kann ich da ich noch eine schreibenkeine geschrieben habe,also es geht um eine garage die wurde einenfreund zur verfügung gestellt,er hatte aber keinen mietvertrag mit mir.ab 1.06 ist er zu seiner freundin gezogen.und die beide haben jetzt mit mir einen mietvertrag.und da steht drin nach maßgabe der benutzerordnung.er will aber weder zahlen noch will er raus er hat einen anwalt beaufragt, der sagt die garage gehöhrt mit zur wohnung,was aber nicht der fall ist.kann ich da eine benutzerordnung verfassen ,das die garage nur benutzt werden kann, wenn ein bestimmtes entgeld entrichtet wird.oder wie bekomme ich ihn raus.und mit welchen fristen mfg simone häse
Kann das leider nicht lesen
Die Frage ist etwa unklar gefasst: wenn Sie denn einen Mietvertrag haben, dann steht doch da alles drin.Welche Miete etc… Wenn Sie nur einen Mietvertrag haben wo drin steht nach Benutzerordnung: wo steht denndie Benutzerordnung?? Ineinem normalen Mietvertrag gibt es immer auch eine Hausordnung (entweder die liegt bei oder hängt im Haus aus). Beides istgültig.
Was sagt den die Benutzerodrnung?? Miete zahlen oder was?? Garagenmiete ist keine Wohnungsmiete, also fristlos kündigen und dann Schloss tauschen, falls er den Schlüssel nicht bald abgibt. Wenn er dann klagen will, soll er doch. Dann muss er beweisen, ob er bezahlt hat! Sie widersprechen, das die Garage mit im Mietvertrag wäre (notfalls dem Gericht imTerminvorlegen oder kopieren und beilegen, wenn dies imschriftlichen Verfahren geklärt wird (bei demStreitwert ist nur schriftich: und lassen Sie sich die Briefe dann von jemand anderes schreiben) . Dann ist doch alles klar.
Hallo,
leider kann ich nicht auf die Frage antworten, weil ich den Sachverhalt nicht verstehe.
MfgG
Kley
Hallo Simone,
ich denke dies ist im Mietvertrag geregelt.
- Steht im Mietvertrag mit Garage, so gehört die Garage dazu. Steht von der Garage kein Wort im Mietvertrag, gehört die Garage nicht dazu.
- Die Garage ist ein eigner Körper, daher total autak, bedeutet, die Garage kann nur dazu gehören, wenn diese in der Wohnung ist. Ist sie ausserhalb der Wohnung, muss sie extra benannt sein und über die Benutzung muss entweder ein Entgeld oder nicht vereinbart sein.
- Wie es nun ist, ist kein Entgeld vereinbart und die Garage ist nicht in der Wohnung, also Räumungsklage und raus oder Miete kasieren. Zumindest bis er die Garage verlässt. Ganz einfach
Gruß tummle
Hallo Simmone
ich blicke noch nicht richtig durch…du hast einem Freund eine Garage zur verfügung gestellt, ohne einen Vertrag und ohne eine Miete.
Jetzt ist dieser Freund ab 1.06 bei seiner Freundin eingezogen, und die beiden haben jetzt einen Mietvertrag mit dir…ist das soweit richtig.
Gehört dir die Wohnung…oder ist der Mietvertrag für die Garage…was verstehst du unter benutzerordnung…und was steht in dieser Benutzerordnung…hat dein Freund diese Unterschrieben?
MFG SirRudolfo
also ich bin der vermieter.der angebliche freund hatte aber vorher,bevor er in die wohnung seiner freundin gezogen ist.sein motorrad bei mir untergestellt.nach und nach hat er alles rausgeräumt und auf einmal war ein schloss dran. jetzt behauptet er die garage gehöhrt zu der wohnung in die er jetzt eingezogen ist mit seiner frau.die haben geheiratet.und der erste mietvertrag lief zwischen mir und seiner freundin.er hatte damit gar nichts zu tun.jetzt hab ich ein schreiben vom anwalt bekommen, das die garage zur wohnung gehört.und nicht kündbar ist.obwohl ich sie unter maßgabe, der benutzerordnung mit eingetragen hatte.er will weder zahlen,noch sie ausräumen.was kann ich tun.mfg simone
Hallo Simone,
der neue Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung deines Freundes, auf wenn ist dieser abgeschlossen. Ist dort eine Garage aufgeführt.
Hast du Zeugen die bestätigen können was du sagst, sind einträge im Grundbuch vorhanden. Kannst du beweisen das die Garage nicht zu Wohnung gehört.
Wie ist dieser Freund,oder seine jetzige Frau. kann man mit einem reden. Wenn dem nicht so ist, musst du sofort zu einem Anwalt.
Mfg Sir Rudolfo
im grundbuch stehe nur ich .ich hab ja die wohnung an.die beiden vermietet.und dummerweise die garage mit rein geschrieben. sie steht aber unter maßgabe der benutzerordnung.sie lassen nicht mit sich reden,wollen die garage umsonst weiternutzen,und ich soll sie auch noch freischaufeln.mfg simone
Simone, erstens solltest du mal bei der Wahrheit bleiben!!! Ist ja klar das dich hier niemand versteht!
Als wir den Mietvertrag zusammen ausgefüllt haben, war klar das wir die Garage weiter nutzen! Wir haben dich gebeten, dies in den Mietvertrag mit aufzunehmen und haben noch gesagt: „damit es in einem halben Jahr nicht heißt, du willst Geld dafür“! Ich denke daran wirst du dich erinnern können, denn es ist noch nicht so lange her! Du hast ganz selbstverständlich eingewilligt und unterschrieben und alles war gut!
Nun kam dein Lebensgefährte Anfang des Jahres auf uns zu und wollte Miete für die Garage! Aber 1. geht ihn das gar nichts an, weil er nicht Vermieter ist und 2. ist diese Forderung völlig irrelevant, wie oben beschrieben! Wahrscheinlich aus Trotz hast du uns dann eine Kündigung geschrieben! Und das wir nicht mit uns reden lassen ist so nicht richtig! DU hast es nämlich noch nicht versucht! Lediglich dein Lebensgefährte „pampt“ uns an und das kann man wohl kaum als Gespräch bezeichnen!
Des weiteren hast DU uns zuerst mit Anwalt gedroht! Wir wehren uns nur, da du uns ja nicht geglaubt hast das die Garage nicht kündbar ist! Schließlich haben Mieter auch Rechte! Weiter geht’s mit dem Schnee schaufeln, das machen wir nämlich auch selber vor der Garage!!!
Wenn du hier in diesem Forum brauchbare Tipps von anderen haben möchtest, wäre es von Vorteil wenn du bei der Wahrheit bleiben würdest!
MfG deine Mieter (die einfach nur ihre Ruhe haben wollen)