Hallo zusammen!
Ein Bekannter von mir hat beruflich einen etwas größeren Haftpflichtschaden verursacht (ca. 800 EUR). Dieser ist grundsätzlich über seine Betriebshaftpflicht versichert. Jedoch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum die Reparaturkosten so drastisch gekürzt werden.
Aber zunächt mal kurz zu dem Fall:
Durch einen Fehler von meinem Freund, welcher ein Dach eines Kunden gedeckt hat, ist Wasser in das Haus eingetreten. Dieses Wasser hat im Kinderzimmer Wasserflecken an der Tapete hinterlassen. Nun hat der Kunde den Schaden reparieren lassen. Also einen Maler kommen lassen, welcher neu tapeziert hat bzw. gestrichen hat.
Der Kunde hat das Zimmer zuletzt von ca. 4 Jahren renoviert.
Meiner Meinung nach müßte mein Freund nun von seiner Haftpflicht die kompletten Lohnkosten für den Maler und anteilig die Materialkosten ersetzt bekommen.
Die Gesellschaft sagt jedoch, dass auch die Lohnkosten nur anteilig erstattet werden. Sie sagt weiter, dass der normale Renovierungsintervall bei 5 Jahren liegt - somit hätte in einem Jahr eh alles vom Kunden renoviert werden müssen.
Nun kann ich dabei aber die Kürzung der Lohnkosten nicht ganz nachvollziehen, da die Lohnkosten immer in gleicher Höhe anfallen (Infaltion mal ausgeschlossen). So hätte der Kunde vor vier Jahren für den selben Schaden die gleichen Lohnkosten zahlen müssen. Genauso hätte er die gleichen Lohnkosten zahlen müssen, wenn der Schaden erst z. B. in fünf Jahren passiert wäre. Die Arbeitskraft verliert ja nicht an Wert, so wie die Tapete, welche z. B. vergilbt o. ä.
Wie ist Eure Meinung dazu? Kennt Ihr eine Möglichkeit, der Gesellschaft dies verständlich zu machen? Hat vielleicht jemand ein passendes Gerichtsurteil zu dieser Situation oder liege ich einfach nur falsch mit meiner Meinung? Vielleicht hat ja auch jemand z. B. ein Gerichtsurteil um meine Meinung zu widerlegen.
Wäre nett, wenn Ihr mir helft.
Liebe Grüße,
McMercury