drängeln oder unter Druck setzen. Wenn die Bank weiß, daß Ihr richtiges Interesse habt, dann wird sie auch zusehen, daß ein schneller Termin kommt. Der Kredit des Eigentümers ist sicherlich schon wertberichtigt oder wird spätestens dieses Jahr wertberichtigt. Danach ist jeder EURO, den die Bank bekommt, ein außerordentlicher Ertrag für die.
Also nochmals: Finger weg von der Garantie und aussitzen.

Viele Grüße

Andreas

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