Wir nutzen gelegentlich eine kleine Ponykutsche. Auf dem Weg vom Pferdestall zur Wohnung müssen wir eine mittellange Strecke eine Bundesstrasse benutzen, die auch mit einem gesonderten Fahrstreifen für Fussgänger und Radfahrer versehen ist.
Frage:
Dürfen (oder müssen vielleicht sogar) wir diesen Fahrradweg benutzen?
Uns sagt das sehr zu, denn auf der Bundesstrasse fühlt man sich mit dem Gespann nicht wirklich sicher. Andererseits gibt es schon mal „böse Blicke“ und entsprechende Bemerkungen von Radfahrern.
Dürfen (oder müssen vielleicht sogar) wir diesen Fahrradweg
benutzen?
Hallo !
Ihr dürft auf keinen Fall. Das ist ein Fuß- und Fahrradweg. Ein Pferdegespann hat dort nichts zu suchen. Sollte es dort durch oder mit Euch zu einem Unfall kommen, sieht es böse aus für Euch.
Frage:
Dürfen (oder müssen vielleicht sogar) wir diesen Fahrradweg
benutzen?
Uns sagt das sehr zu, denn auf der Bundesstrasse fühlt man
sich mit dem Gespann nicht wirklich sicher. Andererseits gibt
es schon mal „böse Blicke“ und entsprechende Bemerkungen von
Radfahrern.
Auch wenn ich Dein unbehagen auf der „schnellen“ Bundesstraße verstehen kann, hast Du auf dem Rad,-Fußweg nichts verloren.
Das Problem ist, daß heutzutage niemand dafür mehr Verständnis hat, weil es kaum noch Pferdefuhrwerke und Handgeführte Karren hat. Deswegen möchte man ja die StVO überarbeiten, da ja hier noch Beleuchtungsvorschriften für Handkarren usw. aufgeführt sind.
Gehste nach Marokko, dort ist das alles noch an der Tageordnung und Licht wird erst eingeschaltet, wenn es RICHTIG dunkel ist.
Wir nutzen gelegentlich eine kleine Ponykutsche. Auf dem Weg
vom Pferdestall zur Wohnung müssen wir eine mittellange
Strecke eine Bundesstrasse benutzen, die auch mit einem
gesonderten Fahrstreifen für Fussgänger und Radfahrer versehen
ist.
Du Schreibst von einem gesonderten Fahrstreifen. Ist das ein erhöhter Bürgersteig oder ein Mehrzweckstreifen, der nur durch einen dicken Strich von der Fahrbahn getrennt ist?
Meines Wissens ist für Fussgänger, Radfahrer und andere langsam fahrende Fahrzeuge (z.B. Mofas, Inliner) und auch Kutschen die Benuitzung des MEHRZWECKstreifens vorgeschrieben. Aber halt nur, wenn es ein Mehrzweckstreifen ist.
Frage:
Dürfen (oder müssen vielleicht sogar) wir diesen Fahrradweg
benutzen?