Benötige Hilfe bei Haftpflichtschaden

Hallo zusammen!

Ein Bekannter von mir hat beruflich einen etwas größeren Haftpflichtschaden verursacht (ca. 800 EUR). Dieser ist grundsätzlich über seine Betriebshaftpflicht versichert. Jedoch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum die Reparaturkosten so drastisch gekürzt werden.

Aber zunächt mal kurz zu dem Fall:

Durch einen Fehler von meinem Freund, welcher ein Dach eines Kunden gedeckt hat, ist Wasser in das Haus eingetreten. Dieses Wasser hat im Kinderzimmer Wasserflecken an der Tapete hinterlassen. Nun hat der Kunde den Schaden reparieren lassen. Also einen Maler kommen lassen, welcher neu tapeziert hat bzw. gestrichen hat.
Der Kunde hat das Zimmer zuletzt von ca. 4 Jahren renoviert.

Meiner Meinung nach müßte mein Freund nun von seiner Haftpflicht die kompletten Lohnkosten für den Maler und anteilig die Materialkosten ersetzt bekommen.

Die Gesellschaft sagt jedoch, dass auch die Lohnkosten nur anteilig erstattet werden. Sie sagt weiter, dass der normale Renovierungsintervall bei 5 Jahren liegt - somit hätte in einem Jahr eh alles vom Kunden renoviert werden müssen.

Nun kann ich dabei aber die Kürzung der Lohnkosten nicht ganz nachvollziehen, da die Lohnkosten immer in gleicher Höhe anfallen (Infaltion mal ausgeschlossen). So hätte der Kunde vor vier Jahren für den selben Schaden die gleichen Lohnkosten zahlen müssen. Genauso hätte er die gleichen Lohnkosten zahlen müssen, wenn der Schaden erst z. B. in fünf Jahren passiert wäre. Die Arbeitskraft verliert ja nicht an Wert, so wie die Tapete, welche z. B. vergilbt o. ä.

Wie ist Eure Meinung dazu? Kennt Ihr eine Möglichkeit, der Gesellschaft dies verständlich zu machen? Hat vielleicht jemand ein passendes Gerichtsurteil zu dieser Situation oder liege ich einfach nur falsch mit meiner Meinung? Vielleicht hat ja auch jemand z. B. ein Gerichtsurteil um meine Meinung zu widerlegen.

Wäre nett, wenn Ihr mir helft.

Liebe Grüße,
McMercury

Hallo Mc…

normalerweise ist ein Auto nach z.B. 4 Jahren abgeschrieben… also der reine Buchwert beträgt 0 Euro. Bei dem Zimmer ist es eben nach 5 Jahren so…

Da aber nur der Zeitwert ersetzt werden muss, kannst du dir deine eigenen Schlüsse ziehen.

Gruß
Marco

Hallo McMercury,
leider ist das wieder ein typischer Fall von schlechter Kommunikation (Schadenmeldung an Versicherung und sofortige Kontaktaufnahme mit Geschädigten und vorher klarstellen, welche ersatzansprüche gezahlt werden). Marco hat recht indem er aussagt, das die Haftpflicht immer nur den Zeitwert ersetzen kann. Bsp. ich hab einen 10 Jahre alten PKW, du fährst mir rein (totaler Schrott) und kaufe mir einen funkelnagelneuen PKW und deine Haftpflicht müßte mir diesen ganz bezahlen. Schön wäre es, aber leider nicht bezahlbar. Ersetzt wird also immer nur der Wert, den die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schaden hatte (Bsp. hat eine CD Radio nach 2 Jahren nur noch 36% ca. Wert, dumm beim Diebstahl). Rechtlich gesehen wird der geschädigte Kunde deines Freundes keine Ansprüche an deinen Freund stellen können. Da er aber als Unternehmer wohl von seinem guten Ruf lebt wird ihm nichts anderes über bleiben als den rest selbst zu bezahlen oder sich mit seiner Versicherung auf eine Kulanz zu einigen.

Leider gibt es keine andere Möglichkeit.

Gruß
Martin