Hallo zusammen,
mal angenommen esgäbe eine Verwaltung die zur Erfüllung von Aufgaben
(EDV-Betreuung) einen Eigenbetrieb ausgegliedert hat. Dieser Eigenbetrieb
besäße 3 Fahrzeuge und unter vielen Mitarbeitern wäre Einer in dessen
Arbeitsvertrag weder der Besitz einer Fahrerlaubnis noch irgendwelche
Reisetätigkeiten vereinbahrt sind.
Nun bekäme die Vewaltung eine Außenstelle und der Mitarbeiter solle diese
aufsuchen sobald die anstehende Aufgabe sein Zeug betreffen würde. Der
Mitarbeiter würde diese Aufgabe nat. erledigen wollen aber nicht mit
den vorhandenen Fahrzeugen sonder mit öffentl. Verkehrsmitteln die stündlich
in Richtung der Außenstelle verkehren den Ort anfahren.
Fahrzeit Auto hin und zurück ca. 1 Stnde, Zug nur 40 Minuten.Bekäme der Mitarbeiter irgendwelche Probleme wenn er weiterhin sagt:
Auto NEIN, Zug JA.