… Wir sind ein Baumarkt und haben vor 2 Wochen an einen Kunden übers Internet einen WC-Sitz verkauft. Nun kam der WC-Sitz pünktlich vor Ablauf des Wiederrufsrechts zurück und der Kunden möchte den WC Sitz nicht mehr haben, da sein WC dafür zu breit ist. Nun hat er Ihen allerdings schon aufgeschraubt und ich kann ihn jetzt leider nicht mehr verkaufen …verständlicherweise… Muss ich den WC Sitz nun zurück nehmen oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo badsim,
das ist in der Tat eine interessante Frage. Ich denke, Sie müssen den WC-Sitz zurücknehmen, weil die 14 Tage gesetzliche Rückgabefrist bei Fernabsatzgeschäften seitens des Kunden eingehalten wurde. Gesetzlich kann fast jedes Online-Geschäft ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen rückabgewickelt werden.
Der Kunde hat die Sache vermutlich nicht beschädigt und es ist sein gutes Recht auszuprobieren, ob der WC-Sitz passt. Aufgeschraubt heisst ja noch nicht benutzt.
Das Benutzen nachzuweisen wird schwer.
Das ist halt der Nachteil beim Online-Geschäft.
Liebe Grüsse
Sunnyhexe