In Ausübung meiner gewerblichen Tätigkeit habe ich einen fahrbaren Schrank gebaut um diesen in „Kleinserie“ meinen Kunden anzubieten. Nun ist das aber so eine Sache mit dem EU Recht.
Ich hatte etwas gelesen von wegen CE Zeichen bei Inverkehrbringen von Handelsware etc.
Weiß jemand ob man bei Angeboten auf Handlesplattformen wie e…y etc. ein CE Zeichen bei selbstgefertigten Möbelstücken angeben muß ?
Viele Grüße Medikalle
Hallo!
Es kommt nicht darauf an, ob man es selbst baut oder einkauft und weitervertreibt.
Das wäre nicht der Punkt.
Es muss geklärt werden, ob für das Produkt EU-Vorschriften gelten, deren Einhaltung man mit dem CE-Zeichen bestätigt.
Meines Erachtens gibt es für Möbel ( das wird es wohl sein) im Grunde keine solche Vorgaben.
Hier eine Produktliste, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/professionals/manufacturers/index_de.htm
MfG
duck313