Benutzung der Waschküche im Vertrag, trotzdem verlangt der Vermieter Geld für künftige Benutzung?!

Hey!
Ich bin vor wenigen Tagen in die Waschküche gegangen und musste zu meinem Erschrecken einen Zettel auf dem Trockner auffinden mit der Aufschrift „Waschgang und trocknen 5 Euro“ . Sonst war es immer umsonst… darf der Vermieter das ?
Im Vertrag steht : „Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzungsordnung mitbenutzt werden: Waschraum ( Kelller )“.
Heiist „unter Maßgabe der Benutzungsordnung“, dass er beliebig Geld verlangen kann? oder bin als Mieter im Recht und kann mich auf den Vertrag berufen ?
Es sind zwar „nur“ 5 Euro (und trotzdem ganz schön viel für seine Wäsche, aber es ist ja auch eher eine prinzipielle Sache… ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Mit freundlichen Grüßen
Azha

Waschküchenbenutzung im Vertrag…
In Deutschland ist man von Kind an gewohnt, sich an Schildern zu orientieren. Wie z.B.: „Das Betreten des Rasens ist verboten“ oder „Selbstbedienung“. So kommt es oft vor, daß manche Vermieter denken, sie machen irgendwo ein Schildchen hin, und gut ist es. Dem ist m.E. aber nicht so!
Erst einmal müssen Sie definieren, was eigentlich in der „Benutzungsordnung“ steht. Und stand da irgendwieVORHER drin, daß das Waschen Geld kostet? Wenn nein, dann kann das auch heute nicht so sein, denn die BENUTZERORDNUNG wurde offensichtlich nicht geändert. Und dann schauen Sie einmal in den Mietvertrag, ob da irgendwo drin steht, daß die Nutzung des Waschkellers kostenpflichtig ist. Wenn nicht, kann das -OHNE den Mietvertrag zu ändern- jetzt auch nicht ad hoc geändert werden…
Sagen Sie das Ihrem VM und sagen Sie ihm auch, daß Sie sich Rat vom Mieterverein holen werden, was ich Ihnen empfehle…

Hallo,
Wenn im Mietvertrag eine Mitbenutzung des Waschraumes …waschmaschine und Trockner …steht , darf er kein Geld dafuer nehmen…

Lisa

Benutzung der Waschküche im Vertrag
Hallo, ein Vermieter kann Maschinelle Wascheinrichtungen über die NK mit abrechnen. Allerdings muss es dann auch im Mietvertrag stehen, in der Regel ist es eine Monatliche Pauschale für Strom und Wasser. Den Strom und Wasserverbrauch für beide Geräte lässt sich ja auch problemlos berechnen. 5 Euro sind auf jeden Fall zu viel.

Gruss Stefan

Waschküchenbenutzung
Es ist so, wie es im Mietvertrag steht und da steht nur was von der Rumnutzung.
Die Gebühr mit den 5 € ist Mogelei.
Die Krux ist der Strom - wird der dann vom Vermieter bezahlt ?
Der Mieter muss die Einnahmen versteuern und die Nebenkosten, Instandhaltung etc. separat als Werbungskosten aufführen - also ein Schwanz ohne Ende.
Wenn bei den Nebenkosten auch Kosten für Wartung und Reparatur der Waschgeräte etc. erhoben werden dürfen (muss im MV stehen) , dann wäre die Benutzung kostenlos, da die Geräte ausserdem auf Allgemeinstrom /Allg.-Wasser laufen.
Eine komplizierte Sache.

Beste Grüße
hardy

Benutzung der Waschküche im Vertrag,
Ich würde Dir raten einen Anwalt auf zu suchen. Ich denke Du bist im recht wenn Du nicht zahlst.

Viel Glück