Benutzung Standarte des Bundespräsidenten an PKW

Hi,

ich habe heute „Kesslers Expedition“ gesehen. Dabei fährt er mit einem Elektro-Tuk-Tuk mit Standarte des BP durch Deutschland (wohl weil er zum Jahrestag der Einigung an der ehemaligen Grenze entlang fährt). Siehe http://www.rbb-online.de/kessler/expeditionen/grenze…

Ich frage mich nun ob die Benutzung der Standarte des BP an einem Privat-PKW nicht mind. eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellt.

Gruss
K

Die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Adler oder einem anderen Staatssymbol dürfen nur von Bundsbehörden verwendet werden, denn es handelt sich hierbei um die Bundesdienstflagge; Verstöße werden als Ordnungswidrikeit geahnet.

Schwarz-rot-gold „pur“ darf von Jedermann benutzt werden.

OK, also ist die BP-Standarte am Privat-PKW definitiv eine Ordnungswidrigkeit. Danke.

Die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Adler oder einem anderen
Staatssymbol dürfen nur von Bundsbehörden verwendet werden,
denn es handelt sich hierbei um die Bundesdienstflagge;
Verstöße werden als Ordnungswidrikeit geahnet.

Es kommt auf die Form des Wappens (Schildes) mit dem Adler und des Adlers selbst an und wie/wo es in der Flagge plaziert ist.
http://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Beflaggung/Flag…
MfG ramses90

hi,

Es kommt auf die Form des Wappens (Schildes) mit dem Adler und
des Adlers selbst an und wie/wo es in der Flagge plaziert ist.

zumindest wenn es um die Vorschriften geht, wie die Flaggen und Wappen auszusehen haben, wenn man beflaggen muss, oder?

Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

  1. Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
  1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
  2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
    benutzt.

wo steh die Einschränkung in Bezug auf die Position und Form in Verbindung mit dem Verbot?

grüße
lipi

Hi, na da: http://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Beflaggung/Flag… steht doch haargenau wie eine Dienstflagge auszusehen hat.
Die Flagge mit dem spitzen Schild ist z.B. nicht mit einer Ordnungswidrigkeit behaftet.
ramses90

hi,

bin mir gerade nicht sicher, was du mit dem Spitzen Schild meinst - das Bundeswappen?

Das gilt ebenso für Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen - wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen.

Ich lese den § 124 so, dass jegliche Verwendung untersagt ist, auch der Adler allein oder auf dunkelbuntem Grund, denn es wird das Wort „oder“ verwendet.

grüße
lipi

Hallo,

nein ist sie nicht…auch wenn es einigen Gartenzwergfreunden hier mal wieder nicht gefällt…

Welcher § 124, wo? Bitte mal genaue Angabe.
ramses90

hi,

Welcher § 124, wo? Bitte mal genaue Angabe.

ist in der Antwort weiter oben doch verlinkt und zitiert.

gern nochmal:

Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

  1. Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
  1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
  2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
    benutzt.

Ich hab kein Problem damit, das es hier nicht zutrifft, eine Begründung wäre nett damit es ein Gesamtbild ergibt.
Mir fehlt beispielsweise der Zusammenhang zwischen der Beflaggung von Dienstgebäuden und dem Aussehen derartigen Flaggen und der Ordnungswidrigkeit beim benutzen des Adlers welcher sich auf der Standarte befindet.

grüße
lipi

ist in der Antwort weiter oben doch verlinkt und zitiert.

Und die ist völlig korrekt. Eine Ordnungswidrigkeit liegt wohl klar vor und wenn noch der Versuch dazu kommt mit dem Stander am Fahrzeug bestimmte Handlungen vorzunehmen kommt noch Amtsanmaßung als Straftat dazu, denn der hat direkte Auswirkungen z.B. bei Sicherheitsmaßnahmen bei Zufahrt/Zutritt zu Bundesbehörden.

Gruß Andreas

OK, also ist die BP-Standarte am Privat-PKW definitiv eine
Ordnungswidrigkeit. Danke.

In der Öffentlichkeit ja.

Den Herrn Müller einfach ignorieren oder einfach immer das Gegenteil von dem annehmen, was er so schwafelt.

Gruß Andreas