Hallo,
mal angenommen ein User verlangt die Löschung aller seiner Beiträge in einem öffnetlichen Forum.
Müsste ich dem nachgehen udn ihm aus den SQL komplett mit allen Beitärgen lsöchen?
Müsste ich nur Beiträge löschen die Gedankengut tragen?
Müsste ich alle Zitate oder Quotes die auf ihn gemacht wurden auch löschen?
Welches Gesetz kommt hier zu tragen?
BGB? Urheberrecht?
Auf Deine AGB ;o)
Wenn Du Dir nicht hast zusichern lassen, dass der User auf eine Löschung seiner getätigten Äußerungen unwiderruflich verzichtet, wirst Du wohl oder übel dem schlussendlich nachkommen müssen …
Betrachte es als Lehrgeld und bau Dir nen Satz AGB.
Vielleicht hilft es allerdings, den User damit abzuschrecken, dass Du ihn aufforderst, das ganze schriflich kundzutun - per Einschreiben. Dazu lässt Du Dir eine Frist einräumen, bis dahin Du das ganze erledigt haben musst. Und zusätzlich kündigst Du ihm noch an, dass Du zwar ein kostenloses Board für Meinungsäußerungen betreibst, die Löschung aller seiner Beiträge aber Kosten verursacht, die Du ihm in Rechnung nach Stundensatz stellst.
Weiterhin erteilst Du ihm, auch unter anderen Pseudonymen „Hausverbot.“
Sind in den Postings irgendwelche Bezüge, die auf seine Person schliessen lassen? Falls nein, schmeiss ihn doch einfach aus seinem Nick raus und ändere den Nicknamen für alle Beiträge, falls das technisch machbar ist.
Und was ist nun Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Löschung?
interessiert:
Levay
wenn, das urheberrecht. evtl. vielleicht noch etwas in medien- oder teledienstgesetzen …
worauf beruft sich denn der derjenige?
Aber welcher § denn???
Levay
Zählt ein Zusatz *Habe die AGB gelesen* bei der Anmeldung?
Hatte mal gehört das wenn in der AGB nur ein Teil nicht dem BGB entsreche die ganze AGB nichtig ist. Oder sich der betreffende aussuchen kann was für ihm besser ist, agb oder bgb.
Ist das so?