Benötigt man für den Abriss einer nichttragenden W

Guten Tag,

benötigt man für den Abriss einer laut Bauplan nichttragenden Wand (10 cm stark) eine Genehmigung? Wenn ja, welche? Wie schnell bekommt man so eine und was kostet sie in etwa (im Bundesland NRW)? Vielleicht stand schon jemand vor so einem „Problem“ und kann hier weiterhelfen.

Viele Grüße

Moin,
einfach so zu beantworten ist die Frage nicht. Es kommt auf die Begleitumstände an:
Trennwand im Wohnungsbau, Gewerbebau.
Dient die Wand einem irgendwie gearteten Brandschutz, Eigentumschutz.
Verändert sich die Größe des Einzelobjektes?
Sind Sondervorschriften zu beachten: Garagenverordnungen, Kaufstättenverordnungen, Versammlungsstättenverordnung und, und, und

Müde Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes geben auf Nachfrage auch ab und zu eine Antwort. Ansonsten gibt es einen Berufszweig, der damit Geld verdient, dass er solche Fragen beantwortet und die Antwort auch verantwortet: Architekten.

vnA

Hallo

Der Abbruch einer innenliegenden nichttragenden Wand ist nach § 65 Nr. 1 Ziff. 8 der Landesbauordnung NRW verfahrensfrei, wenn diese Wand nicht einen als Rettungsweg notwendigen Flur abgrenzt.

Gruß
smalbop

Hallo

die Frage bezog sich ja nur auf die Erfordernis einer Genehmigung. Sicherlich ist der Abbruch einer Wand nicht allein deshalb schon legal, weil man dafür keine Genehmigung braucht. Das kann in der Tat nur „vor Ort“ unter Würdigung aller Begleitumstände geklärt werden.

Gruß
smalbop

Schönen Dank! Die Frage würde sich auf eine innenliegende Wand zwischen Küche und Wohnzimmer in einem Wohnhaus beziehen, also kein Rettungsweg, kein Gewerbeobjekt. Ich sehe daher keine grossen Probleme, zu Sicherheit sollte man aber tatsächlich noch einen Architekten fragen.