Hallo, aufgrund eines Trauerfalles wurden ich und meine Lebensgefährtin zu Hausbesitzern.
Folgende Situation besteht, es gibt ein Grundstück auf dem sich ursprünglich nur eine Haus (BJ.1966) befand.
Gegen 1988 wurde an das Haus ein zweites angebaut, laut Bauamt werden beide Häuser als eigenständige Häuser geführt.
Die beiden Häuser sind über einen ausgebauten Dachstuhl verbunden.
Danach wurde ein Durchbruch im 1 Obergeschoss (Dachstuhl) geschaffen um aus diesen eine Wohneinheit zu schaffen,
zwei weitere Wohneinheiten befanden sich jeweils im Erdgeschoss der Häuser.
Später wurde das 1 Obergeschoss gedanklich geteilt (Räumlich durch eine Holztür) damit wieder 2 Häuser entstanden.
Aufgrund des Trauerfalles ging das Grundstück an die Mutter meiner Lebensgefährtin über. Diese verkaufte uns 1 Haushälfte samt Grundstück.
Nun zu meiner Eigentlichen Frage, am Bauamt sagte man mir das ich bei einer Grundstücksteilung den oberen Durchgang nach den Geltenden Brandschutzbestimmungen verschließen muss, wie dies aber genau geschehen soll konnte mir man dort aber nicht sagen ein Mitarbeiter meinte ich solle die Tür einfach zumauern. Dies kam mir ein bisschen wenig vor daher habe ich mir mal ein paar Sachen im Internet zum Thema Brandschutzwand dazu angeschaut aber wirklich schlau wurde ich daraus nicht. Eher noch besorgter da ich mir nicht vorstellen kann das die Brandschutzordnung zum Bau eines 2 Hauses damals identisch war zur heutigen.
Was ich weis ist das jeweils eigene Außenmauern mit einem Holraum dazwischen vorhanden sind.
Wo finde ich rat wie das 1 Obergeschoss zu trennen ist.
Ich hoffte einfach den Durchgang zumauern zu müssen, aber dadurch kann ja das Feuer ja trotzdem im Holraum zwischen Verschalung und Dachziegel überspringen!
Eine Kleine optische stütze
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|__Haus 1__|__Haus 2__\
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|___Keller__|___ Keller__|
Ebenso befindet sich im Erdgeschoss noch eine alte Eingangstür wodurch man die Mauer des neuen Hauses beobachten kann ^^, muss dieser eingang dann auch verschlossen werden?
Es geht also um die Trennung des gemeinsamen Dachgeschosses über beide Haushälften.
Klar das bei einer Trennung dort eine Trennwand sein muß,die die Anforderung an eine Brandwand erfüllt,wie die Trennwände in den anderen Geschossen,die sich berühren zu Eurer Hälfte.
Dann kann die große DG-Wohnung so nicht bestehen bleiben,oder ?
Sie wird durchschnitten und geteilt ?
Zur Ausführung brauchst Du den fachlichen Rat eines Baufachmannes,also Architekt oder Bauingenieur.
Grundsätzlich muß diese Brandmauer bis zur Unterkante Dachpfannen hochgezogen sein,wenn nicht sogar über die Dachpfannen hinaus.
Es muß dort auch rauchdicht sein.
Die Dachseiten links und rechts der Brandmauer müssen auch auf einer gewissen Breite(Ca. 1 m) hergerichtet werden,durch mehrlagige Beplankung mit Fermacellplatten z.B. um einen Feuerüberschlag dort zu vermeiden(für eine bestimmte Zeit(90 min ?).
Habe ich das richtig verstanden: die Häuser haben jeweils eine eigene Hauswand (zwischen denen auch noch ein Hohlraum ist), aber einen gemeinsamen Dachstuhl? Wie sieht das denn dann im Bereich der obersten Geschoßdecke aus, die ja ebenfalls durchgehend ist?
Es gibt zwei Aspekte bei der Geschichte: den genehmigten Zustand (wieder)herstellen und die Frage, welche Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandüberschlags zwischen den Häusern nötig, möglich und sinnvoll sind.
Den zweiten Aspekt kann man natürlich nur vor Ort klären, da muß sich ein Fachmann die Situation ansehen.
Für den ersten Aspekt muß man mind. die zweite Baugenehmigung kennen, evtl. auch die erste. Und man muß wissen (oder recherchieren) welche gesetzlichen und technischen Baubestimmungen zur jeweiligen Zeit galten (Baurecht ist übrigens Ländersache).
Es spricht einiges dafür, daß es mit dem zumauern der Tür im DG getan sein könnte, aber eine genauere Auskunft kann man aus Ferne und ohne Kenntnis der Baugenehmigungen nicht geben. Das Problem ist, daß Du als Eigentümer die Verantwortung trägst. Sowohl für eventuelle Schäden aufgrund des nichtgenehmigten Zustands als auch für Folgekosten aufgrund von Bauauflagen (wenn irgendwann jemand den Zustand bemängelt).
Wenn die Sachbearbeiter des Bauamts Dir also keine genaueren Auskünfte geben können oder wollen, bleibt Dir nur mit den beschriebenen Risiken zu leben oder Dir einen Fachmann ins Boot zu holen.
Du solltest Dich beim beantworten von Fragen auf Themenfelder beschränken in denen Du wirklich bescheid weißt. Vorbeugender (baulicher) Brandschutz gehört wohl nicht dazu.
Klar das bei einer Trennung dort eine Trennwand sein muß,die
die Anforderung an eine Brandwand erfüllt,
Da ist erstmal gar nichts klar. Entscheidend ist die Baugenehmigung und die Rechtslage zum Zeitpunkt des Baus. Es ist eher unwahrscheinlich, daß wirklich eine Brandwand notwendig war/ist.
Es muß dort auch rauchdicht sein.
Das Thema „Kaltrauch“ ist erst in den letzten Jahren ins Bewußtsein gekommen - in den 80iger Jahren hat davon noch niemand gesprochen. Entsprechende Regelungen gab es damals nicht.
Die Dachseiten links und rechts der Brandmauer müssen auch auf
einer gewissen Breite(Ca. 1 m) hergerichtet werden,durch
mehrlagige Beplankung mit Fermacellplatten z.B. um einen
Feuerüberschlag dort zu vermeiden(für eine bestimmte Zeit(90
min ?).
Das ist nun wirklich Blödsinn. Die Bauordnungen geben den Planern die Möglichkeit, so etwas ähnliches anstelle des Überstands der Brandwand auszuführen. In dem hier beschriebenen Fall kommt das aber ziehmlich sicher nicht in Betracht.
So wie ich das verstanden habe ist es also das beste alle Unterlagen zu nehmen die ich hab und damit zu einem Architekten zu gehen, dieser müsste so wie ich das verstanden habe wiessen was zu tun ist!
Hiermit währe mir schon ein stückchen geholfen da ich gar nicht wusste wer das wissen muss bzw. mir da beistehen kann.
Die Dachgeschosswohnung wurde schon vor ca. 10 Jahren geteilt und seit dem Befindet sich dort eine Holztür. Der durchgang unterm Dach ist auch genemigt so weit ich das weis. Da aber nun das grundstück geteilt wird ist dieser Durchgang nicht mehr zulässig.
Würde es auch reichen wenn ich jetzt die Innenverkleidung im Dachgeschoss abmache und drunter schaue.
Sollten hier kein mauerwerk bis unter die Ziegel gehen einfach das mauerwerk bis unter die ziegel hochziehen, dann könnte nächstes Jahr wenn das Dach neu gemacht wird, der letzte rest aufgemauert werden. Damit währe die Brandschutzwand dann vollständig.
Sollte mauerwerk exestieren müsste ich nur auf beiden Seiten den eingang jeweils zumauern.
Weleche Brandschutzbestimmungen muss ich dann erfüllen die von 1988 aus Bayern oder die Heutigen? Gibts irgendwo dazu Informationen die auch ein Leihe versteht?
Gute Idee,den Architekten aufzusuchen.
Der weiss mit Sicherheit,was zu tun ist um die Teilung des Gebäudes zu ermöglichen.
Meines Erachtens werden die heutigen Anforderungen an eine Trennung der Gebäude zugrunde gelegt,den die ursprüngliche Genehmigung galt für ein vergrößertes Einzelhaus in einer Hand.
Also werden die neuen Bestimmungen herangezogen. Es sollte aber trotzdem möglich sein,sie zu erfüllen.
Wenn der Anbau bereits eine eigene Außenwand(zum bestehenden Haus hin),noch dazu getrennt durch Luftspalt(Schall,Setzung)hat,ist hier bereits die nötige Trennung erreicht(denn 24 cm hat die Wand sicherlich).
Die Geschoßdecken sind auch getrennt(anders kann man es auch kaum errichten,rein baulich),sie liegen am Neubau auf den eigenen Trennwänden auf.
Im DG werden diese Trennmauern wohl von beiden Seiten der Haushälften weiter hoch geführt werden müssen,was zur Zeit vielleicht nur einseitig(vom Altbau) vorhanden ist.
Ob über die Dachebene hinaus hochgemauert werden muß,wird der Architekt wissen und vorschlagen.
Übrigens muß natürlich auch im Keller diese Trennung sein.Das wird aus statischen Gründen schon so sein. Sollte es dort Türen geben zwischen Altbau und Neubau werden die nicht bleiben können.
Wenn im EG noch eine alte Tür ist,hinter der man die Trennwand des Neubaus sieht,kann es sein,daß hier auch von der Altbauseite zugemauert werden muß.
So wie ich das verstanden habe ist es also das beste alle
Unterlagen zu nehmen die ich hab und damit zu einem
Architekten zu gehen, dieser müsste so wie ich das verstanden
habe wiessen was zu tun ist!
Ja, das wird das Beste sein.
Die Dachgeschosswohnung wurde schon vor ca. 10 Jahren geteilt
und seit dem Befindet sich dort eine Holztür. Der durchgang
unterm Dach ist auch genemigt so weit ich das weis. Da aber
nun das grundstück geteilt wird ist dieser Durchgang nicht
mehr zulässig.
Ohne Kenntnis der Baugenehmigungen bleibt es ein lustiges Rätselraten. Möglicherweise genießt der Durchgang sogar Bestandschutz.
Weleche Brandschutzbestimmungen muss ich dann erfüllen die von
1988 aus Bayern oder die Heutigen?
Auch das ist ohne die Baugenehmigungen nicht zu beantworten. Sind Änderungen am Brandschutzkonzept notwendig, brauchts eine neue Baugenehmigung und dann gelten die aktuellen Regeln. Wird aber ein bereits genehmigter Zustand hergestellt, gilt grundsätzlich Bestandschutz und damit die alten Regeln.
Gibts irgendwo dazu
Informationen die auch ein Leihe versteht?
Kaum. Als Laie hat man da keine Chance durchzublicken. Selbst einfache Architekten (ohne entsprechende Zusatzqualifikation) stoßen schnell an ihre Grenzen (wobei Dein Fall diese Grenzen noch nicht ausreizen dürfte).