Benzin nicht bezahlt

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand mit juristischen Kenntnissen helfen, ich weiss leider nicht genau wie ich mich verhalten sollte.

Gestern kam ein Brief von einem Rechtsanwalt. Ich soll vor zwei Monaten an einer Tankstelle für 15 Euro Sprit unterschlagen haben. Beweise würden vorliegen.
Ich hatte Waren im Shop gekauft und auch bezahlt, nur eben den Sprit nicht.

Mit Anwaltskosten soll ich nun 90 Euro bezahlen. :frowning:
Ich streite nicht ab, das ich getankt habe, aber ich bestreite, dass ich wissentlich und mit Vorsatz den Sprit unterschlagen habe.

Mit der Tankstelle hatte ich geredet, die Cheffin macht aber keinen einsichtigen Eindruck und hat mit auf Montag vertröstet.

Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Wilhelm

Servus,

zur Konkretisierung der Frage:

Was sollte denn die Inhaberin der Tanke Deiner Ansicht nach einsehen?

Dass Du Benzin, das Du nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen getankt und verbraucht hast, nicht bezahlen musst?
Dass sie die Halterermittlung und die Zahlungsaufforderung als Kundenservice für Gotteslohn machen sollte?
Dass sie solche Sachen gefälligst nach Feierabend selber erledigen und keine externen Dienstleister damit beauftragen sollte?

Dieses Thema

spielt übrigens im Zilvilrecht keine besondere Rolle. Dass der Anwalt mit § 246 StGB wedelt, um sich ein wenig Respekt zu verschaffen, ändert nichts daran, dass die Zahlungsaufforderung, die Du erhalten hast, a priori in die Schublade Zivilrecht gehört. Wenn man etwas aus Versehen mitgehen lässt und dann irrtümlich verbraucht, statt es zurückzugeben, muss man das halt bezahlen.

Spricht denn irgendwas dafür, dass der Anwalt noch irgendwas weiter unternehmen wird, wenn Du ihm das Geld überwiesen haben wirst?

Schöne Grüße

MM

Und dann? Soll die Chefin die Anwaltskosten bezahlen?

Der Sprit wurde nun mal nicht bezahlt. Der Tankstellenpächter hat zwei Möglichkeiten:

  • private Ermittlungen anstellen (was hier wohl passiert ist)
  • Strafantrag stellen

Zahlen, froh sein, dass der Brief „nur“ vom Rechts- und nicht vom Staatsanwalt kam, und die Sache vergessen.

Gruß,

Kannitverstan

Wenn das alles ist, sei froh.
Zur Auswertung der Videoaufnahmen der Kameras werden oft Detekteien beauftragt, deren Kosten deutlich höher zu Buche schlagen.
Gruß
rakete

Moin,

ich kann mich nur anschließen, zahlen.

Sollten die 90€ arg zwicken, Ratenzahlung vorschlagen. Die Summe schreit nach 3 mal 30€.

Gruß Volker

Servus,

wobei der Gläubiger in der Regel viel leichter zu erweichen ist, wenn am Anfang ein höherer Betrag steht, dem anzusehen ist, dass er schon in Richtung der (individuellen) Schmerzgrenze geht. Wenn man einen Kontakt mit dem Anwalt einleitet mit dem Satz „45 Euro habe ich bereits an Sie überwiesen, soviel konnte ich ad hoc aufbringen.“, ist es fast sicher, dass er sich für den Rest auch auf kleine Raten einlässt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

So lange die Sache zivilrechtlich geregelt wird, geht es nur um Schaden und Kosten. Der Verursacher (also Du) muss bezahlen. Käme der Brief vom Staatsanwalt, wäre der Unterschied von Versehen und Vorsatz wichtig, weil es bei Vorsatz um einen Straftatbestand ginge. Dann würdest Du nicht so billig davonkommen. Aber von Bestrafung hat die Tankstelleninhaberin nichts. Sie will nur nicht auf Kosten sitzenbleiben. So kann man Dir nur dringend ans Herz legen, die 90 € schleunigst zu bezahlen. Du bist an wohlmeinende Zeitgenossen geraten, die Dich zum Schnäppchenpreis davon kommen lassen wollen.

Was soll die Chefin Deiner Meinung nach einsehen? Dass sie Sprit verschenken und Anwaltskosten selbst tragen soll?. Kannst Du nicht ernst meinen. Gehe davon aus, dass niemand Lust auf Diskussionen hat. Wenn Du Dich jetzt bockbeinig anstellst, geht die Sache zum Staatsanwalt. Damit wäre die zivilrechtliche Forderung nicht erledigt, Wenn Du in der Vergangenheit nicht schon wegen ähnlicher Vorfälle aktenkundig geworden bist, wird der Staatsanwalt das Verfahren vermutlich gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen wollen (die zivilrechtliche Forderung ist damit nicht vom Tisch) und wenn Du Dich auch dann noch uneinsichtig zeigst, geht der Fall ans Amtsgericht. Du kannst machen, was Du willst, mit jeder Zickerei wird es teurer.

Also: Schnellstens bezahlen und glücklich sein, dass die Nummer so billig abging.

Gruß
Wolfgang

Wie darf man sich das eigentlich vorstellen?
So ziemlich das einzige Szenario, bei dem ich Redebedarf mit der Inhaberin hätte wäre folgendes:
Du: „Die Nr. 7 und das und das und das und und noch zwei Stangen Zigaretten, na halt, doch drei“
Kassierer: „Das macht 197,30“ [Die Nr. 7 hat er vergessen zu berechnen, aber die Summe ist so hoch, dass das keinem von euch zwei auffällt]
Du: Beleg brauch ich nicht. Danke. Tschö!

Gruß
F.

Hallo,

der Pächter hat dein Kennzeichen und den Tankvorgang (auf Video) und du hast nicht gezahlt.
Dann wartet er ein bisschen, du könntest dich ja selber noch melden, aber dann geht es eben den Weg, den es gegangen ist:
Da auch der Pächter davon ausgegangen ist, dass du fahrlässig handeltest, wäre eine Strafanzeige rechtsmissbräuchlich.
Um ans Geld zu kommen, beauftragte er den Anwalt, der dann die Halterauskunft machte und den Brief anfertigte. 90€ - kein Schnäppchen, aber meines Erachtens angemessen.

Du hast eine Fehler gemacht, kein Problem, passiert, aber für die Kosten musst du halt jetzt aufkommen.

Einzige Ausnahme:
Wenn der Pächter dich persönlich gekannt hätte, dann wäre der Weg über den Anwalt unnötig gewesen. Ein Anruf hätte gereicht.
Dann sähe ich die Kostenfrage doch etwas anders!

Tatsächlich passiert:

Zapfzäule wird nicht frei gegeben, hinter mir eine kleine Schlange, ab zur Kasse und Situation geschildert.

Vor mir war ein älterer Herr mit Hut hat getankt. Ich selbst hatte irgendwas im Kofferraum gesucht, also nur gesehen, dass er fortfuhr.

Kommentar: das ist Herr xxx aus dem Dorf, er vergisst häufig zu zahlen, holt dies nach einem Anruf aber sofort nach😁

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