Folgende Situation:
Ich fange demnächst als „Molly-Model“ für eine Internetplattform an,
für die ich je nach Auftrag Fotos von mir mache und die dann bezahlt
werden. Ich bin hauptberuflich als Sekretärin tätig.
Nun meine Frage: Die Höhe der Vergütung wird sehr wahrscheinlich 400
EUR im Monat nicht überschreiten (das ist der Normalfall). Handelt es
sich dann um einen Nebenjob oder müsste ich für diese - ich nenne es
mal Dienstleistung ein Nebengewerbe anmelden. Mit dem Betreiber der
Seite gehe ich quasi einen Vertrag ein - wenn ich das richtig
verstehe, arbeite ich ja quasi für ihn und müsste eigentlich kein
Nebengewerbe anmelden, möchte aber sicher gehen, damit da nix schief
läuft.
Müsste ich ein Nebengewerbe anmelden, wenn dieser „Nebenjob“ mehr als
400 EUR im Monat bringt - das ist zwar laut dem Auftraggeber bisher
noch nie vorgekommen, aber er meinte, ich hätte wahrscheinlich gute
Chancen, dass es bei mir sozusagen passiert. Bin, was Selbständigkeit
und Anmeldung eines Nebengewerbes angeht, da nicht ganz so firm und
will mich vorher rundum absichern.
Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten.
Hallo,
meines Erachtens:
Nun meine Frage: Die Höhe der Vergütung wird sehr
wahrscheinlich 400
EUR im Monat nicht überschreiten (das ist der Normalfall).
Handelt es
sich dann um einen Nebenjob oder müsste ich für diese - ich
nenne es
mal Dienstleistung ein Nebengewerbe anmelden.
Die Höhe der Vergütung ist völlig egal. Ob es EUR 200 oder 2000 pro Monat sind spielt im Zusammenhang mit Deiner Frage keine Rolle.
Mit dem Betreiber der
Seite gehe ich quasi einen Vertrag ein - wenn ich das richtig
verstehe, arbeite ich ja quasi für ihn und müsste eigentlich
kein
Nebengewerbe anmelden, möchte aber sicher gehen, damit da nix
schief
läuft.
Was für ein Vertrag ist es denn ? Ein Arbeitsvertrag (dann bist Du Angestellte) oder ein Vertrag über Lieferung bzw. Dienstleistungen (dann bist Du selbstständige Unternehmerin).
Müsste ich ein Nebengewerbe anmelden, wenn dieser „Nebenjob“
mehr als
400 EUR im Monat bringt
Die Höhe des Betrages ist für die Gewerbefrage unerheblich. Entweder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. als angestellte Sekretärin) nach §19 des EStG O D E R Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z.B. als eigenständige, externe Firma, die einen Sekretariatsservice bietet)nach §18 des EStG.
Das mit dem Sekretariat ist nur als Beispiel gedacht.
Gruß
André