Benutzung des gebräuchlichen Vornamens nicht zulässig?

Hallo,

bei einer Anfrage beim hiesigen Straßenverkehrsamt sagte man mir, man könne in Fahrzeugpapieren nicht den gebräuchlichen Vornamen verwenden. Ich habe aber auch keinen Doppelnamen, sondern „eigentlich“ nur einen Vornamen. Warum geht das nicht? Wo ist hierzu die gesetzliche Grundlage zu finden? Ich habe Verwandte, bei denen das möglich war (mehrere Vornamen, aber der gebräuchliche Vorname wurde durch die Behörde verwendet).

Was bezweckte deine Frage ? Und wie soll man diese Antwort verstehen ?
Was ist ein „gebräuchlicher Vorname“ der nicht eingetragen werden könnte.

Ich ging bisher davon aus, es werden die Daten aus offiziellen Ausweisdokumenten nur übertragen und nicht nochmals bewertet.

Es wird das in den Kfz-Papieren eingetragen was auch im Personalausweis oder Geburtsurkunde steht.
In meinem stehen z.B. meine 2 Vornamen laut Ausweis und der 10-buchstabige Nachname. Platz genug ist also da.

Um welchen Platzbedarf soll es bei Dir/deiner Anfrage gegangen sein ?
Und wieso muss man anfragen ? Man geht hin und meldet sein Kfz. an.

Es ist alles in Gesetzen und Verordnungen geregelt, wann man ggf. aus Platzgründen viele Vornamen oder lange Nachnamen abkürzt.

Aber irgendwie geht es bei dir wohl um was ganz anderes.

MfG
duck313

Nun wird Dein Vorname doch im Personalausweis stehen und der ist auch maßgebend für den Fahrzeugschein. Da lass Dich mal nicht so abwimmeln. Welchen Namen sollst Du denn sonst nehmen, irgendeinen etwa? Bei einer Fahrzeugkontrolle stellt die Polizei dann fest, das Auto gehört Dir ja gar nicht, obwohl Du der Besitzer bist ! Was denn nun? Oder ist das nur ein Ulk von Dir?

Und mit „gebräuchlicher Vorname“ ist doch sicher der Name gemeint, mit dem die Person angeredet werden möchte („Rufname“), und der - neben den anderen Namen - natürlich auch im Ausweis steht?

In Fahrzeugpapieren darf selbstverständlich nur der offizielle Name auftauchen. Wenn du nur einen hast, ist die Sache klar.
Was natürlich nicht geht ist, dass jemand, der „eigentlich“ Benjamin heißt, sich als „Benny“ eintragen lässt, auch wenn alle in seinem Umfeld ihn gebräuchlicherweise so nennen.

Gruß,

Kannitverstan

Der „Fahrzeugschein“ (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist kein Eigentumsnachmweis.
Sie dient lediglich als Nachweis, dass das KFZ zugelassen ist.
Zudem wird sie als Anscheinsbeweis betrachtet, dass der Besitzer der Zulassungsbescheinigung das KFZ rechtmäßig führt, das KFZ also nicht entwendet wurde.
Dass man Besitzer des KFZ ist, wird nachgewiesen, indem man zeigt, dass man die tatsächliche Gewalt über das KFZ hat - in der Regel also dadurch, dass man hinter dem Lenkrad sitzt und einen funktionsfähigen Schlüssel hat.

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Die Verwendung unklarer Begriffe ist nicht hilfreich.
In deinem Personalausweis kannst du nachschauen, wie dein(e) Vorname(n) lautet/lauten.

Was ist denn im Gegensatz zu diesem/diesem Vornamen der „gebräuchliche Vorname“?

Kannst du uns mal ein Beispiel nennen?

Auch richtig, der Nachweis des Eigentums ist der Fahrzeugbrief.
Was ist denn mit dem Vornamen Kim, den können Mädchen und Jungen haben?

Wie oft muss man das eigentlich noch korrigieren?

Die FZV unterscheidet zwischen Halter und Eigentümer.

Die Zulassung benennt den HALTER. Eigentümer kann jemand ganz anderes sein.

Das ist ganz und gar kein Spezialfall: Beim Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs, der Leasingnehmer dagegen der Halter und Besitzer.
In der Zulassungsbescheinigung steht also der Leasingnehmer drin - ohne auch nur ansatzweise Eigentum am Fahrzeug zu haben (außer an den selber eingebrachten Fußmatten).

Der Halter hat bestimmte Pflichten, zum Beispiel die Bezahlung der KFZ-Steuer.

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