Hey!
Ich bin vor wenigen Tagen in die Waschküche gegangen und musste zu meinem Erschrecken einen Zettel auf dem Trockner auffinden mit der Aufschrift „Waschgang und trocknen 5 Euro“ . Sonst war es immer umsonst… darf der Vermieter das ?
Im Vertrag steht : „Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzungsordnung mitbenutzt werden: Waschraum ( Kelller )“.
Heiist „unter Maßgabe der Benutzungsordnung“, dass er beliebig Geld verlangen kann? oder bin als Mieter im Recht und kann mich auf den Vertrag berufen ?
Es sind zwar „nur“ 5 Euro (und trotzdem ganz schön viel für seine Wäsche, aber es ist ja auch eher eine prinzipielle Sache… ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Mit freundlichen Grüßen
Azha