Hallo zusammen,
kann mir jemand von euch sagen, welche Unterlagen man tatsächlich zum Notar für eine GmbH-Gründung mitbringen muss? Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter ist klar, aber im § 8 GmbhG steht, dass noch folgende Versicherungen abgegeben werden müssen:
(2) In der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, daß die in § 7 Abs. 2 und 3 bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und daß der Gegenstand der Leistungen sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet. Wird die Gesellschaft nur durch eine Person errichtet und die Geldeinlage nicht voll eingezahlt, so ist auch zu versichern, daß die nach § 7 Abs. 2 Satz 3 erforderliche Sicherung bestellt ist.
(3) In der Anmeldung haben die Geschäftsführer zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. Die Belehrung nach § 51/* Abs. 2 */ des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister in der Fassung der Bekanntmachung /* vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) */ kann auch durch einen Notar vorgenommen werden.
Mir ist jetzt nicht klar, ob wir da selbst eine Erklärung darüber schreiben müssen, oder ob der Notar da eine Standard-Versicherung hat, die wir lediglich unterzeichnen müssen!?
Vielen Dank für eure Hilfe.