(Benzin-)Diebstahl oder Glück?

Hallo zusammen.

Stellen wir uns einmal folgenden fiktiven Fall vor: an der gut besuchten Tankstelle einer Raststätte betankt Person A gerade seinen Wagen. Als A fertig ist, fährt er mit dem Wagen 4m vor und fährt auf den direkten Parkplatz vor der Tür der „Tankstelle“ – und geht Bezahlen. Eine weitere Person D fährt nun an dieselbe Zapfsäule und betankt seinen Wagen. Pech für A, dass dieser gerade ansteht und sich somit seine ‚Rechnung’ enorm erhöht.
Und nun? Glück für D? Oder hat D nun gestohlen? Müsste A nun die volle Rechnung bezahlen?
Könnte A rechtlich etwas tun wie z. B. Anzeige erstatten? Weswegen denn?
Oder muss A seinen Fehler nun ausbaden?

Beste Grüße
Disap

Hi Disap,

das klappt wohl nur, wenn A den Schlauch auf den Boden schmeißt. Bei meiner Tankstelle muss der Rüssel erst wieder freigeschaltet werden, wenn er nach dem Tanken eingehängt wird. Ist mir mal aufgefallen, als ich nach dem Betanken des Fahrzeugs auch noch den Reservekanister füllen wollte.

Gruß Ralf

(Benzin-)Diebstahl: vorfahren zum Parkplatz?
Moin moin.

Dankeschön für die Antwort.

das klappt wohl nur, wenn A den Schlauch auf den Boden
schmeißt. Bei meiner Tankstelle muss der Rüssel erst wieder
freigeschaltet werden, wenn er nach dem Tanken eingehängt
wird.

Fiktiver geht also nicht :smile:

Mal eine Frage nebenbei. Wenn A tatsächlich auf den Parkplatz vor die Tür fährt, gehen die Tankstellenmitarbeiter nicht davon aus, dass man sich mit dem Benzin aus dem Staub machen möchte? Angenommen, sie alarmieren dann blitzschnell die Polizei, kurz darauf möchte A aber bezahlen.

Was hat A zu erwarten? Das Vorfahren ist sowieso unzulässig, oder?

MfG!
Disap

Hallo,

Was hat A zu erwarten? Das Vorfahren ist sowieso unzulässig,
oder?

nein, wieso? Alle denkbaren Strafbestände greifen erst, wenn eine Absicht zur (unentgeltlichen) Zueignung vorliegt.

Wenn die Vorgegehensweise ein Problem wäre, hingen an allen Tankstellen Hinweise, daß man Wasser, Luft etc. erst prüfen darf, wenn man den Sprit bezahlt hat.

Natürlich wird es nicht gern gesehen, wenn man umständlich alle fünf Reifen, sämtliche Flüssigkeitsstände und den Verbandskasten prüft, während der benutzte Rüssel für keinen anderen Kunden zur Verfügung steht. Widerrechtlich wäre das aber trotzdem nicht.

Gruß,
Christian

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