Hallo,
bei einer Anfrage beim hiesigen Straßenverkehrsamt sagte man mir, man könne in Fahrzeugpapieren nicht den gebräuchlichen Vornamen verwenden. Ich habe aber auch keinen Doppelnamen, sondern „eigentlich“ nur einen Vornamen. Warum geht das nicht? Wo ist hierzu die gesetzliche Grundlage zu finden? Ich habe Verwandte, bei denen das möglich war (mehrere Vornamen, aber der gebräuchliche Vorname wurde durch die Behörde verwendet).