Benötigt man als Fahrdienst für Ältere einen Personenbeförderungschein

Wenn man angestellt ist bei einer Einrichtung die Fahrdienst für Ältere Menschen anbietet . Benötigt man dafür dann einen Personenbeförderungsschein ?

Viele Grüße

Nur wenn man mehr als 8 Personen befördert.:
http://www.autoscout24.de/themen/autorecht/dokumente/der-personenbefoerderungsschein-und-seine-voraussetzungen/ ramses90

Tach,
in dem Link steht nicht „AB 8 Personen“, sonder „BIS 8 Personen“.
Bei mehr als 8 Fahrgästen braucht man nämlich einen Busführerschein.

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Hallo,

ich nehme an, dass die Beförderung gewerblich erfolgt.
Dann benötigt der Fahrer einen P-Schein, wenn er bis zu 8 Personen befördert.
Darüber hinaus würde ein Busführerschein nötig werden.

Die Definition „gewerblich“ ist nicht immer einfach.
Wer allerdings Menschen gegen Bezahlung mitnimmt und von diesen Menschen mehr Geld dafür nimmt, als etwa einen Benzinkostenanteil, der fällt recht sicher unter „gewerbliche Personenbeförderung“.

Er fargte benötigt man…
Ich schrieb nur wenn man mehr als… was ist daran falsch? Zumal es so auch im Link steht, dass man erst ab der 9.Person den Schein braucht. Oder beharrste jetzt auf dem Wort „bis“. dann viel Spaß damit! ramses90

Ich sehe es genauso wie @X_Strom: Deine Antwort ist leider missverständlich, auch wenn der Link einen anderen, den korrekten Sachverhalt wiedergibt, da Deine Antwort augenscheinlich auf die gestellte Frage lautet: „Nur wenn man mehr als 8 Personen befördert:“. Besser wäre es gewesen „Ja, aber wenn man mehr als 8 Personen …“

Beim nächsten Mal ist alles wieder gut:-)

Nach dem Motto klare Frage, klare Antwort sehe ich das nicht so, denn wieso soll ich auf seine Frage erstmal mit ja antworten um dann hinterher zu schieben, dass aber erst ab dem 9. Fahrgast der Schein erforderlich ist. ramses90

Den Personenbeförderungsschein? Nein, den benötigt man ab der ERSTEN gewerblich beförderten Person.

Du hast die Frage „Ab wann braucht man den Busführerschein“ richtig beantwortet, aber so lautete die Frage doch nicht…

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Wir reden jetzt aber schon über den Personenbeförderungsschein, oder?

Dann hast du da was verdreht.
1-8 Fahrgäste: P-Schein
9- xxx Fahrgäste: Führerschein einer der D-Klassen, kein P-Schein (wenn das Fahrzeug aber ein Taxi ist, muss man doch wieder den P-Schein haben)

Im Prinzip muss man zuerst prüfen, ob gewerbliche Fahrten im Sinne des PBefG vorliegen:

Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit […] und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Dann wird man prüfen müssen, welche Form vorliegt. Ist für das Angebot dieses Fahrdienstes eine Genehmigung erforderlich, dann müssen die Fahrer einen P-Schein haben.

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Ok, vielmals sorry bei allen!
Ich bin nie von gewerblich ausgegangen, das war ein Fehler und damit sind X_Strom Antworten dazu die Richtigen. Schäm, ramses90

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Ich habe das auch erstmal als Annahme vorausgesetzt.
Ohne gewerblichen Hintergrund sieht es natürlich ganz anders aus.

Und da in der Frage nur „Einrichtung“ stand, wissen wir ja noch nicht, ob es gewerblich ist oder nicht.

Unsere Kirchengemeinde bietet z.B. einen Fahrdienst für Senioren an, damit diese zum Gottesdienst, Kirchenchor oder anderen Veranstaltungen kommen können.

Schwierig wird es dann, wenn die Fahrt an sich kostenlos ist, aber wirtschaftlich dennoch die „Einrichtung“ fördert.
Was wäre, wenn eine Tagesbetreuung ihren zahlenden Kunden einen kostenlosen Fahrdienst anbietet und diesen auch bewirbt? Dann ist das doch auch schon irgendwie gewerblich, oder?

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