hi,
mal angenommen ich hätte ein dienstfahrzeug, hab es sehr eilig, und verwechsle beim tanken die dieselzapfpistole mit der benzinzapfpistole ohne es gleich zu merken. müsste ich einen schaden von 6500€ zahlen ?
danke für die hilfe
michl
hi,
mal angenommen ich hätte ein dienstfahrzeug, hab es sehr eilig, und verwechsle beim tanken die dieselzapfpistole mit der benzinzapfpistole ohne es gleich zu merken. müsste ich einen schaden von 6500€ zahlen ?
danke für die hilfe
michl
Hallo!
Habe zur Arbeitnehmerhaftung schon mal in diesem Brett was von mir gegeben, aber das wiederhole ich gerne.
Handelt jemand grob fahrlässig, ist er zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt so schwer verletzt, dass sich der Arbeitnehmer den Vorwurf gefallen lassen muß, selbst einfache und ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt zu haben und dass er selbst dass nicht beachtet hat, was jedem ohne weiteres hätte einleuchten müssen. Es handelt sich um eine Sorgfaltspflichtverletzung in besonderem Maße.
Dazu gibt es die Abstufung der mittleren Fahrlässigkeit, die zwischen leichter und grober FL liegt. In diesem Fall wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Am unteren Ende der Skala liegt die leichte Fahrlässigkeit. Sie liegt dann vor, wenn die Pflichtverletzung unter Berücksichtigung aller Einzelumstände völlig geringfügig und leicht entschuldbar ist (also etwas, was jedem Arbeitnehmer im Laufe der Zeit unterlaufen kann). Hier bleibt der Arbeitgeber (oder dessen Versicherung) alleine auf dem Schaden sitzen.
Ohne, dass ich einen konkreten Fall oder ein entsprechendes Urteil kenne, würde ich in dem beschriebenen Fall auf eine mittle FL tippen. Aber diese Einschätzung ist vollkommen subjektiv und natürlich unverbindlich 
Gruß
Pauli
Hallo
Ohne, dass ich einen konkreten Fall oder ein entsprechendes
Urteil kenne, würde ich in dem beschriebenen Fall auf eine
mittle FL tippen.
Das sehe ich auch so.
Also ohne wenigstens einen nicht unerheblichen Teil des Schadens zu tragen, wirst Du da kaum rauskommen. Hälfte/Hälfte wäre eventuell denkbar.
Gruß,
LeoLo
Also ohne wenigstens einen nicht unerheblichen Teil des
Schadens zu tragen, wirst Du da kaum rauskommen. Hälfte/Hälfte
wäre eventuell denkbar.
Ergänzend würde ich ein Gespräch mit meiner Haftpflichtversicherung suchen…
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
die Privathaftpflicht kommt aber dafür nicht auf. Die schließt in der Privathaftpflichtversicherung „Ansprüche aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (…)“ aus.
Gruß
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Privathaftpflicht kommt aber dafür nicht auf. Die schließt
in der Privathaftpflichtversicherung „Ansprüche aus den
Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (…)“ aus.
Nur weil ich in der Arbeitszeit etwas kaputt mache, hat dies also nichts mit Privat zu tun?
Es ist doch kein Anspruch der aus der Tätigkeit meines Beruf heraus entsteht, oder?
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
bin zwar kein Schadensachbearbeiter, aber die Tätigkeit (Tanken des Fahrzeuges) war beruflich bedingt. Insofern greift der Ausschluß.
Gibt übrigens einen weiteren Ausschluß, der greifen würde: Nämlich der, dass der Betrieb von Kfz nicht in der Privathaftpflicht gedeckt ist. Tanken gehört eindeutig dazu.
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Und wenn das Tanken nicht beruflich veranlasst war(privat überlassenes Dienstfahrzeug) dann ist es Deine private Sache mit Deinem als privat überlassenem „Eigentum“. Dafür zahlt die Privathaftpflich auch nicht…
Gruß Armin
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