Angenommen man hat ein Feld (Ackerland) am Waldrand, das Brach liegt. Was darf man als nicht-Landwirt alles darauf machen?
Hallo!
Man kann z.B. eine Gulaschkanone drauf stellen und große Mengen Erbsensuppe verkaufen an Lastwagenfahrer, welche den Acker als inoffizielen Rastplatz zu benutzen.
Ich kenne jemand, der das seit vielen Jahren macht.
Grüße
Andreas
Das klingt lustig aber ich glaube nicht, dass an dem besagten Feld viele LKW’s vorbei kommen ^^
Ich dachte eher daran, ob es erlaubt ist z.B. eine Hütte oder ahnliches drauf zu stellen und evtl. ein kleines Gemüsebeet anzulegen.
Geheimtipp
Hallo!
Ich dachte eher daran, ob es erlaubt ist z.B. eine Hütte oderahnliches drauf zu stellen.
In der Regel nicht. Aber ich kenne viele, die dieses Problem gelöst haben durch eine Hütte auf Rädern, sprich „Bauwagen“, den sie dort nicht „aufgestellt“ sondern nur „abgestellt“ haben.
Aber nicht weitersagen!
Grüße
Andreas
Hallo!
Ich dachte eher daran, ob es erlaubt ist z.B. eine Hütte oderahnliches drauf zu stellen.
In der Regel nicht. Aber ich kenne viele, die dieses Problem
gelöst haben durch eine Hütte auf Rädern, sprich „Bauwagen“,
den sie dort nicht „aufgestellt“ sondern nur „abgestellt“ haben.
Zur Not alle 2 Wochen ein paar Meter weiter fahren.
Gruß
Falke
Hallo!
Ich dachte eher daran, ob es erlaubt ist z.B. eine Hütte oder
ahnliches drauf zu stellen und evtl. ein kleines Gemüsebeet anzulegen.
Ohne Baugenehmigung darfst du dort nicht einmal einen Zaunpfahl setzen.
Gruß
Falke
Nach den zum Teil reichlich sinnfreien Antworten hier einige Tipps:
Baurechtlich richtet sich alles nach den im beterffenden Bundesland geltenden Baubestimmungen. Die sind länderweise unterschiedlich.
Was man gärtnerisch auf dem Land anstellt, ist Sache des Besitzers.
Solange keine Drogenpflanzen angebaut werden ist dort alles möglich.
Gemüsebeete sind eher unbedenklich.
Man informiere sich im Bauamt der Gemeinde auf deren Gebiet das Landstück liegt, ob man es einzäunen odermit Gebäuden bebauen darf.
Rumburak
Und achte darauf, wer Dir rät. Nicht alle wissen was sie tun.
Hallo,
Solange keine Drogenpflanzen angebaut werden ist dort alles
möglich.
Also in BaWü gibt es Ackerland, Grünland (auch mit Obstbaumbestand) und Wald als landwirtschaftliche Nutzflächen und ich meine neulich gelesen zu haben, dass es dann auch das bleiben muss, was es ist.
Grüßle
Elton
Servus,
das stimmt nicht. Es gibt Untergrenzen für verfahrensfreie Vorhaben, kürzlich hatten wir den Fall LBO Baden-Württemberg, da geht es im Außenbereich außerhalb von Kleingärten um maximal 20 m³, das Objekt darf keine Aufenthaltsräume und keine Toilette enthalten.
Die Sache mit dem Zaunpfahl find ich übrigens ganz amüsant: Stell Dir mal eine Portionsweide für Vieh vor, bei der alle zwei Tage der Weidezaun nachgeschlagen wird: Täglich fünfunddreißig Baugenehmigungen beantragen?
Schöne Grüße
MM
Servus,
der gärtnerischen Nutzung von Ackerland steht nichts entgegen.
Die Umwidmung von Grünland in Ackerland und die gärtnerische Nutzung von Grünland können je nach Gebiet durch Auflagen von Wasserschutz und Landschaftsschutz beschränkt sein.
Schöne Grüße
MM
Das ist natürlich eine super idee! ^^
Danke für die Antworten
Servus,
das stimmt nicht.
Was stimmt daran nicht?
Es gibt Untergrenzen für verfahrensfreie Vorhaben
Möglich! Aber 20 m² ist wohl kein Feld!
Die Sache mit dem Zaunpfahl find ich übrigens ganz amüsant:
Stell Dir mal eine Portionsweide für Vieh vor, bei der alle
zwei Tage der Weidezaun nachgeschlagen wird: Täglich
fünfunddreißig Baugenehmigungen beantragen?
Welcher Nicht-Landwirt hat wohl ganze Viehherden? Außerdem stammt diese Information direkt vom Forst- und Landwirtschaftsamt und dürfte somit stimmen.
Gruß
Falke
Servus,
Aber 20 m² ist wohl kein Feld!
20 m³ (die hochgestellte drei bezeichnet Kubikmeter, das ist ein Maß für den Rauminhalt z.B. eines Gebäudes) ist ein ziemlich ordentlicher Geräteschuppen. Z.B. 2,20 hoch, 3,20 breit, 2,80 tief.
In welchem Bundesland liegt das
Forst- und Landwirtschaftsamt,
nach dessen Aussage es keine verfahrensfreien Bauvorhaben im Außenbereich gibt? Ich sprach von der LBO Baden-Württemberg. Wichtig ist beiläufig, dass es lokal auch andere Beschränkungen (Landschaftsschutz, Naturschutz) außer der Bauordnung geben kann.
Schöne Grüße
MM
Servus,
In welchem Bundesland liegt das
Forst- und Landwirtschaftsamt,
Bayern - Lauf a.d.P. - Sektion Pferdehaltung
Grüße
Falke