Benutzungspflicht von Radwegen bei Tempo 30 Limit Schildern

Hallo Zusammen!

Wir wohnen in Mönchengladbach auf einer Straße, die lückenlos mit Tempolimit 30 Schildern versehen ist (Zeichen 274-30).
Es handelt sich NICHT um eine 30er-Zone! (Zeichen 274.1 und 274.2).

An beiden Seiten der Fahrbahn sind Fahrradwege vorhanden.
Gilt für diese eine Benutzungspflicht?

Das hat mit Tempo-30-Schildern nichts zu tun.

Ein Fahrradweg ist benutzungspflichtig, wenn er mit den entsprechenden blauen Schildern(*) als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist und wenn er in einem Zustand ist, dass er gefahrlos befahren werden kann (keine groben Unebenheiten, kein Eis oder fester Schnee mit Spurrillen, keine sonstigen schwerwiegenden Hindernisse)

(*)
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Ergänzend kann man sich auch noch in die ERA 2010 Vorschriften einlesen und den Radweg mal genau ansehen.
Und dann eine Eingabe an das zuständige Ordnungsamt mit Verweis auf die ERA zwecks Entschilderung des Radweges schicken.
Leider stehen die blauen Lollies an zu vielen Stellen falsch

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Vielen Dank für Deine Antwort.
Abe in Tempo 30-Zonen verhält sich das scheinbar anders ?!? :worried::
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Novelle/T30.html

Sind denn die Radwege mit blauen Schildern gekennzeichnet oder nur baulich angelegt?

Warum und was sollte da anders sein?

Schöne Grüße

MM

$45 STVO, (1c) Satz 3: " Sie [Die Tempo-30-Zonenmarkierung] darf nur Straßen ohne […] benutzungspflichtige Radwege […] umfassen."

in deiner Ursprungsfrage schreibst du

Wat denn nu?

Es sind unzählige von den blauen Fahrradschildern aufgestellt.

Ja, sicher - aber wenn dort eines von den blauen Teilen steht, muss es trotzdem beachtet werden, auch wenn es dort nicht stehen dürfte. Man kann sich allenfalls darum bemühen, dass das da wegkommt.

Schöne Grüße

MM

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In meinem Fall handelt es sich NICHT um eine 30er-Zone. Es stehen lediglich eine Menge 30er-Limit Schilder. Und auf dem Fahrradweg stehen ne menge blaue Fahrradweg Schilder.

Also wenn es eine 30er Zone wäre, dann dürfte die Stadt eigentlich gar keine blauen Fahrradschilder aufstellen. Richtig?

Aber da es sich nicht um eine 30er Zone handelt, sondern nur 30er Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder aufgestellt sind, muss man den Fahrradweg benutzen. Richtig?

Hallo,

wenn es eben nicht als Zone gekennzeichnet ist, sondern nur durch Einzelschilder, ist die zusätzliche Fahrradbeschilderung sowie die Pflicht zur Benutzung des ausgeschilderten Fahrradweges zulässig und ggfs. sogar notwendig.

&tschüß
Wolfgang

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Ja, richtig.

Wenn es eine 30er-Zone wäre, dann wäre die Beschilderung zwar nicht erlaubt, müsste aber trotzdem beachtet werden. Du könntest aber deren Beseitigung fordern (s. dein Link).

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Lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Hat er sehr weitergeholfen!:grinning:
Schönes Wochenende an alle!